Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.12.2021 - I-9 U 243/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,64651
OLG Köln, 07.12.2021 - I-9 U 243/20 (https://dejure.org/2021,64651)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.12.2021 - I-9 U 243/20 (https://dejure.org/2021,64651)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Dezember 2021 - I-9 U 243/20 (https://dejure.org/2021,64651)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,64651) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Krankentagegeldversicherung - Berechtigung zur Reduzierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Berechnung des Krankentagegeldes aus einer privaten Krankentagegeldversicherung Herabsetzung des Krankentagegeldes bei Sinken des dem Vertrag zugrunde gelegten Nettoeinkommens der versicherten Person Zulässigkeit eines Feststellungsantrags Gegenstand einer ...

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Herabsetzungsklausel ist wirksam

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2020 - 4 U 60/19

    Der Versicherer ist zur Ersetzung einer für unwirksam erklärten

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2021 - 9 U 243/20
    Eine Klauselersetzung ist demgegenüber dann nicht notwendig, wenn der gültige Restvertrag auch ohne die unwirksame Regelung ohne weiteres fortgeführt werden kann (Prölss/Martin-Schneider, 31. Aufl. 2021, VVG, § 164 Rdnr. 8; OLG Düsseldorf r+s 2020, 464 [466]).

    Nur so kann das Gleichgewicht zwischen der Höhe des Krankentagegeldsatzes und dem tatsächlich eingetretenen Verdienstausfall wiederhergestellt werden (OLG Düsseldorf r+s 2020, 464 [466]).

    An einer solchen angemessenen Berücksichtigung fehlt es jedenfalls dann, wenn schutzwürdige Interessen der Versicherungsnehmer beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigung unter Berücksichtigung der Gesamtheit der beteiligten Interessen und der Besonderheiten des betreffenden Versicherungszweiges als unangemessen anzusehen ist (OLG Düsseldorf, r+s 2020, 464 < 466>; Prölss/Martin-Schneider, VVG, 31. Aufl. 2021, § 164 Rdnr. 19).

    Dagegen spricht es für die Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer, wenn durch die neue Regelung das bei Vertragsschluss vorhandene und aufgrund der Nichtigkeit der Klausel entfallene Äquivalenzverhältnis wiederhergestellt wird (OLG Düsseldorf, r+s 2020, 464 < 466>; Prölss/Martin-Schneider, VVG, 31. Aufl. 2021, § 164 Rdnr. 19; Langheid/Rixecker-Grote, VVG, 6. Aufl. 2019, § 164 Rdnr. 22).

  • BGH, 06.07.2016 - IV ZR 44/15

    Krankentagegeldversicherung: Wirksamkeit einer Regelung über die Herabsetzung des

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2021 - 9 U 243/20
    (1.) Die ursprünglich unter § 4 Abs. 4 der B 94 verwendete Klausel wurde durch den Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt (Urteil vom 06.07.2016 - IV ZR 44/15).

    Die Unzulänglichkeiten hinsichtlich der maßgeblichen Berechnungsmodalitäten nach Eintritt einer Einkommensminderung, die dazu geführt haben, dass der Bundesgerichtshof die ursprünglich verwendete Klausel für unwirksam erklärt hat (Urteil vom 06.07.2016 - IV ZR 44/15 -), wurden - was im Folgenden unter bb) noch näher erörtert wird - im Zuge der Neufassung der Klausel ausgeräumt.

    Zudem ließ die Klausel offen, wie sich dieses "Nettoeinkommen" bei beruflich selbständigen Versicherungsnehmern zusammensetzt (BGH, Urteil vom 06.07.2016 - IV ZR 44/15 -).

  • BGH, 28.09.2006 - VII ZR 247/05

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage auf Feststellung des Nichtbestehens

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2021 - 9 U 243/20
    Mit der Zwischenfeststellungsklage wird es der Klägerseite ermöglicht, neben einer rechtskräftigen Entscheidung über die Klageforderung auch eine solche über nach § 322 Abs. 1 ZPO der Rechtskraft nicht fähige streitige Rechtsverhältnisse herbeizuführen, auf die es für die Entscheidung des Rechtsstreits ankommt (BGH, Urteil vom 28. September 2006 - VII ZR 247/05 -, m.w.N.).

    Die Erhebung einer Zwischenfeststellungsklage ist nur dann zulässig, wenn die zu klärenden Rechtsbeziehungen nicht bereits durch die Entscheidung in der Hauptsache erschöpfend geregelt würden (BGH, Urteil vom 28. September 2006 - VII ZR 247/05 -, m.w.N.).

  • LG Bonn, 20.11.2020 - 3 O 15/20

    Herabsetzungsklausel im Sinne des § 4 Abs. 4 MB/KT ist wirksam

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2021 - 9 U 243/20
    Die Berufung des Klägers gegen das am 20.11.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 3 O 15/20 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn vom 20.11.2020 (3 O 15/20).

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2021 - 9 U 243/20
    Eine Klausel muss nicht nur in ihrer Formulierung für den durchschnittlichen Vertragspartner verständlich sein, sondern darüber hinaus die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH NJW 2017, 288 < 291> Rdnr. 30; BGH NJW 2012, 3647 Rdnr. 40).
  • BGH, 10.12.2014 - IV ZR 289/13

    Ratenschutz-Versicherung für Bankkredit: Intransparenz einer

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2021 - 9 U 243/20
    Dem Versicherungsnehmer muss anhand der Allgemeinen Versicherungsbedingungen bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vor Augen geführt werden, in welchem Umfang er Versicherungsschutz erlangt und welche Umstände seinen Versicherungsschutz gefährden (BGH NJW 2017, 288 < 291> Rdnr. 30; NJW-RR 2015, 801 m.w.N.).
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2021 - 9 U 243/20
    Ob die Unwirksamkeit auf einer inhaltlich unangemessenen Benachteiligung des Kunden oder einem Transparenzmangel beruht, ändert nichts an dem Vorhandensein der dadurch entstandenen Vertragslücke (BGH, NJW 2005, 3559 < 3563> Rdnr. 28; OLG Stuttgart NVersZ 2002, 164 < 167, 169>).
  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10

    Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag: Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2021 - 9 U 243/20
    Nicht zulässig sind nach der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung gefestigten Auffassung hingegen Feststellungen zur Klärung einzelner Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses oder zur Klärung der Berechnungsgrundlagen eines Anspruchs oder einer Leistungspflicht (BGH, Urteil vom 05. Mai 2011 - VII ZR 179/10 -, m.w.N.).
  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2021 - 9 U 243/20
    Es genügt insoweit grundsätzlich schon die bloße Möglichkeit, dass das inzidenter ohnehin zu klärende Rechtsverhältnis zwischen den Parteien noch über den gegenwärtigen Streitgegenstand hinaus Bedeutung hat oder gewinnen kann (BGH, Urteil vom 17. Mai 1977 - VI ZR 174/74 -, m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 06.04.2001 - 2 U 175/00

    Nach § 172 Abs. 2 VVG ist die Bedingungsanpassung wegen Unwirksamkeit einer ALB

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.2021 - 9 U 243/20
    Ob die Unwirksamkeit auf einer inhaltlich unangemessenen Benachteiligung des Kunden oder einem Transparenzmangel beruht, ändert nichts an dem Vorhandensein der dadurch entstandenen Vertragslücke (BGH, NJW 2005, 3559 < 3563> Rdnr. 28; OLG Stuttgart NVersZ 2002, 164 < 167, 169>).
  • OLG Köln, 27.02.2024 - 9 U 40/23
    Eine Klauselersetzung ist demgegenüber dann nicht notwendig, wenn der gültige Restvertrag auch ohne die unwirksame Regelung ohne weiteres fortgeführt werden kann (Senat, im Urteil vom 07.12.2021 - 9 U 243/20 -, Rn. 72, juris; ferner OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2020 - 4 U 60/19 -, Rn. 51, juris; Prölss/Martin-Schneider, 31. Aufl. 2021, VVG, § 164 Rn. 8).

    Nur so kann das Gleichgewicht zwischen der Höhe des Krankentagegeldsatzes und dem tatsächlich eingetretenen Verdienstausfall wiederhergestellt werden (so schon der Senat im Urteil vom 07.12.2021 - 9 U 243/20 -, Rn. 72, juris; ferner OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2020 - 4 U 60/19 -, juris).

    Der Wirksamkeit der Klauselersetzung steht nicht entgegen, dass die neugefasste Klausel § 4 MB/KT hinsichtlich der Zielrichtung identisch ist mit der Vorgängerregelung (so schon der Senat im Urteil vom 07.12.2021 - 9 U 243/20 -, juris).

    b) Die neugefasste Regelung des § 4 Abs. 4 MB/KT hält einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle stand, sie genügt insbesondere dem Transparenzgebot im Sinne von § 307 Abs. 1 S. 2 BGB (so schon Senat, Urteil vom 07.12.2021, a.a.O., sowie Beschlüsse vom 12.04.2021 und 14.06.2021 - 9 U 260/20 -).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht