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OLG Karlsruhe, 06.05.2008 - 12 U 1/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftpflichtversicherung im Baunebengewerbe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 28.11.2007 - 5 O 126/07
- OLG Karlsruhe, 06.05.2008 - 12 U 1/08
- BGH, 19.05.2010 - IV ZR 130/08
Papierfundstellen
- BauR 2010, 1644
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.10.1979 - IV ZR 45/78
Anforderungen an Feststellungsklage eines Versicherungsnehmers wegen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2008 - 12 U 1/08
a) Der Haftpflichtversicherer kann und muss frühestens in dem Zeitpunkt tätig werden, in dem der Gläubiger seinen Anspruch beziffert oder, wenn nicht Schadensersatz in Geld gefordert wird, den geforderten Leistungsgegenstand hinreichend konkretisiert bzw. "mit dem Angriff begonnen" hat (BGH VersR 1979, 1117 unter II 1). - LG Mannheim, 28.11.2007 - 5 O 126/07
Haftpflichtversicherung im Baunebengewerbe
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.05.2008 - 12 U 1/08
Auf die Berufung der Klägerin wird unter deren Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 28. November 2007 - 5 O 126/07 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:.