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   OLG Köln, 17.11.2020 - 28 Wx 12/20   

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OLG Köln, 17.11.2020 - 28 Wx 12/20 (https://dejure.org/2020,57083)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.11.2020 - 28 Wx 12/20 (https://dejure.org/2020,57083)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. November 2020 - 28 Wx 12/20 (https://dejure.org/2020,57083)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes; Unstatthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Zurückweisung der Ablehnung eines Richters

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes; Unstatthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Zurückweisung der Ablehnung eines Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2021, 191
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Köln, 07.06.2016 - 28 Wx 15/16

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2020 - 28 Wx 12/20
    Der Senat verweist insoweit auf seine - der Rechtsbeschwerdeführerin bekannten - Ausführungen in seinen Beschlüssen vom 26.06.2009, 2 Wx 55/09, und vom 07.06.2016, 28 Wx 15/16, an denen der Senat weiterhin festhält.

    Das Landgericht wird ausdrücklich nur als Beschwerdegericht tätig, während das A in diesem Verfahren die Stellung der ersten Instanz hat (vgl. dazu bereits Beschluss des Senat vom 07.06.2016 - 28 Wx 15/16, GmbHR 2016, 888 m.w.N.).

    Zuständig für die Verwerfung der Rechtsbeschwerde ist trotz § 133 GVG nicht der Bundesgerichtshof, sondern der Senat (OLG Köln, Beschluss vom 07.06.2016, 28 Wx 15/16).

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZB 295/11

    Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren: Erforderlichkeit der Zulassung durch das

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2020 - 28 Wx 12/20
    Denn die Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, muss nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO "in dem Beschluss", d.h. in der angefochtenen Entscheidung selbst - und somit nicht erst später getroffen worden sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10.5. 2012, IX ZB 295/11; BGH NJW 2004, 779; BGH, Beschluss vom 27.04.2005, 2 Wx 8/05).

    Ist - wie vorliegend - eine Prüfungs- und Entscheidungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts hingegen nicht eröffnet, fehlt es an der erforderlichen gesetzlichen Grundlage, um die Zulassungsentscheidung dem Rechtsbeschwerdegericht überantworten zu können (vgl. BGH NJW-RR 2012, 1509 Rn. 15-19).

  • BGH, 24.11.2003 - II ZB 37/02

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2020 - 28 Wx 12/20
    An einer Zulassung fehlt es auch, wenn das Beschwerdegericht sich über sie keine Gedanken gemacht hat, etwa weil es die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder die Abweichung von einer Entscheidung des BGH nicht erkannt hat (BGH, NJW 2004, 779) oder rechtsirrig davon ausgegangen ist, die Rechtsbeschwerde sei kraft Gesetzes statthaft (BGHZ 156, 92 = NJW 2003, 2910 = WM 2003, 1871 [1872]; insoweit nicht in BGHZ 156, 92 abgedr.; NJW-RR 2009, 1349 Rdnrn. 9 f.; WM 2012, 276 = BeckRS 2012, 02101 Rdnr. 7; vgl. auch BGH, NJW-RR 2011, 1569 Rdnr. 17 [zu § 70 I FamFG]).

    Denn die Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, muss nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO "in dem Beschluss", d.h. in der angefochtenen Entscheidung selbst - und somit nicht erst später getroffen worden sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10.5. 2012, IX ZB 295/11; BGH NJW 2004, 779; BGH, Beschluss vom 27.04.2005, 2 Wx 8/05).

  • OLG Köln, 26.06.2009 - 2 Wx 55/09

    Verfahrensrecht - Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines Richters im

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2020 - 28 Wx 12/20
    Der Senat verweist insoweit auf seine - der Rechtsbeschwerdeführerin bekannten - Ausführungen in seinen Beschlüssen vom 26.06.2009, 2 Wx 55/09, und vom 07.06.2016, 28 Wx 15/16, an denen der Senat weiterhin festhält.

    Gegen die Zurückweisung der Ablehnung eines Richters eines in zweiter Instanz tätigen Gerichts wie etwa z.B. eines Beschwerdegerichts kann nach allgemeiner Ansicht - trotz des darauf nicht verweisenden § 6 Abs. 2 FamFG - entsprechend § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO allenfalls eine Rechtsbeschwerde als (einziges) Rechtsmittel statthaft sein, wenn und soweit sie in der angefochtenen Entscheidung zugelassen worden ist (vgl. auch Musielak/Borth/Borth/Grandel, FamFG, 6. Aufl. 2018, § 6 Rn. 8; Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl. 2019, § 6 Rn. 30 m. w. N. und zu Verfahren nach § 335 HGB a. F. und dem FGG bereits OLG Köln v. 26.06.2009 - 2 Wx 55/09, FGPrax 2009, 180).

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2020 - 28 Wx 12/20
    Der Gesetzgeber hat auch bewusst von der Möglichkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde abgesehen (BT-Dr 14/4722, S. 69, 116; BGHZ 150, 133 [135] = NJW 2002, 1577; WuM 2007, 41 = BeckRS 2006, 14594 Rdnr. 2).
  • BGH, 16.11.2006 - IX ZA 26/06

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2020 - 28 Wx 12/20
    Der Gesetzgeber hat auch bewusst von der Möglichkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde abgesehen (BT-Dr 14/4722, S. 69, 116; BGHZ 150, 133 [135] = NJW 2002, 1577; WuM 2007, 41 = BeckRS 2006, 14594 Rdnr. 2).
  • BGH, 09.07.2004 - V ZB 6/04

    Bindung des Berufungsgerichts an die Streitwertfestsetzung durch das

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2020 - 28 Wx 12/20
    Im Rahmen dieser Prüfung muss das Berufungsgericht dem Berufungskläger gemäß §§ 525, 139 Abs. 2 und 3 ZPO Gelegenheit zur Stellungnahme geben, wenn es abweichend von der Streitwertfestsetzung in erster Instanz von einer Beschwer unterhalb der Berufungssumme ausgeht (BGH, NJW-RR 2005, 219).
  • OLG Köln, 27.04.2005 - 2 Wx 8/05

    Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde im Ablehnungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2020 - 28 Wx 12/20
    Denn die Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, muss nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO "in dem Beschluss", d.h. in der angefochtenen Entscheidung selbst - und somit nicht erst später getroffen worden sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10.5. 2012, IX ZB 295/11; BGH NJW 2004, 779; BGH, Beschluss vom 27.04.2005, 2 Wx 8/05).
  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 539/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Statthaftigkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2020 - 28 Wx 12/20
    An einer Zulassung fehlt es auch, wenn das Beschwerdegericht sich über sie keine Gedanken gemacht hat, etwa weil es die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder die Abweichung von einer Entscheidung des BGH nicht erkannt hat (BGH, NJW 2004, 779) oder rechtsirrig davon ausgegangen ist, die Rechtsbeschwerde sei kraft Gesetzes statthaft (BGHZ 156, 92 = NJW 2003, 2910 = WM 2003, 1871 [1872]; insoweit nicht in BGHZ 156, 92 abgedr.; NJW-RR 2009, 1349 Rdnrn. 9 f.; WM 2012, 276 = BeckRS 2012, 02101 Rdnr. 7; vgl. auch BGH, NJW-RR 2011, 1569 Rdnr. 17 [zu § 70 I FamFG]).
  • BGH, 20.07.2011 - XII ZB 445/10

    Betreuungsverfahren: Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung als Zulassung der

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2020 - 28 Wx 12/20
    An einer Zulassung fehlt es auch, wenn das Beschwerdegericht sich über sie keine Gedanken gemacht hat, etwa weil es die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder die Abweichung von einer Entscheidung des BGH nicht erkannt hat (BGH, NJW 2004, 779) oder rechtsirrig davon ausgegangen ist, die Rechtsbeschwerde sei kraft Gesetzes statthaft (BGHZ 156, 92 = NJW 2003, 2910 = WM 2003, 1871 [1872]; insoweit nicht in BGHZ 156, 92 abgedr.; NJW-RR 2009, 1349 Rdnrn. 9 f.; WM 2012, 276 = BeckRS 2012, 02101 Rdnr. 7; vgl. auch BGH, NJW-RR 2011, 1569 Rdnr. 17 [zu § 70 I FamFG]).
  • BGH, 12.03.2009 - IX ZB 193/08

    Bindung an die nachträgliche Zulassung einer Rechtsbeschwerde bei Irrtum des

  • BGH, 20.12.2011 - IX ZB 294/11

    Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren: Erfordernis der Zulassung durch das

  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren;

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