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   OLG Köln, 30.11.2023 - 15 U 132/22   

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OLG Köln, 30.11.2023 - 15 U 132/22 (https://dejure.org/2023,33939)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.11.2023 - 15 U 132/22 (https://dejure.org/2023,33939)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. November 2023 - 15 U 132/22 (https://dejure.org/2023,33939)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (37)

  • OLG Köln, 16.03.2023 - 15 U 120/22

    Presseberichterstattung in Bezug auf Kardinal Woelki

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2023 - 15 U 132/22
    aa) In der Bezeichnung des Klägers als "Missbrauchs-Priester" im direkten Zusammenhang mit der Wiedergabe der unstreitig wahren Tatsache der Beförderungsentscheidung des S. Y. K. und vor allem des unstreitigen Kerngeschehens aus dem Jahr 2001 liegt eine auch im Verhältnis zum Kläger (vgl. zur identischen Berichterstattung im Verhältnis zum Y. bereits Senat, Urteil vom 16. März 2023 - 15 U 120/22, juris Rn. 37 ff.) zulässige Meinungsäußerung.

    Die hier zum Ausdruck kommende Auffassung des Landgerichts, der durchschnittliche Rezipient gehe dann davon aus, dass es in Ansehung dessen damals zu einem anderen tatsächlichen Geschehen, insbesondere zu einem sexuellen Kontakt mit wechselseitigen Berührungen der Beteiligten gekommen sei, teilt der Senat ausdrücklich nicht (siehe schon Urteil vom 16. März 2023 - 15 U 120/22, juris Rn. 24).

    Es kommt darauf aber auch nicht an: Denn ein unbefangener und verständiger Leser kann - wie der Senat schon im Urteil vom 16. März 2023 -15 U 120/22, juris Rn. 33 zur identischen Berichterstattung mit Blick auf den Y. ausgeführt hat - die Äußerung gerade nur so verstehen, dass der Kläger damals gegenüber der Polizei entsprechende geständige Einlassungen auch zur Minderjährigkeit seines Sexualpartners gemacht haben soll, was tatsächlich aber unstreitig nicht der Fall war (siehe auch schon die einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 31. Mai 2021 - 28 O 175/21, Bl. 389 der Beiakte).

    Dabei geht der Senat - anders als das Landgericht - wie schon im Urteil des Senats vom 16. März 2023 - 15 U 120/22, juris Rn. 34 zur identischen Berichterstattung auch weiterhin davon aus, dass die Äußerung im Gesamtkontext des Artikels an den zuvor behandelten, im Mittelpunkt des Artikels stehenden Vorfall aus dem Jahr 2001 anknüpft und diesen bewertet.

  • BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 523/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2023 - 15 U 132/22
    Die Bezeichnung eines Verhaltens als "Missbrauch" und die Bezeichnung des Klägers, eines Priesters, als "Missbrauchs-Priester" wird maßgeblich durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt und ist deshalb als Meinungsäußerung von dem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG geschützt (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 9. November 2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510 Rn. 16 m.w.N.).

    Denn die Behauptung einer inneren Tatsache basiert selbst zwangsläufig auf Schlussfolgerungen aus dem Verhalten der betroffenen Person, die durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens des Äußernden geprägt sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510 Rn. 24).

    Vorliegend würde es sich bei der Einschätzung, der Kläger habe es zum Zeitpunkt der Vornahme der sexuellen Handlungen zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen, dass sein Sexualpartner noch minderjährig war, daher nur um eine auf den äußeren Tatsachen fußende Schlussfolgerung handeln und nicht um eine willkürlich aus der Luft gegriffene Wertung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510 Rn. 28).

  • BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18

    Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung:

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2023 - 15 U 132/22
    Denn da der Wahrheitsgehalt der den Kläger betreffenden Tatsachenbehauptungen zum Geschehen im Jahr 2001 im tatsächlichen Kern außer Streit steht, beurteilt sich die Zulässigkeit der angegriffenen Äußerungen nicht nach den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2019 - VI ZR 80/18, BGHZ 222, 196 Rn. 39).

    Es handelt sich auch nicht um eine Berichterstattung über laufende Ermittlungen und/oder ein laufendes Strafverfahren, an deren Zulässigkeit mit Blick auf die Unschuldsvermutung ggf. besondere Anforderungen zu stellen wären (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 18. Juni 2019 - VI ZR 80/18, BGHZ 222, 196 Rn. 40 ff.).

    Wie weit dies in sonstigen Fällen der Verdachtsberichterstattung geht - insbesondere bei Kollisionslagen mit laufenden Ermittlungs- oder Strafverfahren auch mit Blick auf die Unschuldsvermutung (dazu BGH, Urteil vom 18. Juni 2019 - VI ZR 80/18, BGHZ 222, 196 Rn. 42) - bedarf keiner grundsätzlichen Entscheidung des Senats.

  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2023 - 15 U 132/22
    Die Tatsache, dass der Kläger und der Prostituierte sich nicht wechselseitig berührt haben, ist schließlich dann auch nicht derart wesentlich, dass die Beklagte diese Tatsache im Kontext der hier angefochtenen Äußerung nicht hätte verschweigen dürfen (vgl. Senat a.a.O. Rn. 25 und allgemein BGH, Urteile vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04, NJW 2006, 601 Rn. 18 und vom 26. Oktober 1999 - VI ZR 322/98, NJW 2000, 656, 657; vertiefend Retka , AfP 2018, 196 ff.).

    Werden einem Leser Tatsachen mitgeteilt, aus denen er erkennbar eigene Schlussfolgerungen ziehen soll, so dürfen dabei nach der oben bereits angesprochenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine wesentlichen Tatsachen verschwiegen werden, die dem Vorgang ein anderes Gewicht geben könnten und deren Kenntnis für den Leser unerlässlich ist, der sich im Kernpunkt ein zutreffendes Urteil bilden will (vgl. etwa erneut BGH, Urteil vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04, NJW 2006, 601 Rn. 18).

  • LG Frankfurt/Main, 28.06.2019 - 3 O 315/17

    Zu Recht auf Vergessenwerden nach Art. 17 DSGVO

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2023 - 15 U 132/22
    Zwar steht außer Frage, dass selbst rechtskräftig verurteilte Straftäter ein Recht haben, mit ihrer Tat alleine gelassen zu werden und man dies u.U. auch auf andere Fälle in ähnlicher Form übertragen mag (LG Frankfurt a.M., Urteil vom 28. Juni 2019 - 2-03 O 315/17, juris Rn. 60 f.).

    Zwar hat der Kläger in Ermangelung einer Verurteilung strafrechtlich als unschuldig zu gelten (vgl. LG Frankfurt a.M., Urteil vom 28. Juni 2019 - 2-03 O 315/17, juris Rn. 60).

  • BGH, 16.05.2023 - VI ZR 116/22

    Süddeutsche Zeitung durfte Tagebuch-Zitate aus Cum-ex-Ermittlungsakte

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2023 - 15 U 132/22
    Andererseits darf nicht verkannt werden, dass der Wiedergabe der in den Berichten der Beklagten verlinkten Originale andererseits ein besonderer Dokumentationswert im Rahmen der kritischen Berichterstattung zukommt, die mit der daraus abgeleiteten Kritik am D. Y. einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit in höchstem Maße berührenden Frage leistet, was in der Abwägung durchaus von Belang sein muss (siehe selbst zu Veröffentlichung von Wortlautinhalten eines an der Grenze des Verstoßes gegen § 353d Nr. 3 StGB veröffentlichen Tagebuchs etwa BGH, Urteil vom 16. Mai 2023 - VI ZR 116/22, GRUR 2023, 1210).

    Der Gewährleistung des Art. 5 Abs. 1 GG kommt dagegen umso geringeres Gewicht zu, je mehr sich die Äußerung unmittelbar gegen ein privates Rechtsgut richtet und im privaten Verkehr in Verfolgung eigennütziger Ziele abgegeben wird (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2023 - VI ZR 116/22, GRUR 2023, 1210 Rn. 42 m.w.N.).

  • BVerfG, 10.11.2023 - 1 BvR 2036/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Presseunternehmens gegen eine in einem

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2023 - 15 U 132/22
    Das insoweit bestehende Berichterstattungsinteresse (vgl. Senat a.a.O. Rn. 36 und auch BVerfG, Beschluss vom 10. November 2023 - 1 BvR 2036/23, Rn. 21 (Bl. 531 des Senatshefts) betrifft auch die hier kritisierte Beförderungsentscheidung zu Gunsten des Klägers.

    Anlass für eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung im Hinblick auf das weitere Vorbringen der Beklagten zu § 174 Abs. 3 GVG und auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 10. November 2023 - 1 BvR 2036/23 (Bl. 525 ff. des Senatshefts) bestand nicht, zumal Inhalt und Gegenstand der Beweisaufnahme von der ausgesprochenen Geheimhaltungsanordnung und deren weiterem Schicksal ohnehin unberührt geblieben sind.

  • BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08

    Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2023 - 15 U 132/22
    Hier habe das Landgericht zu Unrecht deren Schicksal mit der Wortberichterstattung verknüpft, was bei der kontextneutralen Bebilderung eines zeitgeschichtlichen Ereignisses selbst bei Unzulässigkeit einzelner Passagen der Wortberichterstattung nicht überzeuge (BGH, Urteil vom 13. April 2010 - VI ZR 125/08, NJW 2010, 3025 Rn. 15 ff.).

    Dass einzelne Teile einer bebilderten Wortberichterstattung - wie ausgeführt - unzulässig sind, führt mit den zutreffenden Einwendungen des Klägers jedenfalls nicht automatisch dazu, dass damit auch mehr oder weniger automatisch die Bildveröffentlichung unzulässig würde, wenn sie nur als solche nach dem abgestuften Schutzkonzept im Übrigen als zulässig gewertet werden kann (vgl. etwa BGH, Urteile vom 13. April 2010 - VI ZR 125/08, NJW 2010, 3025 Rn. 15 ff. und vom 26. Oktober 2010 - VI ZR 190/08, NJW 2011, 746).

  • LG Köln, 08.06.2022 - 28 O 304/21
    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2023 - 15 U 132/22
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 8. Juni 2022 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 304/21 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln vom 8. Juni 2022 - 28 O 304/21 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 255/80

    Abgrenzung von Werturteilen gegenüber Tatsachenbehauptungen - Vorwurf des

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2023 - 15 U 132/22
    Zwar kann auch eine offene Bewertung bei einem Rezipienten im Einzelfall eine konkrete tatsächliche Vorstellung über ein Geschehen erzeugen und die Äußerung im Gesamtkontext damit so stark von tatsächlichen Bestandteilen geprägt werden, dass ihr (jedenfalls auch) der Charakter einer Tatsachenbehauptung beigemessen werden kann, die einen bestimmten Vorgang im Wesentlichen nur schlagwortartig verkürzt beschreibt (vgl. zu solchen Fällen und zur Abgrenzung allg. etwa BGH, Urteile vom 17. November 1992 - VI ZR 344/91, NJW 1993, 930, 931 - "illegaler Fellhandel"; vom 22. Juni 1982 - VI ZR 255/80, NJW 1982, 2248 - "Betrug"; vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07, NJW 2009, 1872 (1874) - "Korruption"; OLG Celle, Urteil vom 1. November 2001 - 13 U 70/01, BeckRS 2001, 30216220 - "Prozessbetrug"; OLG Dresden, Urteil vom 1. April 2015 - 4 U 1296/14, BeckRS 2015, 6409 - "Steuerhinterziehung"; siehe zum Problem auch Burkhardt , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 4 Rn. 62 f. m.w.N.).
  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 2588/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz bei Beweiserhebung

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 177/78

    Ausgleich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer Personengesellschaft

  • OLG Köln, 14.06.2018 - 15 U 153/17

    Unterlassungsansprüche eines Sängers und von Angehörigen einer libanesischen

  • BGH, 08.11.2022 - VI ZR 22/21

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Bildberichterstattung über einen Aufnäher auf

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

  • OLG München, 12.03.2009 - 1 U 2709/07

    Arzthaftung: Rubrumsberichtigung bei Bezeichnung einer nicht rechtsfähigen Klinik

  • BVerfG, 11.11.2021 - 1 BvR 11/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur

  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

  • BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98

    Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient

  • BGH, 17.11.1992 - VI ZR 344/91

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen - Sorgfaltspflichten bei

  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung

  • BGH, 26.10.2010 - VI ZR 190/08

    Bundesgerichthof hebt Verbot einer Wort- und Bildberichterstattung über den

  • OLG Celle, 01.11.2001 - 13 U 70/01

    Unterlassungsanspruch ; Prozessbetrug; Tatsachenbehauptung; Zivilprozess ;

  • OLG Dresden, 01.04.2015 - 4 U 1296/14

    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen in sozialen Netzwerken - auch bei

  • OLG Köln, 28.06.2018 - 15 U 150/17

    Abgrenzung von Verdachtsberichterstattung und Meinungsäußerung

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

  • BGH, 31.05.2022 - VI ZR 95/21

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen

  • OLG Karlsruhe, 13.02.2019 - 6 U 105/18

    Zulässigkeit der Presseberichterstattung über private rechtsextreme Chat-Beiträge

  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 132/18
  • BGH, 26.01.2021 - VI ZR 437/19

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung der Veröffentlichung von

  • BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09

    Zur Reichweite des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Jugendlichen

  • OLG Köln, 14.01.2021 - 15 U 61/20

    Unterlassungsanspruch wegen rechtswidriger Berichterstattung Antrag auf Ergänzung

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • OLG Köln, 30.11.2023 - 15 U 121/22

    Unterlassungsansprüche wegen zweier Presseberichterstattungen über die

    In einem solchen Fall wäre dann äußerungsrechtlich nicht mehr auf die Grundsätze einer identifizierenden Verdachtsberichterstattung abzustellen, sondern auf die Grundsätze der Publikation nachweislich wahrer Tatsachen (vgl. auch Senat, Urteil vom 30. November 2023 - 15 U 132/22, n.v. sowie OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. Februar 2019 - 6 U 105/18, GRUR-RS 2019, 1434 Rn. 63; OLG Stuttgart, Urteil vom 8. Februar 2017 - 4 U 166/16, GRUR-RS 2017, 103495 Rn. 82 sowie die alternative Prüfung von Verdachtsberichterstattung und Wahrheitsbeweis bei BGH, Urteile vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, GRUR 2014, 693 Rn. 24 f. und vom 11. Dezember 2012 - VI ZR 314/10, GRUR 2013, 312 Rn. 13 ff. und Rn. 22 ff.).
  • BVerfG, 10.11.2023 - 1 BvR 2036/23
    Die von den Beschwerdeführern gegen die ihnen auferlegte Geheimhaltungsverpflichtung vorgebrachte Anhörungsrüge und Gegenvorstellung wies das Oberlandesgericht durch Beschluss vom 19. Oktober 2023 - 15 U 132/22 - zurück.
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