Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.01.2016 - 20 UF 133/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,312
OLG Karlsruhe, 15.01.2016 - 20 UF 133/15 (https://dejure.org/2016,312)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.01.2016 - 20 UF 133/15 (https://dejure.org/2016,312)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Januar 2016 - 20 UF 133/15 (https://dejure.org/2016,312)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Günstigkeitsprinzip im Rahmen des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EGBGB

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 19 Abs. 1 S. 2; BGB §§ 1601, 1602, 1606 Abs. 3 S. 2, 1612a
    Günstigkeitsprinzip für Bestimmung der Abstammung eines Kindes alternativ nach deutschem oder ausländischem Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des Günstigkeitsprinzips im Hinblick auf die Feststellung der Abstammung eines Kindes

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 19 Abs 1 S 1 BGBEG, Art 19 Abs 1 S 2 BGBEG, § 1601 BGB, § 1602 BGB, § 1606 Abs 3 S 2 BGB
    Kindesunterhalt: Anwendung des Günstigkeitsprinzips bei der Bestimmung der Abstammung eines Kindes alternativ nach deutschem oder türkischem Sachrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 19
    Anwendung desd Günstigkeitsprinzips im Hinblick auf die Feststellung der Abstammung eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abstammungsbestimmung und das Günstigkeitsprinzip

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Günstigkeitsprinzip für die Bestimmung der Abstammung eines Kindes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Günstigkeitsprinzip für die Bestimmung der Abstammung eines Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 924
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.05.2006 - XII ZR 195/03

    Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme bei Feststellung der Vaterschaft;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2016 - 20 UF 133/15
    Beide Anknüpfungen sind grundsätzlich gleichrangig (BGH FamRZ 2006, 1745).
  • OLG Karlsruhe, 02.02.2015 - 11 Wx 65/14

    Internationales Privatrecht: Entscheidung zwischen mehreren möglichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2016 - 20 UF 133/15
    Die in der Literatur und Rechtsprechung problematisierte Konkurrenz einer rechtlichen Vaterschaftsfiktion gegenüber einer bereits stattgefundenen oder unmittelbar bevorstehenden Vaterschaftsanerkennung (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2015, 1636; Staudinger / Dieter Henrich a. a. O. Rn. 38), bei welcher es dem Kindeswohl am günstigsten sein könnte, ihm ohne Umwege zu seinem wirklichen Vater zu verhelfen (Henrich, FamRZ 1998, 1401), stellt sich hier nicht.
  • OLG Hamm, 07.04.2008 - 15 Wx 8/08

    Zur Bestimmung des verbindlich gewordenen Abstammungsstatuts bei zum Zeitpunkt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2016 - 20 UF 133/15
    Ohnehin wäre jedoch die Rückverweisung nicht anzuerkennen, da sie dem Sinn des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EGBGB - Vermehrung der Anknüpfungsalternativen - widersprechen würde (Staudinger / Dieter Henrich a. a. O. Rn. 25; OLG Nürnberg FamRZ 2005, 1967; OLG Hamm FamRZ 2009, 126).
  • BGH, 03.08.2016 - XII ZB 110/16

    Familiensache: Abstammungsstatut eines Kindes nach den verschiedenen

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2016, 924 (mit Anmerkung Henrich FamRZ 2016, 926) veröffentlicht ist, hat die dagegen gerichtete Beschwerde des Antragstellers zurückgewiesen.
  • AG Augsburg, 12.09.2016 - 300 UR II 28/16

    Vaterschaftsanerkennung

    Das Gericht folgt jedoch der Rechtsmeinung des OLG Karlsruhe (FamRZ 2016, 924 ff.).
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