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   OLG Köln, 27.09.2016 - I-9 U 26/16   

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OLG Köln, 27.09.2016 - I-9 U 26/16 (https://dejure.org/2016,58345)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.09.2016 - I-9 U 26/16 (https://dejure.org/2016,58345)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. September 2016 - I-9 U 26/16 (https://dejure.org/2016,58345)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Leistungspflicht einer Betriebshaftpflichtversicherung bei noch nicht rechtskräftig abgeschlossenem Haftpflichtprozess; Erledigung des Deckungsprozesses durch vorbehaltlose Gewährung von Abwehrschutz; Zulässigkeit einer Feststellungsklage hinsichtlich der ...

  • ra.de
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 100; ZPO § 91 a
    Erfüllung der Verpflichtung aus der Haftpflichtversicherung durch Gewährung von uneingeschränktem Abwehrschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 100; ZPO § 91a Abs. 1
    Umfang der Leistungspflicht einer Betriebshaftpflichtversicherung bei noch nicht rechtskräftig abgeschlossenem Haftpflichtprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Erfüllung durch Gewährung von uneingeschränktem Abwehrschutz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 478
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • LG Köln, 21.01.2016 - 24 O 123/15
    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2016 - 9 U 26/16
    Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 21.01.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 24 O 123/15 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 21.01.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 24 O 123/15 - wird zurückgewiesen.

    Das Landgericht hat durch Urteil vom 21.01.2016 - 24 O 123/15 -, auf das wegen der Sachverhaltsdarstellung im Übrigen und der Anträge Bezug genommen wird, die Beklagte unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, der Klägerin aus dem bestehenden Versicherungsvertrag bedingungsgemäß Versicherungsschutz über eine Quote von 50 % hinaus wegen deren Inanspruchnahme durch die Fa. Q & A im Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln, Az. 18 O 16/14, gemäß Klageschrift vom 04.10.2013 zu gewähren, soweit die Klage nicht darauf gestützt werde, die Klägerin habe es als kaufmännische Geschäftsführerin der B versäumt, die projektbezogene Haftpflichtversicherung bei der N Versicherung bis zum 31.03.2013 zu verlängern und habe Deckungsansprüche gegenüber der N Versicherung verjähren lassen.

    Mit der Anschlussberufung beantragt die Beklagte, die Klage unter Abänderung der angefochtenen Entscheidung des Landgerichts Köln vom 21.01.2016 (24 O 123/15) abzuweisen.

  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80

    Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2016 - 9 U 26/16
    In der Haftpflichtversicherung kann der Versicherungsnehmer grundsätzlich nur auf Feststellung klagen, dass der Versicherer wegen einer im Einzelnen genau zu bezeichnenden Haftpflichtforderung Versicherungsschutz zu gewähren habe (Prölls/Martin/Lücke, a.a.O. § 100 VVG Rn. 19; BGH VersR 1984, 252, BGH VersR 1981, 173; OLG Köln VersR 2000, 1140), außer wenn der Anspruch sich in einen Zahlungsanspruch umgewandelt hat (Prölls/Martin/Lücke, a.a.O. § 100 VVG Rn. 9).

    Dem Haftpflichtversicherer steht es nämlich frei, entweder die gegen seinen Versicherungsnehmer geltend gemachten Haftpflichtansprüche zu erfüllen oder solche abzuwehren (Prölls/Martin/Lücke, a.a.O. § 100 VVG Rn. 19, BGHZ 79, 76/78).

    Bietet der Haftpflichtversicherer - wie hier die Beklagte - Abwehr für unberechtigt gehaltene Ersatzansprüche an, hat er seine Verpflichtung aus dem Versicherungsvertrag zurzeit erfüllt (Prölls/Martin/Lücke, a.a.O. § 100 VVG Rn. 19; BGH, Urt. v. 04.12.1980, - IVa ZR 32/80 -, BGHZ 79, 76 ff. in juris Rn. 12; OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.06.1992, - 12 U 7/92 -, VersR 1993, 1390 in juris).

  • OLG Frankfurt, 18.12.2002 - 7 U 54/02

    Pflichtgemäßes Ermessen des Versicherers bei Entscheidung über Befriedigung

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2016 - 9 U 26/16
    Das von der Beklagten zitierte Urteil des OLG Frankfurt vom 18.12.2002 - 7 U 54/02 - sei nicht einschlägig, da sie - die Klägerin - keinen Befreiungs- oder Zahlungsanspruch geltend mache, sondern wegen des Deckungseinwands der Beklagten und des nur vorläufig übernommenen Versicherungsschutzes die Feststellung der Verpflichtung der Beklagte zur uneingeschränkten Gewährung von Versicherungsschutz begehre.

    Auch das OLG Frankfurt hat entschieden, dass es im Rahmen der Haftpflichtversicherung im pflichtgemäßen Ermessen des Versicherers liege, darüber zu entscheiden, ob die Ansprüche des Dritten als berechtigt anzuerkennen oder als unberechtigt abzuwehren seien, dass der Versicherer mit der Zusage der Abwehr unbegründeter Ansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer von dem ihm insoweit zustehenden Wahlrecht Gebrauch mache und mit dieser Zusage seine Verpflichtung aus dem Versicherungsvertrag zurzeit erfülle, so dass eine Klage des Versicherungsnehmer gegen den Versicherer auf Feststellung von Ansprüchen Dritter erst dann in Betracht komme, wenn das Bestehen des Haftpflichtanspruchs rechtskräftig festgestellt sei (OLG Frankfurt, Urt. v. 18.12.2002, - 7 U 54/02 -, VersR 2003, 588).

  • OLG Köln, 30.10.2015 - 19 U 20/15
    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2016 - 9 U 26/16
    Mit Urteil vom 30.10.2015, Az. 19 U 20/15, hob das Oberlandesgericht Köln aufgrund der von der Klägerin und der Fa. Q & A jeweils eingelegten Berufungen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln vom 12.01.2015, Az. 18 O 16/14, nebst dem ihm zugrunde liegenden Verfahren auf und verwies den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Köln zurück.

    Letzteres ist vorliegend nicht der Fall, weil der Deckungsprozess nach erfolgter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Zurückverweisung des Rechtsstreits durch Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30.10.2015, Az. 19 U 20/15, erneut in erster Instanz beim Landgericht Köln, Az. 18 O 16/14, anhängig ist.

  • BGH, 17.04.1984 - IX ZR 153/83

    Durchsetzung der Auskunftspflicht des Drittschuldners

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2016 - 9 U 26/16
    Ist die Erledigung des Rechtsstreits im Berufungsrechtszug vor Schluss der mündlichen Verhandlung eingetreten, ist die einseitige Erledigungserklärung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der für Sachanträge geltenden Form abzugeben (BGH, Urt. v. 17.04.1984, - IX ZR 153/83 -, NJW 1984, 1901 f. in juris Rn. 8; Zöller/Vollkommer, ZPO 31. Aufl. 2015 § 91 a Rn. 37 m.w.N.).
  • BGH, 22.07.2009 - IV ZR 265/06

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend die Eintrittspflicht der

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2016 - 9 U 26/16
    Im Rahmen des - hier in Betracht kommenden - Rechtsschutzanspruchs hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer Rechtsschutz gegenüber begründeten und unbegründeten Ansprüchen zu gewähren, wobei eine entsprechende Zusage noch keine Befreiungspflicht begründet (Prölls/Martin/Lücke, a.a.O. § 100 VVG Rn. 9; BGH VersR 2009, 1485).
  • BGH, 20.11.1980 - IVa ZR 25/80

    Zum Umfang der Rechtsfolgenbelehrung nach VVG § 12 Abs 3 S 2, AKB § 8 Nr 1 S 2

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2016 - 9 U 26/16
    Soweit der Haftpflichtversicherer den Versicherungsnehmers nach § 100 VVG von berechtigten Ansprüchen Dritter freizustellen und unbegründete Ansprüche abzuwehren hat, steht es in seinem Ermessen, wie er im Einzelfall seine Vertragspflichten erfüllt (BGH, VersR 1981, 180, vgl. Nachweise bei Prölls/Martin/Lücke, VVG 29. Aufl. 2015, § 100 VVG Rn. 2).
  • LAG Berlin, 23.06.2005 - 6 Sa 224/05

    Hauptsacheerledigung

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2016 - 9 U 26/16
    Soweit in Rechtsprechung und Literatur eine schriftsätzliche Erledigungserklärung auch nach Verhandlungsschluss und vor Urteilserlass für möglich gehalten wird, betrifft dies indes nur den - hier nicht vorliegenden - Fall, dass das Erledigungsereignis erst nach Verhandlungsschluss, aber vor Urteilsverkündung oder erst in der mündlichen Verhandlung eingetreten ist und die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklären (vgl. Zöller/Vollkommer a.a.O. § 91 a Rn. 21 a.E. und Rn. 38 a.E., LAG Berlin, Beschluss v. 23.06.2005, - 6 Sa 224/05 -, MDR 2006, 57 in juris Rn. 6).
  • OLG Hamm, 25.01.2012 - 20 U 120/11

    Eintrittspflicht des privaten Haftpflichtversicherers für die Verletzung von

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2016 - 9 U 26/16
    Der Streitwert des Deckungsprozesses entspricht bei Zahlungs- oder beziffertem Befreiungsanspruch dessen Betrag, sonst gilt § 3 ZPO abzüglich eines "Feststellungsrabatts" von 20 % (Prölls/Martin/Lücke a.a.O. § 100 VVG Rn. 24 m.w.N.; BGH, Urt. v. 12.07.1974, - IV ZR 106/71 -, VersR 1974, 1222 in juris; OLG Hamm, Urt. vom 25.01.2012, - 20 U 120/11 -, VersR 2012, 985 ff. in juris Rn. 35).
  • BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 165/81

    Umfang der Ausschlußklausel

    Auszug aus OLG Köln, 27.09.2016 - 9 U 26/16
    In der Haftpflichtversicherung kann der Versicherungsnehmer grundsätzlich nur auf Feststellung klagen, dass der Versicherer wegen einer im Einzelnen genau zu bezeichnenden Haftpflichtforderung Versicherungsschutz zu gewähren habe (Prölls/Martin/Lücke, a.a.O. § 100 VVG Rn. 19; BGH VersR 1984, 252, BGH VersR 1981, 173; OLG Köln VersR 2000, 1140), außer wenn der Anspruch sich in einen Zahlungsanspruch umgewandelt hat (Prölls/Martin/Lücke, a.a.O. § 100 VVG Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2006 - 18 U 17/06

    Feststellungsinteresse für die Klage eines Transportversicherers gegen den

  • OLG Köln, 30.05.2000 - 9 U 130/99

    Kaskoversicherung; Versicherungsnehmer; Haftpflichtversicherungsschutz;

  • OLG Stuttgart, 15.07.1999 - 7 U 266/98

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls; Trennungsprinzip der

  • BGH, 12.07.1974 - IV ZR 106/71

    Deckungsprozess - Gebührenstreitwertfestsetzung

  • OLG Karlsruhe, 25.06.1992 - 12 U 7/92

    Freie Wahl des Versicherers zwischen Befreiung und Rechtsschutz

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2010 - 4 U 82/09

    Versicherungen - Wann beginnt die Verjährung des Deckungsanspruchs?

  • LG Stuttgart, 19.01.2021 - 31 O 54/20
    In der weiteren zitierten Entscheidung des OLG Köln Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG Köln sah das Gericht bei einseitiger Erledigungserklärung nach Schluss der mündlichen Verhandlung gerade keine Veranlassung zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung (OLG Köln Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG Köln , Urteil vom 27. September 2016 - 9 U 26/16-, Rn. 84, juris).
  • OLG Rostock, 31.05.2019 - 4 U 17/16

    Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Mängelbeseitigungsnebenkosten

    Es kommt daher nicht darauf an, ob der vom Dritten behauptete Sachverhalt objektiv vorliegt (OLG Köln, Urteil vom 27. September 2016 - 9 U 26/16, juris Rn. 67).
  • OLG Naumburg, 14.03.2018 - 4 U 58/17

    Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Immobilienmakler: Umfang des

    Die Beklagte muss deshalb ihre Verpflichtungen erfüllen, wenn der vom Dritten zugrunde gelegte anspruchsbegründende Sachverhalt unter den Schutz- bzw. Risikobereich des Versicherungsvertrages fällt (BGH, Urteil vom 03.11.1982 - Iva ZR 125/81 Rdn. 12; OLG Köln, Urteil vom 27.09.2016 - 9 U 26/16 Rdn. 67).
  • OLG Braunschweig, 28.01.2021 - 11 U 191/19

    Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung für Kosten einer Durchsuchung nach

    Der Versicherer muss seine Verpflichtungen zur Rechts- bzw. Abwehrschutzgewährung in den Fällen, in denen der Dritte seinen Anspruch mit einem Sachverhalt begründet, der in den Schutzbereich des Versicherungsvertrages fällt, stets zunächst erfüllen, ohne dass es darauf ankommt, ob der behauptete Sachverhalt objektiv vorliegt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 27.09.2016 ‒ 9 U 26/16 -, juris Rn. 67).
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