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OLG Köln, 12.10.2010 - II-25 UF 166/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herausgabe von während der Ehe erworbenen Kunstgegenständen in einem Scheidungsverfahren; Berufung auf die Vermutung gemeinsamen Eigentums hinsichtlich während einer Ehe angeschafften Gegenständen; Widerlegung der Vermutung eines gemeinsamen Eigentumserwerbs durch den ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1568b
Maßgebliches Recht für die Behandlung von Haushaltsgegenständen im Scheidungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 07.05.2009 - 309 F 117/07
- OLG Köln, 12.10.2010 - II-25 UF 166/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 975
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 17.05.2006 - 16 UF 220/05
Verbotene Eigenmacht an Hausratsgegenständen bei Trennung von Eheleuten: Vorrang …
Auszug aus OLG Köln, 12.10.2010 - 25 UF 166/09
Dementsprechend übereignet ein Verkäufer an den, "den es angeht", also an beide Eheleute (…vgl. Leiß in: JurisPK, a.a.O., Rnr. 69; OLG Kalrsruhe, FamRZ 2007, 59).
- OLG Brandenburg, 04.07.2016 - 9 UF 87/16
Anforderungen an die Bestimmtheit der Übereignung des Hausrats an einen Ehegatten
Steht bei der Anschaffung der kurz vor der Eheschließung erworbenen Gegenstände fest, dass sie dem künftigen gemeinschaftlichen Haushalt dienen sollen, mag insoweit eine Beweiserleichterung vorliegen, weil damit zu rechnen ist, dass die Begründung gemeinschaftlichen Miteigentums gewollt ist (OLG Köln FamRZ 2011, 975 ).