Rechtsprechung
OLG Köln, 06.12.2023 - 2 U 24/23 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- MIR - Medien Internet und Recht
Online-Coaching und Fernunterricht - Eine Überwachung des Lernerfolgs im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 FernUSG, gleichgültig ob mündlich oder schriftlich, ist als Kontrolle durch den Lehrenden oder seine Beauftragten zu verstehen; eine Selbstkontrolle genügt nicht
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zivilrecht: FernUSG und Online-Coachingvertrag
Verfahrensgang
- LG Köln, 07.02.2023 - 27 O 87/22
- OLG Köln, 06.12.2023 - 2 U 24/23
Papierfundstellen
- MMR 2024, 254
- MIR 2023, Dok. 081
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 01.03.2023 - 3 U 85/22
Anwendbarkeit FernUSG; Verbraucher; Unternehmer; Anwendbarkeit des FernUSG auf …
Auszug aus OLG Köln, 06.12.2023 - 2 U 24/23
Das Oberlandesgericht Celle hat demgegenüber in seinem Urteil vom 01.03.2023 ( 3 U 85/22, BeckRS 2023, 2794) ausgeführt, dass das FernUSG sowohl auf Verbraucher als auch auf Unternehmer Anwendung finde.Diesen Anwendungsbereich hat der Gesetzgeber im Zuge der vielfältigen Novellen des Verbraucherschutzrechts zumindest im Gesetzeswortlaut im Wesentlichen auch nie angepasst (vgl. hierzu auch Lach, jurisPR-ITR 12/2023, Anm. zu OLG Celle 3 U 85/22).
Entscheidung oder auch das Oberlandesgericht Celle in seinem Urteil vom 01.03.2023 ( 3 U 85/22, BeckRS 2023, 2794) aus.
Die Beurteilung des Streitfalls beruht nur auf einer Würdigung des Vorbringens der Parteien zu den konkreten Umständen des vorliegenden Einzelfalls, dem im Übrigen ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt als den oben zitierten Urteilen des Bundesgerichtshofs ( III ZR 310/08) und des Oberlandesgerichts Celle ( 3 U 85/22).
- BGH, 15.10.2009 - III ZR 310/08
Vertraglich vereinbarte Überwachung eines Lernerfolgs als Voraussetzung für die …
Auszug aus OLG Köln, 06.12.2023 - 2 U 24/23
Dieses Tatbestandsmerkmal ist zwar - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - weit auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2009, III ZR 310/08, NJW 2010, 608 ).Die Beurteilung des Streitfalls beruht nur auf einer Würdigung des Vorbringens der Parteien zu den konkreten Umständen des vorliegenden Einzelfalls, dem im Übrigen ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt als den oben zitierten Urteilen des Bundesgerichtshofs ( III ZR 310/08) und des Oberlandesgerichts Celle ( 3 U 85/22).
- LG Mönchengladbach, 13.03.2024 - 2 O 217/21 Anders als das OLG Köln (OLG Köln, Urteil vom 6. Dezember 2023, Az. I-2 U 24/23,) sieht das Gericht es dabei als unschädlich an, dass die Klägerin angibt, dass die Idee hinter den Live-Calls gewesen sei, dass die Beteiligten aus den Fragen der anderen Teilnehmenden lernen würden, da grundsätzlich für jeden Teilnehmenden eine Fragemöglichkeit bestand.
Diesen Anwendungsbereich hat der Gesetzgeber im Zuge der vielfältigen Novellen des Verbraucherschutzrechts zumindest im Gesetzeswortlaut im Wesentlichen auch nie angepasst (OLG Köln, Urteil vom 6. Dezember 2023, Az. I-2 U 24/23; Lach, jurisPR-ITR 12/2023, Anm. zu OLG Celle 3 U 85/22).
- LG München I, 12.02.2024 - 29 O 12157/23
Coaching kein Fernunterricht
Zudem wurde in einem Urteil des OLG Köln vom 6. Dezember 2023 (OLG Köln, Urt. v. 6.12.2023 - 2 U 24/23), ein Programm von ähnlicher Dauer und sehr ähnlichem Inhalt zu dem Programm der Beklagten mit über 27.000 EUR Gebühr als rechtens erachtet.