Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.03.2023 - 1 ORs 36 Ss 47/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,4661
OLG Karlsruhe, 01.03.2023 - 1 ORs 36 Ss 47/23 (https://dejure.org/2023,4661)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.03.2023 - 1 ORs 36 Ss 47/23 (https://dejure.org/2023,4661)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. März 2023 - 1 ORs 36 Ss 47/23 (https://dejure.org/2023,4661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,4661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 22 StGB, § 23 Abs 1 StGB, § 52 Abs 1 StGB, § 53 Abs 1 StGB, § 263 Abs 5 StGB
    Strafklageverbrauch bei materiell-rechtlicher Tatmehrheit

  • strafrechtsiegen.de

    Strafklageverbrauch bei materiell-rechtlicher Tatmehrheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 ; StGB § 53 ; StPO § 129 ; StPO § 264
    Keine prozessuale Einheit von Abholung der Beute und gewerbsmäßigem Betrug; Verurteilung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis des Abholers neben bandenmäßigem Betrug; Tatmehrheit von banden- und gewerbsmäßigem Betrug neben Fahren ohne Fahrerlaubnis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2023 - 1 ORs 36 Ss 47/23
    Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die einzelnen Handlungen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände der anderen Handlung richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs erscheinen würde (BGH, Urteil vom 15.01.1981, 4 StR 652/80 - juris; Weidig in: MüKoStVR, 1. Aufl. 2016, § 21 StVG, Rn. 54; Stuckenberg in: Löwe-Rosenberg/StPO, 27. Aufl. 2021, § 264 Rn. 89).

    Die besonderen Voraussetzungen der inneren Verknüpfung sind zwischen Begehungsakten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Diebstahls- und Betrugshandlungen sind in aller Regel nicht gegeben (BGH, Urteil vom 20.12.1960, GA 1961, 346; Urteil vom 15.01.1981 - 4 StR 652/80, Urteil vom 18.06.1997 - 5 StR 93/97; Beschluss vom 23.09.2020 - 2 StR 606/19 - alle juris; Stuckenberg in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2021, § 264 Rn. 87).

    Ob ein solcher Zusammenhang zu bejahen ist, wenn das Wegfahren vom Tatort noch der Sicherung des Tätergewahrsams bzw. Flucht dient (vgl. BGH, Urteil vom 11.04.1995, NStZ 1996, 41) oder der Umfang der Beute einen Abtransport durch ein Fahrzeug erfordert (in BGH, Beschluss vom 23.03.2021, 1 StR 53/21 - juris, wird damit sogar die Annahme von Tateinheit bejaht, die dann auch zur Einheitlichkeit der prozessualen Tat führt; dagegen offen gelassen in: BGH, Urteil vom 15.01.1981, 4 StR 652/80 - juris; auch für diesen Fall verneinend: BGH, Urteil vom 20.12.1960, GA 1961 346), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

  • BGH, 23.09.2020 - 2 StR 606/19

    Gegenstand des Urteils (Tat im verfahrensrechtlichen Sinne: Bewertung bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2023 - 1 ORs 36 Ss 47/23
    Tat im prozessualen Sinne ist der von der zugelassenen Anklage umgrenzte geschichtliche Lebensvorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden oder darauf bezogenen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun der in der Anklage konkret bezeichneten Person unter irgendeinem Gesichtspunkt rechtlich strafbar erscheinen zu lassen (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 19.01.2021, BeckRS 2021, 3816; BGH, Beschluss vom 23.09.2020 - 2 StR 606/19 - juris; BGH, Urteil vom 21.12.1983, NJW 1984, 808; KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl. 2023, § 264, Rn. 5).

    (BGH, Beschluss vom 23.09.2020 - 2 StR 606/19 - juris).

    Die besonderen Voraussetzungen der inneren Verknüpfung sind zwischen Begehungsakten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Diebstahls- und Betrugshandlungen sind in aller Regel nicht gegeben (BGH, Urteil vom 20.12.1960, GA 1961, 346; Urteil vom 15.01.1981 - 4 StR 652/80, Urteil vom 18.06.1997 - 5 StR 93/97; Beschluss vom 23.09.2020 - 2 StR 606/19 - alle juris; Stuckenberg in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2021, § 264 Rn. 87).

  • BGH, 23.03.2021 - 1 StR 53/21

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tateinheit mit Diebstahl bei Diebesfahrten und bei nur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2023 - 1 ORs 36 Ss 47/23
    Soweit in vereinzelten Entscheidungen sogar Tateinheit im Sinne des § 52 StGB zwischen dem Dauerdelikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einem während einer Fahrtunterbrechung begangenen Diebstahls (BGH, Beschluss vom 23.03.2021 - 1 StR 53/21 - juris) oder versuchten Computerbetruges angenommenen wird (BGH, Beschluss vom 11.01.2022 - 6 StR 552/21; BGH, Beschluss vom 15.08.2019 - 4 StR 21/19 - alle juris) scheidet dies vorliegend schon aufgrund der langen Unterbrechung - der Angeklagte hatte das Fahrzeug von 20.16 Uhr bis 22.20 Uhr in einer Nebenstraße in der Nähe der Wohnung der Geschädigten abgestellt - aus.

    Ob ein solcher Zusammenhang zu bejahen ist, wenn das Wegfahren vom Tatort noch der Sicherung des Tätergewahrsams bzw. Flucht dient (vgl. BGH, Urteil vom 11.04.1995, NStZ 1996, 41) oder der Umfang der Beute einen Abtransport durch ein Fahrzeug erfordert (in BGH, Beschluss vom 23.03.2021, 1 StR 53/21 - juris, wird damit sogar die Annahme von Tateinheit bejaht, die dann auch zur Einheitlichkeit der prozessualen Tat führt; dagegen offen gelassen in: BGH, Urteil vom 15.01.1981, 4 StR 652/80 - juris; auch für diesen Fall verneinend: BGH, Urteil vom 20.12.1960, GA 1961 346), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

  • OLG Hamm, 09.09.1985 - 1 Ws 83/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2023 - 1 ORs 36 Ss 47/23
    Teilweise wird die Annahme von zwei prozessualen Taten auch mit dem erheblichen Unrechtsgefälle zwischen dem Dauerdelikt und einer schwerer wiegenden konkreten Zustandstat und dem Gebot materieller Gerechtigkeit begründet (BGH, Beschluss vom 24.07.1987, NStZ 1988, 77; OLG Hamm, Beschluss vom 09.09.1985, NStZ 1986, 278, kritisch Kudlich in: MüKoStPO, 2. Aufl. 2023, Einleitung, Rn. 513).

    Für das Handeln mit Betäubungsmitteln, das Organisationsdelikt der Bildung einer kriminellen Vereinigung gem. § 129 StGB und Waffendelikte existiert eine differenzierte Rechtsprechung, wonach beim Zusammentreffen mit einem Zustandsdelikt in der Regel kein Strafklageverbrauch gegeben ist (Norouzi in: MüKoStPO, 1. Aufl. 2016, § 264 Rn. 22 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 09.09.1985, NStZ 1986, 278).

  • OLG Stuttgart, 01.07.2021 - 1 Rv 13 Ss 421/21

    Strafklageverbrauch bei Trunkenheitsfahrt mit anschließender Tätlichkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2023 - 1 ORs 36 Ss 47/23
    In Ausnahmefällen kann allerdings trotz materieller Tatmehrheit nur eine prozessuale Tat gegeben sein (OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.07.2021 - 1 Rv 13 Ss 421/21 - juris; BGH, Urteil vom 23.09.1999, NJW 2000, 226; KG, Beschluss vom 30.08.2016).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2023 - 1 ORs 36 Ss 47/23
    In Ausnahmefällen kann allerdings trotz materieller Tatmehrheit nur eine prozessuale Tat gegeben sein (OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.07.2021 - 1 Rv 13 Ss 421/21 - juris; BGH, Urteil vom 23.09.1999, NJW 2000, 226; KG, Beschluss vom 30.08.2016).
  • BGH, 13.02.2019 - 4 StR 555/18

    Gegenstand des Urteils (prozessualer Tatbegriff; Änderung im Verlauf des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2023 - 1 ORs 36 Ss 47/23
    Kriterien für die Bestimmung des einheitlichen Lebenssachverhalts sind dabei Tatbild, Tatort, Tatzeit, Tatobjekt, das Täterverhalten und die ihm innewohnende Angriffsrichtung und das Tatopfer (BGH, Beschluss vom 13.02.2019, NStZ 2019, 428; Beschluss vom 01.09.2020, NStZ-RR 2020, 377).
  • BGH, 03.05.2012 - 3 StR 109/12

    Strafklageverbrauch bei Tatidentität zwischen bewaffnetem Handeltreiben mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2023 - 1 ORs 36 Ss 47/23
    Allenfalls ist zu bemängeln, dass die Staatsanwaltschaft die beiden Sachverhalte - ohne ersichtlichen Grund - einer getrennten Bearbeitung zugeführt hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 03.05.2012, NStZ 2012, 709) statt den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in die Anklage vom 03.04.2020 mit aufzunehmen oder ausdrücklich gemäß § 154 StPO auszuscheiden, doch vermag auch dieser Umstand die Annahme von prozessualer Tateinheit nicht zu begründen.
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2023 - 1 ORs 36 Ss 47/23
    Tat im prozessualen Sinne ist der von der zugelassenen Anklage umgrenzte geschichtliche Lebensvorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden oder darauf bezogenen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun der in der Anklage konkret bezeichneten Person unter irgendeinem Gesichtspunkt rechtlich strafbar erscheinen zu lassen (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 19.01.2021, BeckRS 2021, 3816; BGH, Beschluss vom 23.09.2020 - 2 StR 606/19 - juris; BGH, Urteil vom 21.12.1983, NJW 1984, 808; KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl. 2023, § 264, Rn. 5).
  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95

    Schwere räuberische Erpressung - Raub - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Flucht -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2023 - 1 ORs 36 Ss 47/23
    Ob ein solcher Zusammenhang zu bejahen ist, wenn das Wegfahren vom Tatort noch der Sicherung des Tätergewahrsams bzw. Flucht dient (vgl. BGH, Urteil vom 11.04.1995, NStZ 1996, 41) oder der Umfang der Beute einen Abtransport durch ein Fahrzeug erfordert (in BGH, Beschluss vom 23.03.2021, 1 StR 53/21 - juris, wird damit sogar die Annahme von Tateinheit bejaht, die dann auch zur Einheitlichkeit der prozessualen Tat führt; dagegen offen gelassen in: BGH, Urteil vom 15.01.1981, 4 StR 652/80 - juris; auch für diesen Fall verneinend: BGH, Urteil vom 20.12.1960, GA 1961 346), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

  • BGH, 30.09.2020 - 5 StR 99/20

    Gerichtliche Kognitionspflicht (prozessuale Tat als Gegenstand der Prüfung);

  • OLG Celle, 13.04.2010 - 32 Ss 7/10

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne

  • BGH, 15.08.2019 - 4 StR 21/19

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerdelikt: keine Aufspaltung durch kurzzeitige

  • BGH, 19.01.2021 - 2 StR 458/20

    Prozessualer Tatbegriff; Strafklageverbrauch

  • BGH, 11.01.2022 - 6 StR 552/21

    Besonders schwerer Fall des Computerbetrugs (natürliche Handlungseinheit:

  • BGH, 18.06.1997 - 5 StR 93/97

    Diebstahl in Tateinheit oder Tatmehrheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht