Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.03.2024 - 6 U 418/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,6475
OLG Karlsruhe, 13.03.2024 - 6 U 418/22 (https://dejure.org/2024,6475)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.03.2024 - 6 U 418/22 (https://dejure.org/2024,6475)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. März 2024 - 6 U 418/22 (https://dejure.org/2024,6475)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,6475) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 142/95

    Wirksamkeit eines Vertrages über die entgeltliche Überlassung einer Apotheke

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2024 - 6 U 418/22
    Nach § 8 Satz 2 ApoG sind Beteiligungen an einer Apotheke in Form einer Stillen Gesellschaft und Vereinbarungen, bei denen die Vergütung für den Erlaubnisinhaber gewährte Darlehen oder sonst überlassene Vermögenswerte am Umsatz oder Gewinn der Apotheke ausgerichtet sind, insbesondere auch am Umsatz oder Gewinn ausgerichtete Mietverträge unzulässig Diese Formulierung des Gesetzes ("ausgerichtet") weist auf die Zielsetzung hin, Geschäfte zur Umgehung des Verbots zu verhindern (vgl. BGH, NJW 2004, 1523, 1524; Urteil vom 22. Oktober 1997 = WM 1998, 609 = NJW-RR 1998, 803, 804).).

    In der Regel geschieht dies dadurch, dass die Parteien einen bestimmten prozentualen Anteil am Umsatz oder Gewinn festlegen, so dass die Gegenleistung je nach der Entwicklung dieser Verhältnisse in ihrer Höhe variiert (BGH, NJW-RR 1998, 803, 804 f.; zur Gewerberaummiete).

    Für die Verwirklichung des Tatbestand des § 8 Satz 2 ApoG genügt es dabei, dass die Parteien in ihren Vorstellungen von einem Zusammenhang zwischen Gegenleistung und dem Umsatz oder Gewinn ausgegangen sind und diese Verknüpfung in den Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 04. Mai 2023 - IX ZR 157/21, juris Rn. 36; NJW 2004, 1523, 1524; WM 1998, 609, 612).

    Dazu zählt grundsätzlich jeder materielle oder immaterielle Vermögenswert, den der Apotheker wirtschaftlich zum Betrieb seiner Apotheke einsetzen (vgl. zu letzterem BGH, NJW-RR 1998, 803, 805) und hierdurch Umsatz bzw. Gewinn erwirtschaften kann, weshalb ihm bereits als solchem - auch ohne die Realisierung der dem überlassenen Vermögenswert ggf. innewohnenden Chance auf weitere Gewinne - ein das Vermögen des Apothekers mehrender wirtschaftlicher Wert beizumessen ist.

    (4) Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit den in § 8 Satz 2 ApoG beispielhaft genannten Mietverträgen ausgeführt, dass das Verbot der Umsatzmiete nicht nur für die Anmietung der Apothekenbetriebsräume, sondern für Mietverträge aller Art gilt, die dem Betrieb der Apotheke dienen, insbesondere auch für die Miete der Einrichtungsgegenstände (vgl. BGH, NJW-RR 1998, 803, 805).

    Zum anderen setzt § 8 Satz 2 ApoG gerade keine bestimmte Höhe der Umsatzbeteiligung voraus (BGH, NJW-RR 1998, 803, 805) und lässt auch eine anteilsmäßige Beteiligung an einem Teil des Umsatzes oder Gewinns ausreichen.

    Damit in Einklang stehend ist die Höhe der umsatzorientierten Gegenleistung des Apothekers nicht entscheidend (vgl. BGH, NJW-RR 1998, 803, 805 zur Miete).

  • EuGH, 29.02.2024 - C-606/21

    Doctipharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Richtlinie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2024 - 6 U 418/22
    Zudem ergebe sich aus dem jüngst ergangenen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 29. Februar 2024 (C-606/21), dass die Widerklage insgesamt keinen Erfolg haben könne.

    Aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 29. Februar 2024 (C-606/21) ergebe sich nichts Abweichendes, weil dieses sich nur mit der Frage befasse, ob nach nationalem Recht der Onlinehandel mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln generell untersagt werden könne.

    Dies folgt allerdings entgegen der Auffassung der Klägerin nicht bereits aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 29. Februar 2024 (C-606/21 - Doctipharma SAS, GRUR-RS 2024, 3022; vorgelegt als Anlage BK1) zur Auslegung des Art. 85c der RL 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der durch die RL 2011/62/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 geänderten Fassung (nachfolgend: Humanarzneimittel-RL).

    h) Auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29. Februar 2024 (C-606/21, GRUR-RS 2024, 3022) stellt den angenommenen Verstoß der geforderten umsatzabhängigen Transaktionsgebühr nicht in Frage.

    Dies wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass das Entgelt nicht vom Kunden (der Apotheken) an den Plattformbetreiber, sondern von den teilnehmenden Apotheken entrichtet wird (vgl. EuGH, Urteil vom 29. April 2024 - C-606/21, GRUR-RS 2024, 3022 Rn. 29).

  • BGH, 27.11.2003 - IX ZR 76/00

    Anwaltsverschulden bei Verhandlungen zwischen Mietvertragsparteien über

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2024 - 6 U 418/22
    Nach § 8 Satz 2 ApoG sind Beteiligungen an einer Apotheke in Form einer Stillen Gesellschaft und Vereinbarungen, bei denen die Vergütung für den Erlaubnisinhaber gewährte Darlehen oder sonst überlassene Vermögenswerte am Umsatz oder Gewinn der Apotheke ausgerichtet sind, insbesondere auch am Umsatz oder Gewinn ausgerichtete Mietverträge unzulässig Diese Formulierung des Gesetzes ("ausgerichtet") weist auf die Zielsetzung hin, Geschäfte zur Umgehung des Verbots zu verhindern (vgl. BGH, NJW 2004, 1523, 1524; Urteil vom 22. Oktober 1997 = WM 1998, 609 = NJW-RR 1998, 803, 804).).

    Für die Verwirklichung des Tatbestand des § 8 Satz 2 ApoG genügt es dabei, dass die Parteien in ihren Vorstellungen von einem Zusammenhang zwischen Gegenleistung und dem Umsatz oder Gewinn ausgegangen sind und diese Verknüpfung in den Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 04. Mai 2023 - IX ZR 157/21, juris Rn. 36; NJW 2004, 1523, 1524; WM 1998, 609, 612).

    Dementsprechend heben die genannten höchstrichterlichen Entscheidungen hervor, dass § 8 Satz 2 ApoG solche Rechtsverhältnisse verhindern "will" (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 3 C 30/13, Rn. 14) bzw. "soll" (vgl. BGH, NJW 2004, 1523 Rn. 12 [bei juris]), weshalb die Umsatzbeteiligung für die dort genannten Rechtsgeschäfte generell untersagt ist.

  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2024 - 6 U 418/22
    Bei einer negativen Feststellungsklage kann eine solche Gefährdung darin liegen, dass sich der Beklagte eines Anspruchs gegen den Kläger berühmt (vgl. BGH, GRUR 2020, 755 Rn. 96 - WarnWetter-App mwN), wie dies insbesondere durch eine (wettbewerbsrechtliche) Abmahnung erfolgen kann.

    Zu dem Lebenssachverhalt, der die Grundlage der Streitgegenstandsbestimmung bildet, rechnen Tatsachen, die bei einer vom Standpunkt der Parteien ausgehenden natürlichen Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag der Klagepartei zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören (vgl. BGH, GRUR 2020, 755 Rn. 25 - WarnWetter-App).

  • BGH, 10.01.2019 - I ZR 267/15

    Cordoba II - Urheberrechtsverletzung: Vorliegen einer öffentlichen Wiedergabe bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2024 - 6 U 418/22
    Diese Umschreibung des zu untersagenden Verhaltens im Unterlassungsantrag ist daher - wie das Landgericht richtig ausgeführt hat - nicht in dem Sinne zu verstehen, dass damit der Wortlaut des gesetzlichen Verbotstatbestands, der nach Ansicht der Beklagten den geltend gemachten Unterlassungsanspruch begründen soll, in den Antrag aufgenommen wurde, was grundsätzlich nicht dem Bestimmtheitserfordernis genügt (vgl. BGH, GRUR 2019, 813 Rn. 23 - Cordoba II).

    Dementsprechend nimmt auch das zur Konkretisierung des Klageantrags ergänzend heranzuziehende Vorbringen (vgl. dazu BGH, GRUR 2019, 813 Rn. 27 - Cordoba III) der Beklagten nur auf solche digitalen Plattformen Bezug.

  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 17/03

    Detektionseinrichtung I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2024 - 6 U 418/22
    Jedoch entfällt das Rechtsschutzbedürfnis bzw. das Feststellungsinteresse für die negative Feststellungsklage, wenn der Abmahner seinerseits eine zulässige Leistungsklage erhebt und diese nicht mehr einseitig zurückgenommen werden kann (BGHZ 99, 340, 341 - Parallelverfahren I; BGH, GRUR 1994, 846, 848 - Parallelverfahren II; GRUR 2006, 217 Rn. 12 - Detektionseinrichtung I).

    Damit werden parallele Verfahren und widerstreitende Entscheidungen zum gleichen Streitgegenstand vermieden (BGH, GRUR 2006, 217 Rn. 12 - Detektionseinrichtung I).

  • BVerwG, 26.02.2015 - 3 C 30.13

    Apotheke; inländische Apotheke; ausländische Apotheke; EU-Apotheke;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2024 - 6 U 418/22
    Die berufliche Verantwortung und Entscheidungsfreiheit des Apothekers sollen nicht durch unangemessene vertragliche Bedingungen, die ihn in wirtschaftliche Abhängigkeit von Dritten bringen, beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 3 C 30.13, PharmR 2015, 446, 449).

    Dementsprechend heben die genannten höchstrichterlichen Entscheidungen hervor, dass § 8 Satz 2 ApoG solche Rechtsverhältnisse verhindern "will" (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 3 C 30/13, Rn. 14) bzw. "soll" (vgl. BGH, NJW 2004, 1523 Rn. 12 [bei juris]), weshalb die Umsatzbeteiligung für die dort genannten Rechtsgeschäfte generell untersagt ist.

  • BGH, 04.05.2023 - IX ZR 157/21

    Wirksamkeit von Darlehensverträgen zwischen dem Inhaber einer Apotheke und einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2024 - 6 U 418/22
    Zur Beurteilung, ob ein partiarisches Rechtsverhältnis vorliegt, ist das Gesamtgefüge der Vereinbarungen zu betrachten (vgl. BGH, Urteil vom 04. Mai 2023 - IX ZR 157/21, juris Rn. 34; Spickhoff/Sieper, Medizinrecht, 4. Aufl., § 8 ApoG Rn. 3).

    Für die Verwirklichung des Tatbestand des § 8 Satz 2 ApoG genügt es dabei, dass die Parteien in ihren Vorstellungen von einem Zusammenhang zwischen Gegenleistung und dem Umsatz oder Gewinn ausgegangen sind und diese Verknüpfung in den Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 04. Mai 2023 - IX ZR 157/21, juris Rn. 36; NJW 2004, 1523, 1524; WM 1998, 609, 612).

  • BVerfG, 12.11.2020 - 1 BvR 2424/20

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Verbot der Rezeptmaklerei wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2024 - 6 U 418/22
    Für ihre anderslautende Ansicht könne sich die Klägerin nicht auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2020 (NVwZ-RR 2021, 281) über die Nichtannahme einer gegen § 11 Abs. 1a ApoG gerichteten Verfassungsbeschwerde stützen.

    aa) Eine ausschließlich am offenen Anspruchswortlaut des § 11 Abs. 1a ApoG orientierte Auslegung könnte allerdings dafürsprechen, dass bereits eine solche (unterstützende) Tätigkeit im Rahmen der Übermittlung des Rezepts bzw. des E-Tokens vom Kunden an die Apotheke unter den Begriff des "Weiterleitens" fällt (dafür Mand, A&R 2023, 3, 7 f.; kritisch demgegenüber: Burk/Schoppe/Wessing, PharmR 2023, 325, 335), weshalb auch bei Rezepten in Papierform deren postalische Beförderung oder die Einschaltung eines Botendienstes jeweils gegen Entgelt vom Wortlaut der Norm als potentielle Tathandlung erfasst wäre (vgl. hierzu auch BVerfG, NVwZ-RR 2021, 281 Rn. 14) und dementsprechend das Postunternehmen durch Forderung, Sich-Versprechen-Lassen und Annahme des Portos für die Beförderungsleistung des Rezepts gegen das Verbot verstoßen würde.

  • BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09

    Internet-System-Vertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2024 - 6 U 418/22
    b) Denn selbst wenn man von einem typengemischten Vertrag ausgeht, der im Schwerpunkt dem Dienstvertrags- oder Werkvertragsrecht (vgl. zu letzterem bei Verträgen über die Bereitstellung von "Softwarelösungen" BGH, NJW 2010, 1449 Rn. 27; OLG Karlsruhe, Urteil vom 16. August 2002 - 1 U 250/01, juris Rn. 40 f.) zuzuordnen sein sollte, ist der Anwendungsbereich des § 8 Satz 2 ApoG eröffnet.
  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 104/17

    Zur Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

  • EuGH, 19.05.2009 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG -

  • OLG Naumburg, 07.11.2019 - 9 U 6/19

    Medikamentenhandel über Amazon-Marketplace I - Unterlassungsanspruch eines

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 55/08

    Zweite Zahnarztmeinung

  • BGH, 31.07.2018 - 3 StR 620/17

    Amtsträgerbegriff (öffentlicher Personennahverkehr als Ausgabe der öffentlichen

  • BGH, 22.01.1987 - I ZR 230/85

    Fortbestehen des Feststellungsinteresses nach Erhebung einer Leistungsklage

  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 184/17

    Energieeffizienzklasse III

  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

  • BGH, 18.11.2021 - I ZR 214/18

    Gewinnspielwerbung II - Wettbewerbsverstoß durch Versandapotheke: Werbung für das

  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92

    "Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage

  • BGH, 29.03.2018 - I ZR 243/14

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer direkten Abgabe von Erzeugnissen im Sinne

  • OLG Karlsruhe, 05.04.2013 - 4 U 18/13

    Transaktionsgebühr für Terminsvertretung - Wettbewerbsverstoß: Betrieb eines

  • OLG Karlsruhe, 14.07.2021 - 6 W 8/21

    Facebook darf zu Corona-Meldung keinen warnenden "Faktencheck" anbringen

  • BGH, 25.04.2002 - 4 StR 152/01

    Verurteilung eines Apothekers wegen Betreibens einer Apothekenkette aufgehoben

  • OLG Karlsruhe, 16.08.2002 - 1 U 250/01

    Lieferung der Benutzerdokumentation als Hauptleistungspflicht eines Werkvertrages

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2010 - 2 L 245/08

    Konkurrentenklage eines Apothekers erfolgreich

  • BGH, 15.07.2010 - I ZR 168/09

    Negative Feststellungsklage des Abgemahnten: Feststellungsinteresse bei Erhebung

  • VG Mainz, 21.11.2008 - 4 K 375/08

    Medikamenten-Terminal zulässig

  • VG Berlin, 10.10.2006 - 14 A 28.06

    MVZ-Betreiber darf nicht an Apotheke mitverdienen

  • BGH, 12.01.2023 - I ZR 222/19

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum Vertrieb von

  • LG Karlsruhe, 08.12.2022 - 13 O 17/22

    Zulässigkeit von Online-Marktplätzen für apothekenpflichtige Arzneimittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht