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   OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23   

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OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23 (https://dejure.org/2024,5156)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.02.2024 - 5 U 60/23 (https://dejure.org/2024,5156)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 2024 - 5 U 60/23 (https://dejure.org/2024,5156)
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  • OLG Dresden, 02.08.2022 - 4 U 143/22

    Zustimmung zu einer Erhöhung des Entgelts aus einem Wohn- und Betreuungsvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23
    Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Begründung, ist die Erhöhung als eine zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vereinbarung gemäß § 16 WBVG unwirksam (vgl. Bregger in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, a.a.O., § 9 Rn. 32; BGH NJW 1995, 2923; OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643).

    Es soll sicherstellen, dass ihm die Kostensteigerung nachvollziehbar dargestellt und die notwendigen Informationen über die Mehrbelastung zur Verfügung gestellt werden (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643 Rn. 11).

    Dass zur Erreichung dieses Zweckes - wie die Klägerin meint - zwingend erforderlich ist, dass die Berechtigung der Entgelterhöhung von dem einzelnen Heimbewohner unmittelbar aus dem Erhöhungsverlangen und seiner Begründung heraus nachvollzogen und die Erhöhung zudem rechnerisch und auf ihre Plausibilität hin überprüft werden kann, vermag der Senat nicht zu erkennen (so auch OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643 Rn. 12 und LS3).

    Es spricht aus Sicht des Senates nichts dagegen, dass die vorangegangenen Entgelterhöhungen gleichwohl rechnerisch in die neuerliche Erhöhung einfließen (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643).

    Dies erfordert auch keine Nachholung der Begründung für sie (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643).

    Das aber wäre mit dem den Heimvertrag in besonderer Weise prägenden Kooperationsprinzip und dem Grundsatz von Treu und Glauben aus Sicht des Senates nicht vereinbar (so auch OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643 Rn. 15 ff.).

    Eine solche würde darüber hinaus auch den Verwaltungsaufwand des Einrichtungsträgers in erheblicher Weise erhöhen, was wiederum der Intention des Gesetzgebers zuwiderliefe, die Darstellung der Gründe für Entgelterhöhungen für den Einrichtungsträger zu erleichtern, indem nicht jede seit Abschluss des Heimvertrages eingetretene Änderung der Berechnungsgrundlage in den jeweiligen Einzelpositionen dargestellt werden muss, sondern nur die durch die konkrete Kostensteigerung ausgelöste Veränderung der Berechnungsgrundlage (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643 Rn. 18).

    Die Äußerung eines entgegenstehenden Willens steht der Annahme konkludenter Zustimmungserklärungen aber zwingend entgegen (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643).

    Das auf die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung lautende Urteil ersetzt die Zustimmung der Klägerin zum Erhöhungsverlangen zwar mit Wirkung ex tunc zum Erhöhungszeitpunkt, jedoch erst mit dem Eintritt der Rechtskraft des Berufungsurteils des Senates (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643).

    Der Senat weicht auch nicht von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (NJW-RR 2022, 1643) ab.

  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 132/02

    Aufrechnung mit einer Gegenforderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23
    Maßgeblicher Gesichtspunkt für die Sachdienlichkeit ist der Gedanke der Prozesswirtschaftlichkeit (Zöller-Heßler, ZPO 35. Auflage, § 533 Rn. 6; BGH MDR 2004, 1075; BGH WM 1983, 604).

    Entscheidend ist, ob und inwieweit die Zulassung der Widerklage geeignet ist, den Streitstoff zwischen den Parteien im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits auszuräumen und weiteren Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen (vgl. Zöller-Heßler, a.a.O., § 533 Rn. 6; BGH MDR 2004, 1075; BGH WM 1983, 604).

  • BGH, 14.03.1983 - II ZR 102/82

    Bestehen einer Gemeinschaft nach Bruchteilen an einem Grundstück - Überzahlung

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23
    Maßgeblicher Gesichtspunkt für die Sachdienlichkeit ist der Gedanke der Prozesswirtschaftlichkeit (Zöller-Heßler, ZPO 35. Auflage, § 533 Rn. 6; BGH MDR 2004, 1075; BGH WM 1983, 604).

    Entscheidend ist, ob und inwieweit die Zulassung der Widerklage geeignet ist, den Streitstoff zwischen den Parteien im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits auszuräumen und weiteren Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen (vgl. Zöller-Heßler, a.a.O., § 533 Rn. 6; BGH MDR 2004, 1075; BGH WM 1983, 604).

  • OLG Hamm, 03.03.2017 - 12 U 80/16

    Rückforderung von Entgelt für geleistete Pflege nach rückwirkender Aufhebung

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23
    Bei ungleichartigen Leistungen erfolgt eine Verrechnung des zugeflossenen Gegenwerts, wobei die in den Saldo einzustellenden Leistungen unselbständige Rechnungsposten darstellen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2017, Az. 12 U 80/16, Rn. 53; Senat, Urteil vom 24.07.2019, Az. 5 U 15/19, Rn. 42 ff. beide zitiert nach juris).

    In dem Fall bemisst sich der Wert der von dem Einrichtungsträger erbrachten Leistungen anhand der marktüblichen Sätze und damit anhand der aktuellen Vereinbarungen des Einrichtungsträgers mit den Pflegekassen (vgl. Senat, Urteil vom 24.07.2019, Az. 5 U 15/19, Rn. 44, zitiert nach juris; LSG Berlin-Brandenburg, BeckRS 2014, 65884; in diese Richtung OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2017, Az. 12 U 80/16).

  • OLG Köln, 24.07.2019 - 5 U 15/19

    Voraussetzungen des Anspruchs Zahlung von Heimentgelt; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23
    Bei ungleichartigen Leistungen erfolgt eine Verrechnung des zugeflossenen Gegenwerts, wobei die in den Saldo einzustellenden Leistungen unselbständige Rechnungsposten darstellen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2017, Az. 12 U 80/16, Rn. 53; Senat, Urteil vom 24.07.2019, Az. 5 U 15/19, Rn. 42 ff. beide zitiert nach juris).

    In dem Fall bemisst sich der Wert der von dem Einrichtungsträger erbrachten Leistungen anhand der marktüblichen Sätze und damit anhand der aktuellen Vereinbarungen des Einrichtungsträgers mit den Pflegekassen (vgl. Senat, Urteil vom 24.07.2019, Az. 5 U 15/19, Rn. 44, zitiert nach juris; LSG Berlin-Brandenburg, BeckRS 2014, 65884; in diese Richtung OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2017, Az. 12 U 80/16).

  • BGH, 12.05.2016 - III ZR 279/15

    AGB eines Heimvertrages: Zustimmungserfordernis bei Entgelterhöhung durch den

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23
    Zwar ist anerkannt, dass etwa der Zahlung des erhöhten Entgelts durch den Heimbewohner oder dem Verstreichenlassen der Sonderkündigungsfrist nach § 11 I 2 WBVG im Einzelfall der Erklärungsgehalt einer konkludenten Zustimmung zukommen kann (vgl. BGH NJW-RR 2016, 944 Rn. 31 m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 22.08.2014, Az. 12 U 127/13, Rn. 146 m.w.N., zitiert nach juris; vgl. auch Bregger in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, a.a.O., § 9 WBVG Rn. 28).
  • OLG Hamm, 22.08.2014 - 12 U 127/13

    Verbandsprozess; Vertragsklausel; Entgelterhöhung; Räumung; Einlagerung

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23
    Zwar ist anerkannt, dass etwa der Zahlung des erhöhten Entgelts durch den Heimbewohner oder dem Verstreichenlassen der Sonderkündigungsfrist nach § 11 I 2 WBVG im Einzelfall der Erklärungsgehalt einer konkludenten Zustimmung zukommen kann (vgl. BGH NJW-RR 2016, 944 Rn. 31 m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 22.08.2014, Az. 12 U 127/13, Rn. 146 m.w.N., zitiert nach juris; vgl. auch Bregger in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, a.a.O., § 9 WBVG Rn. 28).
  • BGH, 22.06.1995 - III ZR 239/94

    Wirksamkeit eines Erhöhungsverlangens nach dem HeimG

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23
    Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Begründung, ist die Erhöhung als eine zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vereinbarung gemäß § 16 WBVG unwirksam (vgl. Bregger in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, a.a.O., § 9 Rn. 32; BGH NJW 1995, 2923; OLG Dresden NJW-RR 2022, 1643).
  • LG Köln, 30.05.2022 - 15 O 350/21

    Pflegeheim/Altenheim - Wirksamkeit von Preiserhöhungen

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23
    Auf die Berufung und Widerklage der Beklagten wird das am 30.05.2022 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - Az. 15 O 350/21 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.11.2013 - L 1 KR 47/11

    Vergütungsanspruch des Krankenpflegedienstes gegenüber der Krankenkasse bei

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23
    In dem Fall bemisst sich der Wert der von dem Einrichtungsträger erbrachten Leistungen anhand der marktüblichen Sätze und damit anhand der aktuellen Vereinbarungen des Einrichtungsträgers mit den Pflegekassen (vgl. Senat, Urteil vom 24.07.2019, Az. 5 U 15/19, Rn. 44, zitiert nach juris; LSG Berlin-Brandenburg, BeckRS 2014, 65884; in diese Richtung OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2017, Az. 12 U 80/16).
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