Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.12.2022 - 22 U 5/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,46640
OLG Köln, 19.12.2022 - 22 U 5/22 (https://dejure.org/2022,46640)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.12.2022 - 22 U 5/22 (https://dejure.org/2022,46640)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 2022 - 22 U 5/22 (https://dejure.org/2022,46640)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,46640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2022 - 22 U 5/22
    Anders als im arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzprozess nach § 4 KSchG kann bei einem Streit wegen der Kündigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses im Rahmen einer Feststellungsklage nach § 256 ZPO nur dessen (Fort-)Bestand zum Gegenstand der begehrten Feststellung gemacht werden, nicht aber die Wirksamkeit der Kündigung, die bloße Vorfrage hierzu ist (BGH, Urteil vom 29.09.1999 - XII ZR 313/98, juris Rn. 44 mwN; OLG Köln, Urteil vom 12.04.2019 - 1 U 82/18; BeckRS 2019, 11448 Rn. 19).

    Soweit ein Feststellungsantrag sich seinem Wortlaut nach auf die Unwirksamkeit einer bestimmten Kündigung beschränkt, ist er daher in diesem Sinne umzudeuten (BGH, Urteil vom 29.09.1999 - XII ZR 313/98, juris Rn. 44).

  • OLG Köln, 12.04.2019 - 1 U 82/18

    Kündigung nur durch eingeschriebenen Brief ist unverbindlich

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2022 - 22 U 5/22
    Anders als im arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzprozess nach § 4 KSchG kann bei einem Streit wegen der Kündigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses im Rahmen einer Feststellungsklage nach § 256 ZPO nur dessen (Fort-)Bestand zum Gegenstand der begehrten Feststellung gemacht werden, nicht aber die Wirksamkeit der Kündigung, die bloße Vorfrage hierzu ist (BGH, Urteil vom 29.09.1999 - XII ZR 313/98, juris Rn. 44 mwN; OLG Köln, Urteil vom 12.04.2019 - 1 U 82/18; BeckRS 2019, 11448 Rn. 19).
  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 194/03

    Auslegung eines Steuerberater-Sozietätsvertrages bei widersprüchlichen

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2022 - 22 U 5/22
    Deshalb ist einer möglichen Auslegung der Vorzug zu geben, bei welcher der Vertragsnorm eine tatsächliche Bedeutung zukommt, wenn sie sich ansonsten ganz oder teilweise als sinnlos erweisen würde (vgl. etwa BGH, Urteil vom 07.03.2005 - II ZR 194/03, NJW 2005, 2618, 2619; BeckOK/Wendtland BGB § 157 Rn. 8).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2022 - 22 U 5/22
    Der hierfür erforderliche Antrag des Klägers kommt regelmäßig - so auch hier - schlüssig schon darin zum Ausdruck, dass er als Berufungsbeklagter das angefochtene Urteil gegen den Angriff der Gegenseite als Berufungskläger verteidigt (BGH, Urteil vom 20.04.1990 - V ZR 282/88, NJW 1990, 1910, 1911 mwN; BeckOK/Elzer ZPO § 308 Rn. 69 f.; MüKoZPO/Musielak, 6. Aufl., § 308 Rn. 25; Zöller/Feskorn, ZPO, 34. Aufl., § 308 Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht