Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.04.2021 - 6 U 94/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13948
OLG Karlsruhe, 14.04.2021 - 6 U 94/20 (https://dejure.org/2021,13948)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.04.2021 - 6 U 94/20 (https://dejure.org/2021,13948)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. April 2021 - 6 U 94/20 (https://dejure.org/2021,13948)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,13948) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 195 BGB, § 199 BGB, § 204 Nr 1 BGB
    Zahlung einer Vertragsstrafe wegen eines Verstoßes gegen eine strafebewehrte Unterlassungsverpflichtung; Öffentliches Zugänglichmachen eines Lichtbildes durch dessen Abrufbarkeit im Internet mittels Eingabe einer URL oder durch die Suche mit einer Suchmaschine

  • internetrechtsiegen.de

    Verstoß gegen strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung - Zugänglichmachen eines Lichtbildes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der Schuldner verstößt gegen seine - nach vorangegangener urheberrechtswidriger Nutzung eines Lichtbildes auf seiner Website - eingegangene vertragliche Verpflichtung, es zu unterlassen, das Lichtbild ohne Urheberbenennung öffentlich zugänglich zu machen, wenn dasselbe ...

  • rechtsportal.de

    Verstoß gegen die Verpflichtung zur Unterlassung der Veröffentlichung eines Lichtbildes ohne Urheberbenennung durch Aufrechterhaltung der Aufrufmöglichkeit im Internet

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrecht: Verstoß gegen Unterlassungsverpflichtung durch weitere Aufrufbarkeit eines Lichtbildes über URL oder Suchmaschine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Lichtbild über URL und Suchmaschine aufrufbar: Verstoß gegen Unterlassungserklärung

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Vertragsstrafe wegen Nutzung eines Fotos, das nur noch über den direkten Link (URL) erreicht werden kann

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Unterlassungserklärung wenn Lichtbild noch per Direkteingabe der URL oder über Suchmaschine aufrufbar ist

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 817
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.05.2021 - I ZR 119/20

    Lautsprecherfoto

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2021 - 6 U 94/20
    Gegen die Entscheidung ist beim Bundesgerichtshof nach Juris unter dem Aktenzeichen I ZR 119/20 die vom Berufungsgericht zugelassene Revision anhängig.

    Die Revision war im Hinblick auf die abweichende Auffassung des OLG Frankfurt, gegen dessen Urteil die Revision unter dem AZ I ZR 119/20 anhängig sein soll, zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO).

  • OLG Karlsruhe, 12.09.2012 - 6 U 58/11

    Abgemahnte Bilder müssen komplett vom Server gelöscht werden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2021 - 6 U 94/20
    Der Schuldner verstößt gegen seine - nach vorangegangener urheberrechtswidriger Nutzung eines Lichtbildes auf seiner Website - eingegangene vertragliche Verpflichtung, es zu unterlassen, das Lichtbild ohne Urheberbenennung öffentlich zugänglich zu machen, wenn dasselbe Lichtbild im Anschluss durch Eingabe der URL oder durch Suche mit einer Suchmaschine im Internet weiterhin unter der Domainadresse des Schuldners von jedermann aufgerufen werden kann und der Urheber nicht benannt ist (Festhaltung Senat, Urt. v. 12.9.2012 - 6 U 58/11, Juris Rn. 22).

    (1) Der Senat hatte mit Urteil vom 12.9.2012 - 6 U 58/11 Juris Rn. 22 entschieden, dass es für ein öffentliches Zugänglichmachen genügt, dass es für einen Dritten, wenn - wie im Streitfall - zuvor eine Verlinkung mit einer Website bestanden hatte, möglich bleibt, das Lichtbild im Internet auch ohne genaue Kenntnis der URL aufzufinden.

  • KG, 29.07.2019 - 24 U 143/18

    Urheberrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen eines Lichtbildes allein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2021 - 6 U 94/20
    Diese Auffassung vertreten auch das Kammergericht mit Urt. v. 29.07.2019 (24 U 143/18, Juris Rn. 20 f., ZUM-RD 2020, 497) und das Oberlandesgericht Hamburg mit Urt. v. 09.04.2008 (5 U 124/07, Juris Rn. 38; ZUM-RD 2009, 72).

    Besteht die Verletzungshandlung in dem urheberrechtswidrigen öffentlichen Zugänglichmachen eines Lichtbildes ohne Urheberbenennung, kann aus der Unterlassungsverpflichtung auch verlangt werden, dass der Schuldner durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass ein zuvor in das Internet eingestelltes Lichtbild vor dem Zugriff Dritter geschützt wird, nicht mehr öffentlich zugänglich ist (Senat Urt. v. 03.12.2012, aaO Juris Rn. 29; KG Urt. v. 29.07.2019 aaO Juris Rn. 21; insoweit auch OLG Frankfurt Urt. v. 16.06.2020 aaO Juris Rn. 29).

  • EuGH, 26.04.2017 - C-527/15

    Der Verkauf eines multimedialen Medienabspielers, mit dem kostenlos und einfach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2021 - 6 U 94/20
    Denn der Begriff "öffentlich" beinhalte bei europarechtlich zutreffender Auslegung des § 19a UrhG, der einer Umsetzung des Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2001/29/EG diene, eine bestimmte Mindestschwelle, die bei einer allzu kleinen oder gar unbedeutenden Mehrzahl betroffener Personen nicht erreicht werde (EuGH, Urt. v. 26.4.2017 - C-527/15 Rn. 44 [dort zum Begriff der öffentlichen Wiedergabe]).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2021 - 6 U 94/20
    Denn eine Unterlassungsvereinbarung ist darüber hinaus dahin auszulegen, dass ein Schuldner nicht nur die Unterlassung derartiger Handlungen, sondern auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störzustandes schuldet (vgl. BGH Urt. v. 18.09.2014 - I ZR 76/13 Juris Rn. 67- CT-Paradies).
  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 80/12

    File-Hosting-Dienst

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2021 - 6 U 94/20
    Den von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (ZUM 2013, 874) und des LG Kölns (Urt. v. 30.01.2014 ZUM-RD 2014, 220) ist nichts Gegenteiliges entnehmen.
  • LG Köln, 30.01.2014 - 14 O 427/13

    Urheberrechtsverletzung durch Nichtbenennung des Urhebers unmittelbar in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2021 - 6 U 94/20
    Den von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (ZUM 2013, 874) und des LG Kölns (Urt. v. 30.01.2014 ZUM-RD 2014, 220) ist nichts Gegenteiliges entnehmen.
  • OLG Karlsruhe, 03.12.2012 - 6 U 92/11

    Verwirken einer Vertragsstrafe durch öffentliches Zugänglichmachen eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2021 - 6 U 94/20
    Entsprechend hatte der Senat auch mit Urteil vom 3.11.2012 - 6 U 92/11 Juris Rn. 29 angenommen, dass ein Beklagter bei einer Unterlassungserklärung dieses Inhalts verpflichtet sei, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass das betreffende Lichtbild nicht mehr über ihre Webseite oder die von ihr verwendete URL öffentlich zugänglich ist und dass das bloße Löschen eines Links zu dem redaktionellen Beitrag, in dessen Zusammenhang das Lichtbild Verwendung gefunden hatte, für die Erfüllung dieser Verpflichtung nicht genügt.
  • OLG Frankfurt, 16.06.2020 - 11 U 46/19

    Öffentliches Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Lichtbildes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2021 - 6 U 94/20
    (2) Das Oberlandesgericht Frankfurt (Urt. v. 16.6.2020 - 11 U 46/19 Juris Rn. 33 ff., ZUM-RD 2020, 508) hingegen ist der Ansicht, dass der Umstand, dass ein Lichtbild durch die Eingabe der URL-Adresse zugänglich sei, nicht die Anforderung an ein "öffentliches Zugänglichmachen" i.S. des § 19a UrhG und eines daran anknüpfenden Unterlassungsvertrages erfülle.
  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 3/92

    "Namensnennungsrecht des Architekten"; Einschränkung des Rechts auf Anbringung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.04.2021 - 6 U 94/20
    Das geschieht nicht nur durch das Original, sondern auch durch Vervielfältigungsstücke (BGH NJW 1994, 2621, 2622 - Namensnennungsrecht des Architekten; amtl. Begr. BT-Drucks IV/270, 44).
  • BGH, 27.05.1999 - VII ZR 24/98

    Eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts

  • OLG Hamburg, 09.04.2008 - 5 U 124/07

    Urheberrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Kartenausschnitten im

  • BGH, 19.10.1962 - I ZR 174/60

    Straßen - gestern und morgen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht