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   OLG Köln, 26.07.2018 - 12 U 38/18   

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https://dejure.org/2018,22703
OLG Köln, 26.07.2018 - 12 U 38/18 (https://dejure.org/2018,22703)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.07.2018 - 12 U 38/18 (https://dejure.org/2018,22703)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juli 2018 - 12 U 38/18 (https://dejure.org/2018,22703)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Förderdarlehens i.S. von § 491 Abs. 2 Nr. 5 BGB

  • rechtsportal.de

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Voraussetzungen eines Förderdarlehens; Frage des Fernabsatzes bei Einschaltung eines Vermittlers Voraussetzungen der Verwirkung des Widerrufsrechtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 12 U 38/18
    Dessen ungeachtet ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohnehin als ausreichend anzusehen, dass der Darlehensgeber den Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB mittels in Klammern gesetzter Beispiele für Pflichtangaben erläutert, wenn es sich bei den von ihm genannten Beispielen um auf den Vertragstyp anwendbare Pflichtangaben im Sinne des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche handelt (BGH, Urteil vom 22.11.2016 - XI ZR 434/15, zitiert nach juris Rn. 16 mwN).
  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 12 U 38/18
    Schließlich kommt es auch auf bestehende Bedenken gegen die als Hauptanträge zu 2. und 3. formulierten Feststellungsanträge (vgl. BGH, XI ZR 586/15) im Ergebnis nicht entscheidend an.
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 12 U 38/18
    Dem entsprechend kann sich der Unternehmer auf die Schutzwirkungen der Gesetzlichkeitsfiktion berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet, das dem Muster für die Widerrufsbelehrung in der jeweils maßgeblichen Fassung in den Grenzen des Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 3, Satz 4 EGBGB sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08, zitiert nach juris Rn. 13; Urteil vom 12.11.2015 - I ZR 168/14, zitiert nach juris Rn. 18).
  • BGH, 19.01.2016 - XI ZR 103/15

    Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehens

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 12 U 38/18
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass von der Marktüblichkeit der vereinbarten Zinsen selbst dann auszugehen ist, wenn sie innerhalb der Streubreite der in den Monatsberichten der B ausgewiesenen Zinssätze oder nur geringfügig bis zu 1 Prozentpunkt darüber liegen (BGH, Urteil vom 19.01.2016 - XI ZR 103/15, WM 2016, 687-691, zitiert nach juris Rn. 17 mwN).
  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Vorliegen eines Vertragsschlusses "unter ausschließlicher Verwendung von

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 12 U 38/18
    Vor diesem Hintergrund ist Herr C auch als von der Beklagten mit der Erläuterung und Informationserteilung bezüglich des streitgegenständlichen Darlehensvertrages "bevollmächtigter Vertreter" im Sinne der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.02.2018 - XI ZR 160/17 (WM 2018, 729-733, zitiert nach juris Rn. 20 f.) anzusehen.
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 741/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 12 U 38/18
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, kann auch bei fehlendem Feststellungsinteresse die Klage aus Sachgründen abgewiesen werden (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.2014 - XI ZR 247/12, zitiert nach juris Rn. 18), weil das Feststellungsinteresse nur für die zusprechende Entscheidung echte Sachurteilsvoraussetzung ist (BGH, Urteil vom 04.07.2017 - XI ZR 741/16, WM 2017, 1602-1605, zitiert nach juris Rn. 31).
  • BGH, 12.11.2015 - I ZR 168/14

    Schuldbeitritt: Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 12 U 38/18
    Dem entsprechend kann sich der Unternehmer auf die Schutzwirkungen der Gesetzlichkeitsfiktion berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet, das dem Muster für die Widerrufsbelehrung in der jeweils maßgeblichen Fassung in den Grenzen des Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 3, Satz 4 EGBGB sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08, zitiert nach juris Rn. 13; Urteil vom 12.11.2015 - I ZR 168/14, zitiert nach juris Rn. 18).
  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 12 U 38/18
    Mittels der Regelung einer Gesetzlichkeitsfiktion in Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 3 EGBGB aF wird die dem Muster entsprechende Widerrufsbelehrung einem Streit über ihre Gesetzmäßigkeit entzogen (BGH, Urteil vom 15.08.2012 - VIII ZR 378/11, BGHZ 194, 238, zitiert nach juris Rn. 15 f. unter Verweis auf BT-Drucks. 14/7052, S. 208).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 380/03

    Anbahnung eines Fernabsatzvertrages durch einen Boten; Einholung der Unterschrift

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 12 U 38/18
    Sinn und Zweck der dem Verbraucherschutz dienenden Fernabsatzvorschriften ist der Ausgleich von zwei für Distanzgeschäfte typischen Defiziten: Der Verbraucher kann vor Abschluss des Vertrages die Ware oder die Dienstleistung nicht prüfen und er kann sich an keine natürliche Person wenden, um weitere Informationen zu erlangen (BGH, Urteil vom 21.10.2004 - III ZR 380/03, BGHZ 160, 393-400, zitiert nach juris Rn. 21 mwN).
  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 12 U 38/18
    Nur wenn der vertraglich vereinbarte Zinssatz mehr als 1% über der oberen Streubreitengrenze für vergleichbare Kredite liegt, bedarf es einer genaueren Prüfung der Marktüblichkeit unter Berücksichtigung der vereinbarten Bedingungen im Einzelfall (BGH, Urteil vom 18.12.2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967-971, zitiert nach juris Rn. 29).
  • BGH, 01.07.2014 - XI ZR 247/12

    Finanzierungsberatungsvertrag: Pflicht der Bank zur Aufklärung über Provision für

  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 233/10

    Revisionsverfahren: Nachholung einer durch das Berufungsgericht offen gelassenen

  • OLG Köln, 05.03.2014 - 13 U 129/13

    Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Abweisung der Klage im

  • OLG Köln, 25.05.2012 - 20 U 249/11
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