Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.03.2024 - 20 U 240/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,5157
OLG Köln, 15.03.2024 - 20 U 240/23 (https://dejure.org/2024,5157)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.03.2024 - 20 U 240/23 (https://dejure.org/2024,5157)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. März 2024 - 20 U 240/23 (https://dejure.org/2024,5157)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,5157) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 09.12.2015 - IV ZR 272/15

    Klage auf Prämienanpassung gegen die private Krankenversicherung: Wahrung der

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2024 - 20 U 240/23
    Zu Recht ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, dass die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast für die von dem Kläger bestrittene materielle Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Beitragsanpassungen trifft (vgl. nur BGH, Urteil vom 9. Dezember 2015 - IV ZR 272/15, juris Rn. 21) und auf Grundlage des Parteivorbringens ein Sachverständigengutachten über die versicherungsmathematische Richtigkeit der den Prämienanpassungen für die Jahre 2020 bis 2022 zugrundeliegenden Kalkulationen einzuholen wäre.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 9. Dezember 2015 (IV ZR 272/15, juris Rn. 9 f.) vielmehr zum Ausdruck gebracht, dass es sich bei den technischen Berechnungsgrundlagen, die der Krankenversicherer dem unabhängigen Treuhänder zur Prüfung einer Prämienanpassung nach § 203 Abs. 2 VVG vorzulegen hat, um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Sinne von § 172 Nr. 2 GVG handelt, die überdies schon dann im Sinne der Vorschrift zur Sprache kommen, wenn die Unterlagen nach Darlegung des Versicherers zu deren Inhalt an die Gegenseite übergeben werden.

    Der Bundesgerichtshof hat zwar mit Urteil vom 9. Dezember 2015 (IV ZR 272/15, juris Rn. 18) u.a. ausgeführt, dass das Recht der Parteien auf Akteneinsicht die gesamten Akten umfasst und nicht im Hinblick auf zu wahrende Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse verwehrt werden darf.

    Er hat aber ebenso festgestellt, dass die Regelung des § 174 Abs. 3 GVG selbständig neben dem Recht auf Akteneinsicht steht und die Akteneinsicht deshalb mit sich aus dieser Vorschrift zulässigerweise ergebenen Beschränkungen, nämlich der Verpflichtung zur Geheimhaltung, gewährt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2015 - IV ZR 272/15, juris Rn. 18).

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2024 - 20 U 240/23
    Infolge der Einzelvertretungsbefugnis reicht es bei mehreren Bevollmächtigten aus, gerichtliche Handlungen nur gegenüber einem von ihnen vorzunehmen und Zustellungen nur an einen von ihnen zu bewirken (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021 - XII ZB 386/20, juris Rn. 9; Urteil vom 8. März 2004 - II ZB 21/03, juris Rn. 6; Urteil vom 4. Juni 1992 - IX ZR 149/91, BGHZ 118, 312, zitiert nach juris Rn. 34; Beschluss vom 21. Mai 1980 - IVb ZB 567/80, juris Rn. 6; Beschluss vom 15. Februar 1978 - IV ZB 42/77, juris Rn. 6; Smid/Hartmann in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl., § 84 Rn. 3; Althammer in: Zöller, ZPO, 35. Aufl., § 84 Rn. 3; MüKoZPO/Toussaint, 6. Aufl., § 84 Rn. 6).

    Das Gericht darf sich außerdem darauf beschränken, nur einen von mehreren Prozessbevollmächtigen zum Termin zu laden (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1967 - VIII ZR 15/65, juris Rn. 6; Urteil vom 4. Juni 1992 - IX ZR 149/91, BGHZ 118, 312, zitiert nach juris Rn. 33 f.).

  • OLG Köln, 01.09.2023 - 20 U 50/23

    Beitragsanpassungen; Prämienanpassung; Stufenklage; Beweisvereitelung;

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2024 - 20 U 240/23
    Die Nichtwahrnehmung eines zum Erlass einer Geheimhaltungsverpflichtung sowie zur Übergabe geheimhaltungspflichtiger Unterlagen bestimmten Termins zur mündlichen Verhandlung durch den Hauptbevollmächtigten des Versicherungsnehmers stellt eine Beweisvereitelung seitens des Versicherungsnehmers dar (ausführlich Senatsurteil vom 01.09.2023 - 20 U 50/23, juris-Rz. 48 ff.).

    Der Senat verweist wegen der grundsätzlichen Anforderungen an die Annahme der Beweisvereitelung in solchen Fallkonstellationen vollumfänglich auf sein Urteil vom 1. September 2023 zum Aktenzeichen 20 U 50/23 (abzurufen über juris, dort Rn. 48 ff.).

  • BGH, 15.02.1978 - IV ZB 42/77

    Fristbeginn - Rechtsmittelbegründungsfrist - Promptfrist - Wiedervorlagefrist -

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2024 - 20 U 240/23
    Infolge der Einzelvertretungsbefugnis reicht es bei mehreren Bevollmächtigten aus, gerichtliche Handlungen nur gegenüber einem von ihnen vorzunehmen und Zustellungen nur an einen von ihnen zu bewirken (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021 - XII ZB 386/20, juris Rn. 9; Urteil vom 8. März 2004 - II ZB 21/03, juris Rn. 6; Urteil vom 4. Juni 1992 - IX ZR 149/91, BGHZ 118, 312, zitiert nach juris Rn. 34; Beschluss vom 21. Mai 1980 - IVb ZB 567/80, juris Rn. 6; Beschluss vom 15. Februar 1978 - IV ZB 42/77, juris Rn. 6; Smid/Hartmann in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl., § 84 Rn. 3; Althammer in: Zöller, ZPO, 35. Aufl., § 84 Rn. 3; MüKoZPO/Toussaint, 6. Aufl., § 84 Rn. 6).

    Das Gericht hat grundsätzlich die Wahl, an wen es zustellt(vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 1978 - IV ZB 42/77, juris Rn. 6).

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2024 - 20 U 240/23
    Das Gericht darf nur nicht aus sachfremden Erwägungen eine Form der Anhörung wählen, die für den Betroffenen ein erhöhtes Risiko mit sich bringt, von den mitzuteilenden Umständen keine Kenntnis zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 1989 - 1 BvR 1011/88, juris Rn. 20).
  • OLG München, 17.05.2023 - 38 W 533/23

    Schutz von Geheimhaltungsinteressen im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2024 - 20 U 240/23
    Ob auch der Abschluss einer außergerichtlichen strafbewehrten Geheimhaltungsvereinbarung (vgl. dazu OLG München, Beschluss vom 17. Mai 2023 - 38 W 533/23 e, juris Rn. 15) oder die einseitige Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung in Betracht kommen, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 226/13

    Deltamethrin - Wettbewerbsverstoß durch Parallelimport eines nicht

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2024 - 20 U 240/23
    Eine Beweisvereitelung liegt vor, wenn eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet bzw. vorenthält oder deren Benutzung erschwert oder verhindert (vgl. etwa BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 226/13, juris Rn. 44; Urteil vom 25. Juni 1997 - VIII ZR 300/96, juris Rn. 18).
  • BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 25/18

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Tätigkeit als "Abteilungsleiter

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2024 - 20 U 240/23
    Innerhalb des Geltungsbereichs des Anwaltszwangs kann diese Einzelvertretungsmacht im Außenverhältnis gegenüber Gericht und Gegner nicht beschränkt werden (vgl. §§ 83 f. ZPO sowie BGH, Urteil vom 12. März 2019 - VI ZR 277/18, juris Rn. 13, 19 f.; Urteil vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 25/18, juris Rn. 15, auch zu evtl. Ausnahmen aufgrund materiell-rechtlicher Gemeinschaftsermächtigung).
  • BGH, 30.05.2007 - XII ZB 82/06

    Verlust des Rechtsmittels der Berufung bei Zurücknahme durch einen von mehreren

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2024 - 20 U 240/23
    Des Weiteren kann jeder einzelne Prozessbevollmächtigte mit Wirkung für und gegen die Partei Prozesshandlungen allein vornehmen, beispielsweise ein Rechtsmittel zurücknehmen, auch wenn ein anderer Prozessbevollmächtigter dieses eingelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2007 - XII ZB 82/06, juris Rn. 24).
  • BGH, 12.03.2019 - VI ZR 277/18

    Beliebige Beschränkung einer Prozessvollmacht im Parteiprozess auch noch im Lauf

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2024 - 20 U 240/23
    Innerhalb des Geltungsbereichs des Anwaltszwangs kann diese Einzelvertretungsmacht im Außenverhältnis gegenüber Gericht und Gegner nicht beschränkt werden (vgl. §§ 83 f. ZPO sowie BGH, Urteil vom 12. März 2019 - VI ZR 277/18, juris Rn. 13, 19 f.; Urteil vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 25/18, juris Rn. 15, auch zu evtl. Ausnahmen aufgrund materiell-rechtlicher Gemeinschaftsermächtigung).
  • BGH, 25.06.1997 - VIII ZR 300/96

    Verzicht auf Einwand der nicht rechtzeitig erhobenen Mängelrüge; Recht auf

  • BGH, 13.01.2021 - XII ZB 386/20

    Betreuungsverfahren: Wirksame Zustellung bei anwaltlich vertretenem Betroffenen

  • BGH, 08.03.2004 - II ZB 21/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BGH, 23.06.2021 - IV ZB 23/20

    Private Krankenversicherung: Schutz der Geheimhaltungsinteressen des Versicherers

  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 383/02

    Organisation der Fristenkontrolle bei Vertretung durch zwei Prozeßbevollmächtigte

  • BGH, 21.05.1980 - IVb ZB 567/80

    Bestellung - Prozeßbevollmächtigter - Widerruf

  • BGH, 10.11.2021 - IV ZB 27/20

    Rechtmäßigkeit der von einer privaten Krankenversicherung vorgenommenen

  • BGH, 14.11.1990 - XII ZB 35/90

    Prüfungspflicht eines Rechtsanwalts bei Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift

  • BGH, 20.03.1967 - VIII ZR 15/65

    Befreiung vom Insichgeschäft - Räumung und Herausgabe eines Grundstückes -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht