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   OLG Köln, 29.10.2014 - I-11 U 121/13   

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https://dejure.org/2014,43464
OLG Köln, 29.10.2014 - I-11 U 121/13 (https://dejure.org/2014,43464)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.10.2014 - I-11 U 121/13 (https://dejure.org/2014,43464)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Oktober 2014 - I-11 U 121/13 (https://dejure.org/2014,43464)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinträchtigungen der Vertragserbin durch Zuwendungen an die Lebensgefährtin des Erblassers

  • rechtsportal.de

    BGB § 2287
    Beeinträchtigungen der Vertragserbin durch Zuwendungen an die Lebensgefährtin des Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beeinträchtigungen der Vertragserbin durch Zuwendungen an die Lebensgefährtin des Erblassers

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erbvertrag bindet Ehepartner auch nach Trennung und Vereinbarung der Gütertrennung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beeinträchtigungen der Vertragserbin durch Zuwendungen an die Lebensgefährtin des Erblassers

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vertrag zugunsten Dritter als Schenkung i.S.d. § 2287 BGB

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74

    Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2014 - 11 U 121/13
    An der rechtlichen Bewertung änderte sich dadurch nichts, denn auch ein auf den Todesfall abgeschlossener Vertrag zugunsten Dritter kann eine Schenkung im Sinne von § 2287 BGB sein (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1975 - IV ZR 138/74 -, BGHZ 66, 8 ff.).

    Richtig ist insoweit, dass den Vertragserben im Ausgangspunkt die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen eines lebzeitigen Eigeninteresses des Erblassers trifft (vgl. hierzu nur BGHZ 66, 8 [16]; OLG Köln, Beschluss vom 30. September 1991 - 2 W 140/91 -, juris, FamRZ 1992, 607 = NJW-RR 1992, 200), im Streitfall also die Klägerin.

    Diese Verteilung der Beweislast greift indes erst ein, wenn der Anspruchsgegner, also vorliegend die Beklagte als Beschenkte, hinreichend konkret diejenigen tatsächlichen Umstände dargelegt hat, aus denen sich das lebzeitige Eigeninteresse des Erblassers ergibt (vgl. auch insoweit BGHZ 66, 8 [16]; OLG Köln, Beschluss vom 30. September 1991 - 2 W 140/91 -, juris, FamRZ 1992, 607 = NJW-RR 1992, 200).

  • OLG Köln, 30.09.1991 - 2 W 140/91

    Anspruch auf Herausgabe eines Sparguthabens bzw. eines Sparbuches auf Grund eines

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2014 - 11 U 121/13
    Richtig ist insoweit, dass den Vertragserben im Ausgangspunkt die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen eines lebzeitigen Eigeninteresses des Erblassers trifft (vgl. hierzu nur BGHZ 66, 8 [16]; OLG Köln, Beschluss vom 30. September 1991 - 2 W 140/91 -, juris, FamRZ 1992, 607 = NJW-RR 1992, 200), im Streitfall also die Klägerin.

    Diese Verteilung der Beweislast greift indes erst ein, wenn der Anspruchsgegner, also vorliegend die Beklagte als Beschenkte, hinreichend konkret diejenigen tatsächlichen Umstände dargelegt hat, aus denen sich das lebzeitige Eigeninteresse des Erblassers ergibt (vgl. auch insoweit BGHZ 66, 8 [16]; OLG Köln, Beschluss vom 30. September 1991 - 2 W 140/91 -, juris, FamRZ 1992, 607 = NJW-RR 1992, 200).

    (3) Nach alledem läuft der Vortrag der Beklagten im Ergebnis darauf hinaus, dass der Erblasser durch die Zuwendungen jedenfalls nicht überwiegend bestimmte und auch seitens der Klägerin anzuerkennende Eigeninteressen verfolgt hat, sondern überwiegend schlicht seiner Zuneigung zur Beklagten, zu der er nach Abschluss des Erbvertrages enge persönliche Beziehungen entwickelt hat, Ausdruck verleihen wollte, was für sich genommen in der Regel gerade nicht zur Begründung eines anerkennenswerten Eigeninteresses ausreicht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30. September 1991 - 2 W 140/91 -, juris, FamRZ 1992, 607 = NJW-RR 1992, 200).

  • BGH, 26.10.2011 - IV ZR 72/11

    Schenkung zum Nachteil des Vertragserben: Lebzeitiges Eigeninteresse des

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2014 - 11 U 121/13
    Es geht darum, ob die Schenkung in einer Weise erfolgt ist, dass damit auch einer von der Vertragserbin anzuerkennenden und ihre Beeinträchtigung rechtfertigenden sittlichen Pflicht oder einen entsprechenden Interesse des Erblassers genügt würde (BGH, Beschluss v. 26.10.2011 - IV ZR 72/11, juris).

    Der Senat gelangt vielmehr unter Berücksichtigung aller Umstände des zu beurteilenden Falles zu der Bewertung, dass gerade die im Beschluss des BGH vom 26. Oktober 2011 - IV ZR 72/11 -, juris, genannten tatsächlichen Voraussetzungen im Streitfall nicht vorliegen.

  • OLG Schleswig, 18.03.2014 - 3 U 50/13

    Erteilung einer Vorsorge- und Kontovollmacht: Rechtliche Qualifikation als

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2014 - 11 U 121/13
    (2) Soweit die Beklagte unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Schleswig vom 18.03.2014 (3 U 50/13) geltend macht, der Erteilung einer Vollmacht liege grundsätzlich eine rechtliche Verpflichtung vor, ist zu differenzieren: Die genannte Entscheidung ist in dem Kontext zu sehen, dass das Gericht in dem von ihm zu entscheidenden Fall zwischen einem reinen Gefälligkeitsverhältnis und einem Auftragsverhältnis abzugrenzen hatte, weil und soweit es auf einen Herausgabeanspruch gegen den Beauftragten nach § 667 BGB ankam.
  • BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94

    Auswirkungen einer Ehescheidung auf die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2014 - 11 U 121/13
    Die Entscheidung des BayObLG (Beschluss vom 23. Mai 1995 - 1Z BR 128/94 -, ZEV 1995, 331, juris) betrifft die Frage der Weitergeltung der in einem gemeinschaftlichen Testament enthaltenen Verfügungen entsprechend dem durch Auslegung zu ermittelnden wirklichen oder hypothetischen Willen der Ehegatten im Zeitpunkt der Testamentserrichtung (so sei eine spätere Wiederheirat der geschiedenen Ehegatten im Rahmen dieser Auslegung zu würdigen).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 9 U 55/04

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss: Bedeutung des Tatbestandsmerkmals

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2014 - 11 U 121/13
    Hingegen markiert die Vorschrift keine absolute zeitliche Grenze (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. Mai 2004 - 7 U 2/04 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.05.2005 - 9 U 55/04, juris; Heßler in Zöller, ZPO, 29. Auflage 2013, § 522 Rdn. 31).
  • BayObLG, 13.04.1995 - 1Z BR 32/95

    Testamentserrichtung als maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung des

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2014 - 11 U 121/13
    Diese befassen sich vielmehr mit anders gelagerten Fallgestaltungen, insbesondere etwa mit der Auslegung eines Testaments (BGH, Urteil vom 21. März 1962 - V ZR 157/61 -, FamRZ 1962, 256, juris; BayObLG, Beschluss vom 13. April 1995 - 1Z BR 32/95 -, FamRZ 1995, 1446, juris).
  • LG Bonn, 29.07.2013 - 1 O 138/12

    Rechtsmissbräuchlichliche Beeinträchtigung von berechtigten Erberwartungen eines

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2014 - 11 U 121/13
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 29.07.2013 - 1 O 138/12 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
  • BGH, 21.03.1962 - V ZR 157/61

    Zustimmung des Erben zur Anfechtbarkeit der Leistungspflicht aus einer nicht

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2014 - 11 U 121/13
    Diese befassen sich vielmehr mit anders gelagerten Fallgestaltungen, insbesondere etwa mit der Auslegung eines Testaments (BGH, Urteil vom 21. März 1962 - V ZR 157/61 -, FamRZ 1962, 256, juris; BayObLG, Beschluss vom 13. April 1995 - 1Z BR 32/95 -, FamRZ 1995, 1446, juris).
  • OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 7 U 2/04

    Anforderungen an das Vorliegen der Berufungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2014 - 11 U 121/13
    Hingegen markiert die Vorschrift keine absolute zeitliche Grenze (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. Mai 2004 - 7 U 2/04 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.05.2005 - 9 U 55/04, juris; Heßler in Zöller, ZPO, 29. Auflage 2013, § 522 Rdn. 31).
  • OLG Hamm, 07.03.2017 - 10 U 5/16

    Nachlassverteilung zwischen beschenkter und mit einem Vermächtnis bedachter

    Die Vorschrift des § 2287 BGB findet - entgegen der Ansicht der Klägerin - auch auf den Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 26.11.1975 - IV ZR 138/74 -, NJW 1976, 749; OLG Köln, ErbR 2015, 32).

    Eine derartige Motivation des Erblassers läuft allerdings auf ein Handeln überwiegend zur Korrektur der inzwischen nicht mehr gewünschten Schlusserbeneinsetzung aus dem gemeinschaftlichen Testament hinaus (vgl. zu einem ähnlichen Fall: OLG Köln, ErbR 2015, 32).

  • LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 388/14

    Anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers für Zuwendungen;

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Zeugin L wurde durch Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 29.10.2014 - 11 U 121/13 - (Bl.## - ## d.A.) zurückgewiesen.

    Denn hieraus wird deutlich, dass primär die zu erwartende Erbschaft der Beklagten geschmälert werden sollte (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 29.10.2014 - 11 U 121/13 - S.11ff. = Bl.516ff. d. Beiakten).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2015 - L 6 U 5121/13
    Das Klageverfahren S 11 U 2721/11 ist ruhend gestellt und am 15.01.2013 mit dem Aktenzeichen S 11 U 121/13 von Amts wegen fortgeführt worden.

    Im parallel geführten Rentenklageverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (S 7 R 915/11) hat das SG medizinische Ermittlungen durchgeführt, deren Ergebnisse in das Klageverfahren S 11 U 121/13 eingeführt worden sind.

    Das SG hat im Klageverfahren S 11 U 121/13 weitere medizinische Ermittlungen durchgeführt.

  • BSG, 22.07.2015 - B 2 U 113/15 B
    S 11 U 121/13 (SG Konstanz).
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