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   OLG Köln, 28.06.2011 - 23 WLw 12/10   

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OLG Köln, 28.06.2011 - 23 WLw 12/10 (https://dejure.org/2011,16076)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.06.2011 - 23 WLw 12/10 (https://dejure.org/2011,16076)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - 23 WLw 12/10 (https://dejure.org/2011,16076)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit von Feststellungsanträgen hinsichtlich der Höfeeigenschaft eines Anwesens wegen widersprüchlichen Verhaltens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HöfeVfO § 9; ZPO § 50; BGB § 242
    Unzulässigkeit von Feststellungsanträgen hinsichtlich der Höfeeigenschaft eines Anwesens wegen widersprüchlichen Verhaltens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 28.04.1995 - BLw 73/94

    Wegfall der Hofeigenschaft

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2011 - 23 WLw 12/10
    Von Bedeutung sind weiter eine etwaige, über Jahre hinweg andauernde Bewirtschaftungsaufgabe durch den Erblasser, das größtenteils fehlende Maschineninventar, das gänzliche Fehlen von lebendem und Feldinventar sowie die parzellierte Verpachtung von Hofland als weitere wesentliche Indizien für das dauerhafte Fehlen einer landwirtschaftlichen Betriebseinheit (BGH, Beschl. v. 28.4.1995, BLw 73/94, RdL 1995, 179 ff.).

    Der Hinweis der Antragsgegner auf eine angeblich langfristige Verpachtung der Flächen ist grundsätzlich beachtlich, denn ein wesentliches Indiz für das dauerhafte Fehlen einer landwirtschaftlichen Betriebseinheit kann in der parzellierten Verpachtung von Hofland gesehen werden (BGH, Beschl. v. 28.4.1995, BLw 73/94, AgrarR 1995, 235 ff., juris Rn16).

    Keinesfalls reicht allein die Festsetzung des Einheitswertes aus, um vom Fortbestand der Hofeigenschaft ausgehen zu können, weil selbst bei Eintragung des Hofvermerks im Grundbuch und Festsetzung eines über der maßgeblichen Grenze liegenden Einheitswertes ein Wegfall der Hofeigenschaft bei Aufgabe landwirtschaftlicher Tätigkeit in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschl. v. 28.4.1995, BLw 73/94, AgrarR 1995, 235 ff., juris Rn13 ff.).

  • BGH, 11.12.1956 - V BLw 30/56

    Ausmärkergrundstücke

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2011 - 23 WLw 12/10
    Bei gemeinschaftlichem Erwerb des Hofes durch die Ehegatten sei der überlebende Ehegatte Vor- und nicht Vollerbe geworden, wie der Bundesgerichtshof entschieden habe (BGH, V BLw 30/56, RdL 1957, 72 ff.); um eine Beerbung bei lebendigem Leibe gehe es nicht.

    Soweit die Antragsgegner meinen, der Antragsteller sei mit dem Tode seiner Mutter (auch) deshalb nicht Hofnacherbe geworden, weil § 8 Abs. 1 S.1 HöfeO a.F. hier wegen des gemeinschaftlichen Hoferwerbs der Eltern des Antragstellers keine Anwendung finden könne, in einem solchen Fall müsse - ggf. im Wege verfassungskonformer Auslegung - davon ausgegangen werden, dass der Hof (auch) von dem Erblasser stamme, so dass der Ehegatte Vollerbe und nicht nur Vorerbe geworden sei, steht diese Ansicht nicht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. nur Beschl. v. 11.12.1956, V BLw 30/56, BGHZ 22, 317 ff. = RdL 1957, 72 ff.).

  • BGH, 23.03.1979 - V ZR 163/75

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuches -

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2011 - 23 WLw 12/10
    Diese Voraussetzung sei im Übrigen von dem Antragsteller und nicht ihr Fehlen von den Antragsgegnern darzulegen, wie sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 23.3.1979, V ZR 163/75) ergebe.

    Die Hofeigenschaft steht offensichtlich außerhalb der Reichweite des öffentlichen Glaubens des Grundbuches; daher führt der Hinweis der Antragsgegner auf BGH, Urt. v. 23.3.1979, V ZR 163/75, NJW 1979, 1656, zur Vermutungswirkung des Grundbuches nicht weiter.

  • BGH, 11.10.1994 - X ZR 30/93

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer Vertragsänderung

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2011 - 23 WLw 12/10
    Auch der Grundsatz, dass Vertragsänderungen derjenige zu beweisen hat, der sich auf sie beruft (BGH, Urt. v. 11.10.1994, X ZR 30/93, NJW 1995, 49 ff.), greift nicht zu Gunsten des Antragstellers, denn auch um eine solche geht es hier nicht.
  • BGH, 20.11.1990 - VI ZR 6/90

    Schadensersatzanspruch des Eigentümers eines zu einem embargowidrigen

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2011 - 23 WLw 12/10
    Die sog. "allgemeine Rechtsfortdauervermutung" (hierzu vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1994, II ZR 4/94, NJW 1995, 1292 ff., juris Rn16; Urt. v. 20.11.1990, VI ZR 6/90, NJW 1991, 634 ff., juris Rn15) greift hier schon deshalb nicht ein, weil es nicht um ein (absolutes) Recht an einer Sache, sondern um Eigenschaften einer Sache geht, aus denen rechtliche Schlussfolgerungen gezogen werden.
  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59

    Höfeordnung

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2011 - 23 WLw 12/10
    Die vom Bundesverfassungsgericht in anderem Zusammenhang gesetzte, aber mit allgemeinen Erwägungen begründete Frist für die Tolerierung verfassungswidriger Vorschriften der HöfeO (vgl. BVerfG, BverfGE 15, 337 ff., juris Rn40 ff.) war im Zeitpunkt des Todes der Mutter des Antragstellers bereits abgelaufen.
  • BGH, 19.12.1994 - II ZR 4/94

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2011 - 23 WLw 12/10
    Die sog. "allgemeine Rechtsfortdauervermutung" (hierzu vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1994, II ZR 4/94, NJW 1995, 1292 ff., juris Rn16; Urt. v. 20.11.1990, VI ZR 6/90, NJW 1991, 634 ff., juris Rn15) greift hier schon deshalb nicht ein, weil es nicht um ein (absolutes) Recht an einer Sache, sondern um Eigenschaften einer Sache geht, aus denen rechtliche Schlussfolgerungen gezogen werden.
  • BGH, 24.04.1986 - BLw 27/85

    Testamentarische Anordnung der Erbfolge bei einem Ehegattenhof

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2011 - 23 WLw 12/10
    Der Gesetzgeber hat diese Konsequenz mit Rücksicht auf verfassungsrechtliche Bedenken (Verletzung der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG) beseitigt (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung nebst Begründung - BT-Drucks. 7/1443 - zu Art. 1 Nr. 4, zu Absatz 1, 1.)." (BGH, Beschl. v. 24.4.1986, BLw 27/85, BGHZ 98, 1 ff.).
  • OLG Köln, 21.12.2010 - 23 WLw 8/10

    Voraussetzungen des Nachabfindungsanspruchs gem. § 17 GrdStVG

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2011 - 23 WLw 12/10
    Wie das vor dem Senat geführte Verfahren 23 WLw 8/10 zeigt, in dem die - dort (auch) aus anderen Gründen - zugelassene Rechtsbeschwerde bereits eingelegt ist, ist davon auszugehen, dass sich die Problematik einer zunächst einvernehmlichen (Erb-) Auseinandersetzung, der nach längerer Zeit ein Streit um die "wahre Rechtslage" hinsichtlich der Hoferbfolge folgt, noch in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen wird.
  • OLG Hamm, 06.03.2007 - 10 W 1/04

    Zu den Indizien der Auflösung einer Höfe-Betriebseinheit - Zu den Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2011 - 23 WLw 12/10
    Soweit der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit der Eltern des Antragstellers fortan nicht mehr in der Landwirtschaft gelegen haben sollte, wie die Antragsgegner rügen, spielt auch dies keine entscheidende Rolle, denn die Bewirtschaftung als Nebenerwerbsbetrieb reicht aus, um den Betrieb gegebenenfalls dem Schutz der HöfeO zu unterstellen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 6.3.2007, 10 W 1/04, n.v., juris Rn37; OLG Oldenburg, Beschl. v. 22.9.2009, 10 W 4/08, RdL 2010, 131 ff., juris Rn17, 20).
  • BGH, 05.06.1992 - BLw 10/91

    Wirkung der negativen Hoferklärung gegenüber Rechtsnachfolgern

  • OLG Oldenburg, 22.09.2009 - 10 W 4/08

    Beurteilung der Wirtschaftsfähigkeit eines drei Jahre alten Kindes im Hinblick

  • BGH, 28.04.1958 - III ZR 98/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.03.2010 - II ZB 1/10

    Zur Bestellung eines Sonderprüfers bei der IKB

  • BGH, 04.12.1992 - BLw 20/92

    Keine Erweiterung des Antrags im Rechtsbeschwerdeverfahren - Abfindungsanspruch

  • OLG Köln, 16.05.2006 - 23 WLw 14/05

    Qualifizierung eines Grundbesitzes als Hof im Sinne der Höfeordnung (HöfeO);

  • BGH, 26.06.1980 - V BLw 40/79

    Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 HöfeO nF

  • BGH, 28.10.1971 - V BLw 20/70

    Nacherbenanwartschaft bei Inkrafttreten der Höfeordnung

  • OLG Oldenburg, 18.03.2004 - 10 W 9/03

    Klärung der Nacherbfolge eines landwirtschaftlichen Betriebes;

  • BGH, 15.11.1966 - V BLw 10/66

    Hofeigenschaft und Einheitswert

  • BGH, 18.05.1972 - V BLw 2/72

    Voraussetzungen der Entstehung eines Ehegattenhofes - Möglichkeit der

  • OLG Hamm, 19.01.1981 - 15 W 124/80
  • BGH, 08.04.1952 - V BLw 30/51

    Rechtsmittel

  • OLG Oldenburg, 06.07.1978 - 10 Wlw 18/78
  • OLG Celle, 17.10.1983 - 7 WLw 80/82
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