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   OLG Köln, 16.07.2001 - 16 U 22/01   

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https://dejure.org/2001,5045
OLG Köln, 16.07.2001 - 16 U 22/01 (https://dejure.org/2001,5045)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.07.2001 - 16 U 22/01 (https://dejure.org/2001,5045)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juli 2001 - 16 U 22/01 (https://dejure.org/2001,5045)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95

    Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2001 - 16 U 22/01
    Demnach handelt es sich bei dieser Klausel lediglich um eine Abmachung für die Übernahme der Transportkosten, wie das Landgericht bereits zu Recht angenommen hat (vgl. für einen ähnlich gelagerten Fall BGH, NJW 97, 870).
  • OLG Karlsruhe, 20.11.1992 - 15 U 29/92
    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2001 - 16 U 22/01
    Gegen dieses Ergebnis spricht auch nicht die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 20.11.1992 (NJW-RR 93, 1316), das in einem ähnlich gelagerten Fall eine Gefahrtreibungsregel mit der Folge der Verlagerung der Sachgefahr auf den Verkäufer angenommen, indessen nicht von einer Bringschuld gesprochen hat.
  • BGH, 28.06.1993 - II ZR 99/92

    Sachverständigenverfahren im Seeversicherungsrecht - Versicherungswert in der

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2001 - 16 U 22/01
    Die vergleichbare Abrede "frei Haus" enthält nach überwiegender Meinung keinen handelsüblich eindeutigen Inhalt; sie ist vielmehr je nach den Umständen des Einzelfalles auszulegen (so die Rechtssprechung, vgl. BGH, NJW 84, 567; BGH, NJW 97, 871; OLG Karlsruhe NJW-RR 93, 1371).
  • BGH, 19.09.1983 - VIII ZR 195/81

    Auslegung der in einem überseeischen Getreidehandelsgeschäft verwendeten Klausel

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2001 - 16 U 22/01
    Die vergleichbare Abrede "frei Haus" enthält nach überwiegender Meinung keinen handelsüblich eindeutigen Inhalt; sie ist vielmehr je nach den Umständen des Einzelfalles auszulegen (so die Rechtssprechung, vgl. BGH, NJW 84, 567; BGH, NJW 97, 871; OLG Karlsruhe NJW-RR 93, 1371).
  • OLG Köln, 16.12.2008 - 9 U 47/07

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Zahlungsansprüche wegen

    Wo dieser Ort dann in concreto liegt, bestimmt die lex causae, die vom internationalen Privatrecht des Gerichtsstaates fixiert wird (Geimer in Geimer/Schütze, Art. 5, Rdnr.129; Kropholler, a.a.O., Art. 5, Rdnr.34; OLG Köln, IHR 2002, 66).

    Da außerhalb von Artikel 5 Nr. 1 b) EuGVVO jeweils auf den Erfüllungsort der konkret streitgegenständlichen Verpflichtung abzustellen und der Erfüllungsort für jeden Klageanspruch selbständig zu prüfen und festzustellen ist, ist auch für die Frage einer Erfüllungsortvereinbarung diese konkret streitige Verpflichtung maßgeblich (OLG Köln, IHR 2002, 66).

  • OLG Köln, 21.12.2005 - 16 U 47/05

    Gerichtsstandsvereinbarung bei einem internationalen Kauf

    Ob die Übernahme der Transportkosten durch die Klägerin allein als Vereinbarung einer Bringschuld zu verstehen ist (vgl. dazu Senat, Urt. v. 16.7.2001 - 16 U 22/01 - OLG Report 2002, 37), kann dahinstehen.
  • LG Neubrandenburg, 03.08.2005 - 10 O 74/04
    Es braucht daher auch nicht entschieden werden, ob die Verwendung der Incoterms «DDP» (Delevered Duty Paid - geliefert, verzollt) auch tatsächlich eine Vereinbarung über den Lieferort bzw. Zahlungsort des Kaufpreises enthält, weil nach dem Einheitsrecht die Incoterm regelmäßig nicht als Vereinbarung eines abweichenden Lieferortes, sondern lediglich als Kostenklausel interpretiert werden, die den Lieferort nach Art. 31 lit. a) CISG unberührt lassen (BGHZ 134, 201, 208; Piltz a.a.O. NJW 2003, 2061 mit Nachweisen in Fußnote 92; OLG Köln, OLGReport Köln 2002, 37).
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