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   OLG Köln, 17.12.2020 - 25 UF 191/20   

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https://dejure.org/2020,81440
OLG Köln, 17.12.2020 - 25 UF 191/20 (https://dejure.org/2020,81440)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.12.2020 - 25 UF 191/20 (https://dejure.org/2020,81440)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 25 UF 191/20 (https://dejure.org/2020,81440)
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  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2020 - 25 UF 191/20
    Dabei hat er gleichzeitig dem Kind ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern eingeräumt und damit das Recht des Kindes aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG auf Pflege und Erziehung durch seine Eltern in diesem Punkt konkretisiert (BVerfG, Urteil vom 01. April 2008 - 1 BvR 1620/04 -, Rn. 75, juris).

    Es ist einem Elternteil deshalb zumutbar, auch unter Beeinträchtigung seiner Persönlichkeitssphäre zum Umgang mit seinem Kind verpflichtet zu werden, wenn dies dem Kindeswohl dient (BVerfG, Urteil vom 01. April 2008 - 1 BvR 1620/04 -, Rn. 80, juris).

  • AG Rheinbach, 02.09.2020 - 18 F 139/20
    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2020 - 25 UF 191/20
    Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - E vom 02.09.2020 (18 F 139/20) wird auf seine Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des angefochtenen Beschlusses in Ziffer 1. Absatz 2 modifiziert, um eine weitere Ziffer ergänzt und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst wird:.

    Die beteiligten Kindeseltern werden darauf hingewiesen, dass das Gericht bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die sich aus dem Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - E vom 02.09.2020 (18 F 139/20) ergebenden Verpflichtungen gegenüber dem jeweils Verpflichteten Ordnungsgeld bis zur Höhe von 25.000 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder, wenn die Anordnung eines Ordnungsgeldes keinen Erfolg verspricht, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten anordnen kann.

  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 621/10

    Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung einer Umgangsentscheidung: Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2020 - 25 UF 191/20
    Der Senat ist trotz Zurückweisung der Beschwerde nicht daran gehindert, den Hinweis nach § 89 Abs. 2 FamFG nachzuholen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - XII ZB 621/10 -, Rn. 16, juris).
  • BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch gerichtliche Umgangsregelung -

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2020 - 25 UF 191/20
    Das Umgangsrecht ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm aufrechtzuerhalten und einer Entfremdung vorzubeugen, sowie dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschluss vom 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12 - FamRZ 2013, 433, juris Rn. 20).
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