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   OLG Karlsruhe, 06.11.2023 - 19 W 31/23 (Wx)   

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https://dejure.org/2023,38706
OLG Karlsruhe, 06.11.2023 - 19 W 31/23 (Wx) (https://dejure.org/2023,38706)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.11.2023 - 19 W 31/23 (Wx) (https://dejure.org/2023,38706)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. November 2023 - 19 W 31/23 (Wx) (https://dejure.org/2023,38706)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.03.2013 - XII ZB 81/11

    Darlehen eines Sozialhilfeträgers zur Deckung von Elternunterhalt: Einwand

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.11.2023 - 19 W 31/23
    Der Rückgewähranspruch ist nach Wahl des Sicherungsgebers auf Abtretung der Grundschuld, deren Aufhebung oder den Verzicht auf das dingliche Recht gerichtet (BGH NJW 2013, 1676 - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Macht der Sicherungsgeber einen Anspruch auf Abgabe einer grundbuchrechtlichen Löschungsbewilligung geltend und gibt der Sicherungsnehmer die entsprechende Erklärung ab, enthält diese gleichzeitig die grundbuchrechtliche Erklärung der Aufgabe des Rechts nach § 875 BGB (BGH NJW 2013, 1676 - juris Rn. 16 m.w.N.).

  • BGH, 18.10.1955 - V ZB 9/53

    Parzellentausch. Unschädlichkeitszeugnis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.11.2023 - 19 W 31/23
    Der vom Gesetz zugrunde gelegte Grundstücksbegriff ist dabei nicht im grundbuchrechtlichen Sinne, sondern wirtschaftlich zu verstehen und umfasst daher die Gesamtfläche aller für eine einheitliche Belastung haftenden Vermögensgegenstände (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1955 - V ZB 9/53, NJW 1955, 1878).

    Der vom Gesetz zugrunde gelegte Grundstücksbegriff ist dabei nicht im grundbuchrechtlichen Sinne, sondern wirtschaftlich zu verstehen und umfasst daher die Gesamtfläche aller für eine einheitliche Belastung haftenden Vermögensgegenstände (vgl. BGH, Beschluss vom 18.10.1955 - V ZB 9/53, NJW 1955, 1878).

  • BGH, 27.03.2015 - V ZR 296/13

    Grundschuld zur Kreditsicherung: Einigung der Parteien über den Fortbestand der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.11.2023 - 19 W 31/23
    Der Umstand, dass eine Löschung der jeweiligen Sicherungsgrundschuld im Grundbuch unterblieben ist, obwohl davon ausgegangen werden muss, dass die Voraussetzungen für eine Aufhebung vorlagen, ändert indes nichts daran, dass das Recht der bisherigen Grundpfandrechtsgläubiger fortbesteht (vgl. BGH NJW-RR 2015, 915 - juris Rn. 11).
  • BGH, 17.09.2002 - VI ZR 147/01

    Freistellung von der dinglichen Haftung aus einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.11.2023 - 19 W 31/23
    In diesem Fall hat aber der Grundstückseigentümer gegen den Grundschuldgläubiger regelmäßig einen Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld aus dem der Grundschuldbestellung zu Grunde liegenden Sicherungsvertrag, weil der Sicherungszweck mit der Forderung weggefallen ist (vgl. BGH NJW-RR 2003, 11 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 25.11.2020 - XII ZB 256/20

    Versäumung einer Rechtsmittelfrist in den Fällen einer unrichtigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.11.2023 - 19 W 31/23
    Das gilt insbesondere dann, wenn der Fehler in keiner Weise nachvollziehbar ist und sich das Vorliegen eines offensichtlichen Versehens aufdrängt (BGH MDR 2021, 252 - juris Rn. 7).
  • OLG München, 27.11.2012 - 34 Wx 157/12

    Veräußerung eines Teilgrundstücks: Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.11.2023 - 19 W 31/23
    Deshalb bestimmt sich das Verfahren in Einklang mit der nahezu einhelligen Ansicht nicht nach der Grundbuchordnung, mit der Folge, dass für die Beschwerde die §§ 56 ff. FamFG gelten (vgl. Staudinger/Mittelstädt, Neubearbeitung 2018, EGBGB Art. 120, Rn. 97; Böhringer: "Verwendung eines Unschädlichkeitszeugnisses im Grundstücksverkehr Baden-Württemberg", BWNotZ 2020, 376, 383; zur ähnlichen bayerischen Rechtslage: OLG München, Beschluss vom 27.11.2012, 34 Wx 157/12 - juris Rn. 7 m.w.N., auch zu der vereinzelt gebliebenen Gegenauffassung).
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