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   OLG Köln, 21.07.1999 - 11 U 21/99   

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https://dejure.org/1999,3111
OLG Köln, 21.07.1999 - 11 U 21/99 (https://dejure.org/1999,3111)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.07.1999 - 11 U 21/99 (https://dejure.org/1999,3111)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Juli 1999 - 11 U 21/99 (https://dejure.org/1999,3111)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    VerbrKrG § 12 Abs. 1 Nr. 2; ; VerbrKrG § 12 Abs. 2; ; VerbrKrG § 12; ; BGB § 626 Abs. 2; ; BGB § 242; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VerbrKrG § 12 Abs. 1 Nr. 2
    Erklärung des Kreditgebers nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 VerbrKrG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VerbrKrG § 12 Abs. 1, 2
    Inhalt der Anforderung zur Restschuld-Zahlung nach § 12 VerbrKrG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1118
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 17.01.1995 - 24 U 81/94
    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1999 - 11 U 21/99
    Sie wird teilweise bejaht (z.B. OLG Düsseldorf WM 1995, 1530, 1532; Luwowski/Peters/Gössmann, VerbrKrG, Rn. 237; wohl auch Palandt/Putzo, 58.Aufl., § 12 VerbrKrG Rn. 4).
  • OLG Nürnberg, 27.04.2009 - 14 U 1037/08

    Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages: Angemessene Frist bei Einstellung

    Hiermit ist nicht vereinbar, § 626 Abs. 2 BGB trotzdem zum Maßstab oder als Anhaltspunkt für die Angemessenheit heranzuziehen (so Staudinger/Kessal-Wulf, Neubearbeitung 2004, § 498 BGB Rn. 23 und OLG Köln, Urteil vom 21.7.1999, Az. 11 U 21/99, VersR 2001, 1118/1119, Rn. 14 nach juris).

    Der Darlehensgeber ist also nicht zu einer u. U. komplizierten Berechnung der Restschuld bei noch bestehender Ungewissheit, ob es überhaupt zur Kündigung kommt, gezwungen (OLG Köln, Urteil vom 21.7.1999, Az. 11 U 21/99, VersR 2001, 1118/1119, Rn. 10 u. 11 nach juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 2.6.2003, Az. 15 U 29/03, DAR 2003, 460/461, Rn. 5 nach juris; Staudinger/Kessal-Wulf, Neubearbeitung 2004, § 498 BGB Rn. 18) Soweit das OLG Düsseldorf in einem Urteil vom 17.01.1995 (Az. 24 U 81/94, WM 1995, 1530, 1532) zur gleich lautenden Vorschrift im Verbraucherkreditgesetz in einem nicht entscheidungserheblichen obiter dictum eine andere Ansicht vertreten hat, geschah dies ohne weitere Begründung und mit der einschränkenden Formulierung, dass "(aber streitig) wohl zusätzlich die im Kündigungsfall verlangte Restschuld zu benennen" sei.

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