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OLG Köln, 26.10.1993 - 23 WLw 11/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für den Anspruch auf Fortsetzung eines Pachtverhältnisses; Betrieb als wirtschaftliche Lebensgrundlage bei einer Betriebspacht; Unzumutbarkeit der vertragsmäßigen Beendigung eines Pachtverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kleve, 05.05.1993 - 6 Lw 8/93
- OLG Köln, 26.10.1993 - 23 WLw 11/93
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Nürnberg, 07.07.2020 - 10 XV 1/18
Beitritt zum Pachtvertrag
Nur wenn trotz aller Voraussicht und Planung Umstände eintreten, die eine vertragsgemäße Beendigung als unvertretbar hart erscheinen lassen, kann etwas anderes gelten (OLG Köln, Beschluss vom 26.10.1993 - 23 WLw 11/93 -, juris Rn. 9). - OLG Nürnberg, 13.05.2019 - 2 W XV 1495/18
Beitritt zum Pachtvertrag
Nur wenn trotz aller Voraussicht und Planung Umstände eintreten, die eine vertragsgemäße Beendigung als unvertretbar hart erscheinen lassen, kann etwas anderes gelten (OLG Köln, Beschluss vom 26.10.1993 - 23 WLw 11/93 -, juris Rn. 9). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1999 - 9 A 1745/97
Ausgestaltung der Berechnung der Höhe des Übergangs von Milchreferenzmengen durch …
Einen Antrag des Klägers auf Fortsetzung des Pachtverhältnisses wies das Amtsgericht - Landwirtschaftsgericht - K. mit Beschluß vom 5. Mai 1993 (Az.: 6 Lw 8/93), bestätigt durch Beschluß des Oberlandesgerichts K. vom 26. Oktober 1993 (Az.: 23 Wlw 11/93), zurück.