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   OLG Köln, 21.12.2010 - 23 WLw 8/10   

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https://dejure.org/2010,29753
OLG Köln, 21.12.2010 - 23 WLw 8/10 (https://dejure.org/2010,29753)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.12.2010 - 23 WLw 8/10 (https://dejure.org/2010,29753)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 23 WLw 8/10 (https://dejure.org/2010,29753)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • AG Gummersbach, 21.05.2010 - 44 Lw 17/08

    Bemessung der Höhe eines Nachabfindungsanspruches bei nachträglicher

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2010 - 23 WLw 8/10
    Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller vom 10.6.2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Gummersbach vom 21.5.2010 - 44 Lw 17/08 - werden zurückgewiesen.

    Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 1.6.2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Gummersbach vom 21.5.2010 - 44 Lw 17/08 - wie folgt abgeändert:.

  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 143/85

    Bemessung des Pflichtteils an einem landwirtschaftlichen Betrieb

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2010 - 23 WLw 8/10
    Soweit der Antragsgegner auf eine fehlende Nachabfindungsregelung in § 2049 BGB verweist, ergibt sich daraus keine dem Antragsgegner günstigere Beurteilung, dieser Umstand führt allenfalls zu einer - ggf. auch rechtsfortbildend erforderlichen - Korrektur im Rahmen des § 2049 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 22.10.1986, IVa ZR 143/85, BGHZ 98, 382 ff., juris Rn25; BGH, Urt. v. 9.10.1991, IV ZR 259/90, RdL 1991, 318 f., juris Rn11), nicht aber zur Unbilligkeit der Nachabfindungsregelung in § 17 GrdstVG.
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2010 - 23 WLw 8/10
    bzw. 18.11.2008 (vgl. BGH, Urt. v. 24.1.1990, VIII ZR 296/88, NJW-RR 1990, 518 f.).
  • BGH, 09.10.1991 - IV ZR 259/90

    Ertragswertrechnung zur Pflichtteilsbemessung bei Landgutflächen mit genehmigtem

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2010 - 23 WLw 8/10
    Soweit der Antragsgegner auf eine fehlende Nachabfindungsregelung in § 2049 BGB verweist, ergibt sich daraus keine dem Antragsgegner günstigere Beurteilung, dieser Umstand führt allenfalls zu einer - ggf. auch rechtsfortbildend erforderlichen - Korrektur im Rahmen des § 2049 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 22.10.1986, IVa ZR 143/85, BGHZ 98, 382 ff., juris Rn25; BGH, Urt. v. 9.10.1991, IV ZR 259/90, RdL 1991, 318 f., juris Rn11), nicht aber zur Unbilligkeit der Nachabfindungsregelung in § 17 GrdstVG.
  • BVerwG, 14.11.1961 - I C 117.59

    Anfechtung der Abfindung als Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens -

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2010 - 23 WLw 8/10
    Dafür spricht auch, dass die Regelung in § 13 Abs. 5 S.5 HöfeO als Spezialregelung zur allgemeinen Billigkeitsregelung des § 13 Abs. 5 S.4 HöfeO konzipiert ist und gerade dazu dient, die in der HöfeO n.F. vorgesehene Verlängerung der Nachabfindungsfrist auf 20 Jahre zu kompensieren (OLG Köln, RdL 1962, 106, 108).
  • BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90

    Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2010 - 23 WLw 8/10
    Das GrdstVG unterliegt in seiner heutigen Ausgestaltung, also auch in Bezug auf die Regelung von Nachabfindungsansprüchen, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. Netz, GrdstVG, 4. Aufl., 7.1 mit zahlr. Nachw. auch aus der Rspr. des BVerfG; zur zeitlichen Befristung von Nachabfindungsansprüchen - ergangen zur HöfeO - vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 21.3.2006, 1 BvR 2495/05, WM 2006, 824 ff.; zur sachgerechten Ausgestaltung der Zuweisungsregelung im GrdstVG vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.12.1994, 1 BvR 720/90, WM 1995, 198 ff.).
  • BGH, 01.03.2010 - II ZB 1/10

    Zur Bestellung eines Sonderprüfers bei der IKB

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2010 - 23 WLw 8/10
    Sie sind gem. § 22 Abs. 1 LwVG statthaft und gem. §§ 21, 22 Abs. 1 FGG a.F. - dieses und nicht das FamFG findet Anwendung, da das Verfahren vor dem 1.9.2009 eingeleitet wurde, Art. 111 Abs. 1 FGG-RG (vgl. BGH, Beschl. v. 1.3.2010, II ZB 1/10, WM 2010, 470 f.) - form- und fristgerecht bei dem AG Gummersbach eingelegt; die Beschwerdebefugnis, § 14 FGG a.F., ergibt sich aus dem Umstand, dass das Landwirtschaftsgericht vom Begehren der Beteiligten jeweils abgewichen ist (Barnstedt/Steffen, LwVG, 7. Aufl., § 22 LwVG Rn98).
  • BGH, 16.06.2000 - BLw 33/99

    Berechnung des Gewinns bei nichtlandwirtschaftlicher Nutzung von Teilen des Hofes

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2010 - 23 WLw 8/10
    Der Bundesgerichtshof hat hierzu (Senat für Landwirtschaftssachen, Beschl. v. 16.6.2000, BLw 33/99, AgrarR 2000, 298 f.) ausgeführt: "Soweit das Beschwerdegericht dem Sinn und Zweck der Nachabfindungspflicht entnehmen will, die weichenden Erben müssten bei nachträglichem Wegfall des höferechtlichen Zwecks (Interesse am ungeteilten Erhalt bäuerlicher Betriebe) grundsätzlich am wahren Wert des Hofes beteiligt werden, setzt es sich unzulässigerweise an die Stelle des Gesetzgebers.
  • BGH, 03.05.1996 - BLw 39/95

    Zum Zuschlag zum Hofeswert, wenn Grundstücke mit Baulandqualität zum Hof gehören

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2010 - 23 WLw 8/10
    Gehören Grundstücke mit Baulandqualität beim Erbfall zum Hof, dann rechtfertigt dies einen Zuschlag zum Hofeswert (§ 12 Abs. 2 Satz 3 HöfeO; BGHZ 132, 362).
  • BVerfG, 21.03.2006 - 1 BvR 2495/05

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Nachabfindungsanspruchs nach der HöfeO

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2010 - 23 WLw 8/10
    Das GrdstVG unterliegt in seiner heutigen Ausgestaltung, also auch in Bezug auf die Regelung von Nachabfindungsansprüchen, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. Netz, GrdstVG, 4. Aufl., 7.1 mit zahlr. Nachw. auch aus der Rspr. des BVerfG; zur zeitlichen Befristung von Nachabfindungsansprüchen - ergangen zur HöfeO - vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 21.3.2006, 1 BvR 2495/05, WM 2006, 824 ff.; zur sachgerechten Ausgestaltung der Zuweisungsregelung im GrdstVG vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.12.1994, 1 BvR 720/90, WM 1995, 198 ff.).
  • BGH, 28.04.1958 - III ZR 98/56

    Rechtsmittel

  • VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19

    Fortsetzung eines Landpachtverhältnisses über Hof- und Betriebsflächen

    Das Landwirtschaftsgericht hat bei einer im Rahmen seiner Zuständigkeit zu treffenden Entscheidung daher auch über bürgerlichrechtliche Vorfragen zu befinden, die sich aus dem Pachtverhältnis ergeben (vgl. BGH vom 8.1.1965 - V ZR 213/62 - juris Rn. 10; vom 19.2.2009 - BLw 14/08 - juris Rn. 9); es hat solche Vorfragen selbständig zu beurteilen (OLG Köln vom 21.12.2010 - 23 WLw 8/10 - juris Rn. 44).
  • OLG Köln, 28.06.2011 - 23 WLw 12/10

    Unzulässigkeit von Feststellungsanträgen hinsichtlich der Höfeeigenschaft eines

    Wie das vor dem Senat geführte Verfahren 23 WLw 8/10 zeigt, in dem die - dort (auch) aus anderen Gründen - zugelassene Rechtsbeschwerde bereits eingelegt ist, ist davon auszugehen, dass sich die Problematik einer zunächst einvernehmlichen (Erb-) Auseinandersetzung, der nach längerer Zeit ein Streit um die "wahre Rechtslage" hinsichtlich der Hoferbfolge folgt, noch in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen wird.
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