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   OLG Köln, 13.07.1998 - 16 U 2/98   

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https://dejure.org/1998,3608
OLG Köln, 13.07.1998 - 16 U 2/98 (https://dejure.org/1998,3608)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.07.1998 - 16 U 2/98 (https://dejure.org/1998,3608)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juli 1998 - 16 U 2/98 (https://dejure.org/1998,3608)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einräumung der Befugnis zur einseitigen Anpassung der Darlehenskonditionen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 315
    Einräumung der Befugnis zur einseitigen Anpassung der Darlehenskonditionen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Befugnis einer Bank zur Regelung von Darlehenskonditionen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Hinblick auf eine zeitliche Anpassung an aktuelle Marktverhältnisse

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 315
    Einräumung der Befugnis zur einseitigen Anpassung der Darlehenskonditionen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 21
  • BB 1998, 1916
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84

    Auslegung einer Zinsänderungsklausel

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.1998 - 16 U 2/98
    Hierbei spielt es im Ergebnis keine Rolle, ob die Klauseln durch Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragsinhalt geworden sind, denn § 9 AGBG steht dem nicht entgegen (vgl. beispielsweise BGH NJW 86, 1803 zu einer fast inhaltsgleichen Klausel eines Darlehensvertrages).
  • BGH, 07.10.1997 - XI ZR 233/96

    Anwendung des VerbrKrG auf vor dem Inkrafttreten geschlossene Kreditverträge

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.1998 - 16 U 2/98
    Bei einer Konditionenanpassung gemäß § 315 Abs. 1 BGB, wie es hier der Fall ist, findet § 4 Abs. 1 Satz 1 VerbrKrG keine Anwendung (vgl. zuletzt BGH ZIP 98, 66 unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung und Schrifttum).
  • LG Düsseldorf, 10.07.2013 - 13 O 334/11

    Unwirksamkeit der Zinsanpassungsklauseln einer Bank

    Auch die einseitige Anpassung der Zinsen aufgrund einer Zinsanpassungsklausel ist keine Vertragsänderung, für solche gilt § 492 Abs. 5 (OLG Köln, ZIP 1999, 21; Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch Band I, 2011, § 81, Rn 131).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2001 - 6 U 29/01

    Reisebedingungen ; Pauschalreisen; Nachträgliche Reisepreiserhöhungen;

    Dabei kann dahinstehen, ob § 10 Nr. 4 AGBG überhaupt Änderungen der Leistungspflicht des Vertragspartners des Verwenders erfasst (so Wolf in Wolf/Horn/Lindacher, § 10 Nr. 4 AGBG Rdnr. 7) oder ob die Vorschrift nur die Leistung des Verwenders betrifft und Änderungen der Gegenleistung - neben § 11 Nr. 1 AGBG - nach § 9 Abs. 1 AGBG zu bewerten sind (so OLG Köln ZIP 1999, 21, 22; Schmidt in Ulmer/Brandner/Hensen, § 10 Nr. 4 AGBG Rdnr. 4).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2001 - 6 U 30/01

    Reisebedingungen ; Pauschalreisen; Nachträgliche Reisepreiserhöhungen;

    Dabei kann dahinstehen, ob § 10 Nr. 4 AGBG überhaupt Änderungen der Leistungspflicht des Vertragspartners des Verwenders erfasst (so Wolf in Wolf/Horn/Lindacher, § 10 Nr. 4 AGBG Rdnr. 7) oder ob die Vorschrift nur die Leistung des Verwenders betrifft und Änderungen der Gegenleistung - neben § 11 Nr. 1 AGBG - nach § 9 Abs. 1 AGBG zu bewerten sind (so OLG Köln ZIP 1999, 21, 22; Schmidt in Ulmer/Brandner/Hensen, § 10 Nr. 4 AGBG Rdnr. 4).
  • LG Dortmund, 30.06.2000 - 8 O 559/99

    Unwirksamkeit einer variablen Zinsanpassungsklausel für Bankdarlehen

    Dem widersprechen nicht die Entscheidungen des OLG Köln BB 98, 1916 und BGH ZIP 98, 66.
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2001 - 6 U 103/01

    Kein Koppelungsgebot zwischen Preiserhöhungsrecht und Preissenkungsverpflichtung

    Dabei kann dahinstehen, ob § 10 Nr. 4 AGBG überhaupt Änderungen der Leistungspflicht des Vertragspartners des Verwenders erfasst (so Wolf in Wolf/Horn/Lindacher, § 10 Nr. 4 AGBG Rdnr. 7) oder ob die Vorschrift nur die Leistung des Verwenders betrifft und Änderungen der Gegenleistung - neben § 11 Nr. 1 AGBG - nach § 9 Abs. 1 AGBG zu bewerten sind (so OLG Köln ZIP 1999, 21, 22; Schmidt in Ulmer/Brandner/Hensen, § 10 Nr. 4 AGBG Rdnr. 4).
  • LG Köln, 23.03.2004 - 3 O 355/02

    Aufrechterhaltung eines Vorbehalts-Anerkenntnisurteils; Aufrechnung mit

    Nach Nr. 4 Abs. 1 der Kreditbedingungen (Anl. K 9, Bl. 149 f. d.A.) war die Bank zur Anpassung des Zinssatzes an die Kapitalmarktentwicklung und ihre hierdurch bedingten Refinanzierungsmöglichkeiten gemäß § 315 Abs. 1 BGB berechtigt; derartige Klauseln tragen einem anerkennenswerten Interesse des Kreditinstituts Rechnung und sind in aller Regel unbedenklich (vgl. nur OLG Köln, OLGR 1998, 434; BGH, Urt. v. 17.02.2004 - XI ZR 140/03).
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