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   OLG Köln, 12.06.1995 - 16 U 129/94   

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https://dejure.org/1995,4571
OLG Köln, 12.06.1995 - 16 U 129/94 (https://dejure.org/1995,4571)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.06.1995 - 16 U 129/94 (https://dejure.org/1995,4571)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juni 1995 - 16 U 129/94 (https://dejure.org/1995,4571)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inkasso; Inhaberverrechnungsscheck; Überprüfungspflicht; Scheckeinreicher; Besondere Umstände; Massengeschäft des Scheckverkehrs; Abhandenkommen; Erlangen auf unredliche Weise; Fälschung; Diebstahl; Entdeckung der Straftat; Ungerechtfertigte Bereicherung; Auszahlung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 812 818 Abs. 2 989 990; ScheckG Art. 21
    Prüfungspflicht der Bank bei Auftrag zum Inkasso eines Inhaberverrechnungsschecks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 1815
  • VersR 1996, 197
  • BB 1995, 1922
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.01.1993 - XI ZR 76/92

    Grob fahrlässiger Erwerb eines abhandengekommenen Inhaberverrechnungsschecks

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.1995 - 16 U 129/94
    Der Fall unterscheidet sich insofern deutlich von anderen in der Rechtsprechung entschiedenen Fällen (z.B. BGH WM 1987, 337 und NJW 1993, 1066), in denen der im Scheck ausgewiesene Zahlungsempfänger und der Scheckeinreicher nicht identisch waren.
  • BGH, 07.12.1987 - II ZR 157/87

    Anforderungen an Sorgfaltspflichten einer Bank bei Hereinnahme eines

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.1995 - 16 U 129/94
    Eine solche Überprüfungspflicht ergibt sich nur dann, wenn besondere Umstände nach der allgemeinen Lebenserfahrung den Verdacht nahelegen, der Scheck könne seinem Eigentümer abhanden gekommen und vom Einreicher auf unredliche Weise erlangt worden sein (vgl. BGH NJW 1988, 911 f.).
  • BGH, 12.01.1987 - II ZR 187/86

    Pflichten von Bediensteten einer Sparkasse bei Hereinnahme eines

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.1995 - 16 U 129/94
    Der Fall unterscheidet sich insofern deutlich von anderen in der Rechtsprechung entschiedenen Fällen (z.B. BGH WM 1987, 337 und NJW 1993, 1066), in denen der im Scheck ausgewiesene Zahlungsempfänger und der Scheckeinreicher nicht identisch waren.
  • BGH, 03.02.1977 - II ZR 116/75

    Ansprüche einer Bank aus einem Scheck

    Auszug aus OLG Köln, 12.06.1995 - 16 U 129/94
    Es ist von dem Regelfall auszugehen, daß die Beklagte den Scheck im eigenen Namen eingezogen hat, nachdem ihr dieser treuhänderisch zum Inkasso übertragen worden war (vgl. BGH NJW 1977, 1880).
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