Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.07.2023 - 24 U 24/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,20384
OLG Köln, 27.07.2023 - 24 U 24/23 (https://dejure.org/2023,20384)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.07.2023 - 24 U 24/23 (https://dejure.org/2023,20384)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juli 2023 - 24 U 24/23 (https://dejure.org/2023,20384)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,20384) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    MW Finance

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung des Anlageberaters wegen Verletzung des Anlageberatungsvertrages; Haftung des Initiators eines auf Täuschung und Schädigung potentieller Kapitalanleger angelegten Geschäftsmodells wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    MW Finance

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 04.02.2021 - III ZR 7/20

    Haftung für fehlgeschlagene Kapitalanlage: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2023 - 24 U 24/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes haften die Verantwortlichen einer Gesellschaft nach § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn das von ihnen ins Werk gesetzte Geschäftsmodell der Gesellschaft von vornherein auf Täuschung und Schädigung der Kunden angelegt ist, es sich mithin um ein Schwindelunternehmen handelt (BGH, NJW 2021, 1759, Rn. 16).

    Bei demjenigen, der in federführender Stellung an der Verwirklichung eines solchen Geschäftsmodells mitwirkt, das schwerpunktmäßig auf eine sittenwidrige Schädigung gerichtet ist, spricht die praktische Lebenserfahrung dafür, dass dies bewusst und unter Inkaufnahme von Schäden der Geschäftskunden - mithin zumindest bedingt vorsätzlich - geschieht (BGH, NJW 2021, 1759, Rn. 16 m.w.Nachw.).

    Insbesondere wird der Betrugsvorsatz nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Täter hoffte, es werde letzten Endes alles gut gehen und das Risiko werde sich nicht realisieren (BGH, NJW 2021, 1759, Rn. 17).

    Diese Grundsätze kommen insbesondere auch bei Schadensersatzansprüchen zur Geltung, die aus der Veruntreuung anvertrauter Gelder hergeleitet werden (vgl. BGH, NJW 2021, 1759, Rn. 18 zu einem Schneeballsystem), und sind auf die vorliegende Fallgestaltung ohne weiteres übertragbar.

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2023 - 24 U 24/23
    An diese Darlegung sind keine strengen Anforderungen zu stellen, vielmehr genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit (vgl. zum Ganzen BGH, NJW 2012, 2427 Rn. 64 m.w.Nachw.).

    Nur für eine konkrete Schadensberechnung hätte die Klägerin darlegen und gegebenenfalls beweisen müssen, welche Anlage sie erworben und welchen Gewinn sie daraus erzielt hätte (vgl. BGH, NJW 2012, 2427 Rn. 67).

  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2023 - 24 U 24/23
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gebieten es Treu und Glauben, dem Anspruchsberechtigten einen Auskunftsanspruch zuzubilligen, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, und wenn der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (BGH, NJW 2007, 1806, Rn. 13; Grüneberg/Grüneberg, a.a.O., § 260 Rn. 4 ff.; MünchKommBGB/Krüger, a.a.O., § 259 Rn. 12 ff.).

    Ob der Schuldner in diesem Sinne unbillig belastet wird, ist jeweils auf Grund einer Abwägung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BGH, NJW 2007, 1806, Rn. 18).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2023 - 24 U 24/23
    Denn in Bezug auf das Anlageobjekt erstreckt sich die Beratungspflicht auf diejenigen Eigenschaften und Risiken, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können (BGH, NJW 1993, 2433; BGH, NJW-RR 2019, 678, Rn. 12; MünchKommHGB/Zahrte, 4. Aufl., 2019, M. Anlageberatung, Rn. 302; Assmann/Schütze/Buck-Heeb/Edelmann, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 5. Aufl., 2020, § 3 Rn. 15 ff., 20).

    Fehlen ihm derartige Kenntnisse, so hat er dem Kunden mitzuteilen und offenzulegen, dass er zu einer Beratung über das konkrete Risiko eines Geschäfts mangels eigener Information nicht in der Lage ist (BGH, NJW 1993, 2433).

  • BGH, 19.02.2019 - II ZR 275/17

    Rechtsstreit um die Aufklärungspflicht gegenüber einem Anleger vor der Zeichnung

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2023 - 24 U 24/23
    Denn in Bezug auf das Anlageobjekt erstreckt sich die Beratungspflicht auf diejenigen Eigenschaften und Risiken, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können (BGH, NJW 1993, 2433; BGH, NJW-RR 2019, 678, Rn. 12; MünchKommHGB/Zahrte, 4. Aufl., 2019, M. Anlageberatung, Rn. 302; Assmann/Schütze/Buck-Heeb/Edelmann, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 5. Aufl., 2020, § 3 Rn. 15 ff., 20).

    Der Anleger darf erwarten, dass er ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt erhält (BGH, NJW-RR 2019, 678, Rn. 12).

  • BGH, 17.03.2015 - VI ZR 11/14

    Schadensersatzprozess wegen des Erwerbs von Aktien einer nicht börsennotierten

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2023 - 24 U 24/23
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn sich das Konzept als von vornherein chancenlos erweist und im Ergebnis nur dem eigenen Vorteil der maßgeblich damit befassten Personen dient (BGH, NJW-RR 2015, 941, Rn. 26).
  • BGH, 09.02.1993 - XI ZR 88/92

    Zinsen von Verzugszinsen als Schadensersatz - Verzugsschaden der Bank

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2023 - 24 U 24/23
    Ein weitergehender Zinsanspruch auf die zuerkannten Zinsen könnte sich deshalb nur in Form eines konkret darzulegenden Verzugsschadens ergeben (vgl. hierzu BGH, NJW 1993, 1260, 1261; MüKoBGB/Ernst, 9. Aufl., 2022, § 289 Rn. 6; Staudinger/Feldmann, BGB (2019), § 289 Rn. 17).
  • BGH, 24.02.2021 - IV ZB 33/20

    Konkludente Rechtswahl des Erblassers; Rückgriff auf hypothetisch gewähltes

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2023 - 24 U 24/23
    Besteht der Schaden - wie vorliegend - in der sittenwidrigen Herbeiführung eines Vertrags, richtet sich der Anspruch auf Ersatz des negativen Interesses (BGH, NJW 2021, 1159, Rn. 28).
  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83

    GEMA-Vermutung I

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2023 - 24 U 24/23
    Die für den Auskunftsanspruch danach erforderliche Sonderrechtsbeziehung ist im Verhältnis zum Beklagten zu 2) anzunehmen, da insoweit nach gefestigter Rechtsprechung auch eine solche aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis, wie z.B. aus unerlaubter Handlung, genügt (BGH, NJW 1986, 1244, 1245; BeckOK BGB/Sutschet, 65. Ed. 1.2.2023, § 242 Rn. 14).
  • BGH, 14.07.2022 - I ZR 121/21

    Google-Drittauskunft - Markenrechtsverletzung im Internet: Umfang der

    Auszug aus OLG Köln, 27.07.2023 - 24 U 24/23
    Die Höhe der Sicherheit ist bei einer Verurteilung zur Auskunft nach dem voraussichtlichen Aufwand an Zeit und Kosten der Auskunftsverurteilung zu bemessen (BGH, GRUR 2022, 1675, Rn. 26; BeckOK ZPO/Ulrici, 48. Ed. 1.3.2023, § 709 Rn. 5.4), welchen der Senat vorliegend mit 500, 00 EUR bemisst.
  • BGH, 15.01.2013 - XI ZR 370/11

    Erhöhung der Beschwer und des Streitwerts durch einen neben der Hauptforderung

  • BGH, 27.06.2013 - III ZR 257/12

    Berücksichtigung der Hauptforderungen von Streitgenossen durch Addition bei der

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 60/08

    Wirksamkeit der Prozessvollmacht und Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts

  • BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10

    Rückabwicklung eines von einen Treuhänder abgeschlossenen

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht