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   OLG Karlsruhe, 20.02.2024 - 2 ORs 35 Ss 120/23   

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OLG Karlsruhe, 20.02.2024 - 2 ORs 35 Ss 120/23 (https://dejure.org/2024,2588)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.02.2024 - 2 ORs 35 Ss 120/23 (https://dejure.org/2024,2588)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Februar 2024 - 2 ORs 35 Ss 120/23 (https://dejure.org/2024,2588)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Klimakleber-Straßenblockaden sind Nötigung - Verwerflichkeitsklausel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klimaaktivisten vor dem OLG Karlsruhe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klimaaktivisten - und die Strafbarkeit von Straßenblockaden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Straßenblockade der "Letzten Generation": Freispruch von Klimaaktivisten aufgehoben

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Freispruch gegen Klimaaktivisten wegen Beteiligung an Straßenblockaden aufgehoben

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Freispruch gegen sog. Klimaaktivisten wegen Beteiligung an Straßenblockaden aufgehoben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nötigung - OLG Karlsruhe hebt Freispruch gegen Klimaaktivisten wegen Beteiligung an Straßenblockaden auf - Feststellungen des Amtsgerichts waren lückenhaft

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gewalt als körperliche Zwangswirkung - Eine Kritik der Zweite-Reihe-Rechtsprechung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2024 - 2 ORs 35 Ss 120/23
    Darauf, ob die Blockade bereits wegen des Festklebens anderer Beteiligter an der Fahrbahn als Gewalt im Sinn des § 240 Abs. 1 StGB zu bewerten ist (KG NJW 2023, 2792 - zu § 113 StGB; vgl. auch BVerfGE 104, 92 [bei juris Rn. 33]; OLG Karlsruhe NStZ 2016, 32 - jeweils zum Sich-Anketten), kommt es danach für die Verwirklichung des Tatbestands nicht mehr an.

    Sie untersagt übermäßige Sanktionen und schützt insbesondere davor, dass die Strafandrohung ein übermäßiges Risiko bei der Ausübung von Grundrechten - in der vorliegenden Konstellation des Rechts auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) - bewirkt (BVerfGE 104, 92 [bei juris Rn. 57, 62, 67].

    Nach der insoweit maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 73, 206; 104, 92; NJW 2011, 3020) müssen deshalb bei der Beurteilung alle für die Mittel-Zweck-Relation wesentlichen Umstände und Beziehungen erfasst und eine Abwägung der auf dem Spiel stehenden Rechte, Güter und Interessen nach ihrem Gewicht in der sie betreffenden Situation vorgenommen werden.

    Im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfung eine Bewertung des mit der Blockade verfolgten inhaltlichen Anliegens vorzunehmen, ist den Gerichten dagegen versagt (BVerfGE 104, 92 [bei juris Rn. 64]; BGHSt 35, 270).

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2024 - 2 ORs 35 Ss 120/23
    Auch ist das Handeln des Angeklagten nicht allein deshalb als gerechtfertigt anzusehen, weil er und die anderen Beteiligten bei den Taten von ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) Gebrauch gemacht haben (BVerfGE 73, 206 [bei juris Rn. 88 f.], 104, 92 [bei juris Rn. 53 f.]).

    Nach der insoweit maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 73, 206; 104, 92; NJW 2011, 3020) müssen deshalb bei der Beurteilung alle für die Mittel-Zweck-Relation wesentlichen Umstände und Beziehungen erfasst und eine Abwägung der auf dem Spiel stehenden Rechte, Güter und Interessen nach ihrem Gewicht in der sie betreffenden Situation vorgenommen werden.

    Der dadurch gewährte Schutz entfällt erst bei Unfriedlichkeit der Versammlung, die sich vorliegend jedoch weder daraus ergibt, dass die Behinderung anderer das Ziel des Handelns des Angeklagten war, noch daraus, dass das Handeln des Angeklagten dem weiten Gewaltbegriff des § 240 Abs. 1 StGB unterfällt (BVerfGE 73, 206 [bei juris Rn. 88]; 104, 92 [bei juris Rn. 48 f.]; BGHSt 34, 71).

  • BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05

    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2024 - 2 ORs 35 Ss 120/23
    Dabei ist zunächst der vom Amtsgericht vorgenommenen Bewertung beizutreten, dass auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen nach der sog. "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" (BGHSt 41, 182 und 231 BVerfG NJW 2011, 3020) in allen drei Fällen der Tatbestand der Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB) in objektiver und subjektiver Hinsicht verwirklicht ist.

    Nach der insoweit maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 73, 206; 104, 92; NJW 2011, 3020) müssen deshalb bei der Beurteilung alle für die Mittel-Zweck-Relation wesentlichen Umstände und Beziehungen erfasst und eine Abwägung der auf dem Spiel stehenden Rechte, Güter und Interessen nach ihrem Gewicht in der sie betreffenden Situation vorgenommen werden.

  • KG, 16.08.2023 - 3 ORs 46/23

    Strafbarkeit von Straßenblockaden durch Klimaaktivistin bejaht - Entscheidung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2024 - 2 ORs 35 Ss 120/23
    Darauf, ob die Blockade bereits wegen des Festklebens anderer Beteiligter an der Fahrbahn als Gewalt im Sinn des § 240 Abs. 1 StGB zu bewerten ist (KG NJW 2023, 2792 - zu § 113 StGB; vgl. auch BVerfGE 104, 92 [bei juris Rn. 33]; OLG Karlsruhe NStZ 2016, 32 - jeweils zum Sich-Anketten), kommt es danach für die Verwirklichung des Tatbestands nicht mehr an.

    Eine nach diesen Maßstäben vorgenommene Abwägung kann vom Revisionsgericht nur auf der Grundlage der dazu im Urteil getroffenen Feststellungen nachvollzogen werden, das deshalb die für die einzelnen Abwägungskriterien maßgeblichen tatsächlichen Grundlagen mitteilen muss (KG NJW 2023, 2792).

  • BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88

    Berücksichtigung von außertatbestandlichen Fernzielen; Nötigung durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2024 - 2 ORs 35 Ss 120/23
    Im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfung eine Bewertung des mit der Blockade verfolgten inhaltlichen Anliegens vorzunehmen, ist den Gerichten dagegen versagt (BVerfGE 104, 92 [bei juris Rn. 64]; BGHSt 35, 270).
  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2024 - 2 ORs 35 Ss 120/23
    Soweit im angefochtenen Urteil aus dem sog. Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 157, 30) zitiert wird, ist zunächst noch einmal daran zu erinnern, dass den Gerichten eine Bewertung des mit der Blockade verfolgten inhaltlichen Anliegens im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfung nicht gestattet ist.
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2024 - 2 ORs 35 Ss 120/23
    Dabei ist zunächst der vom Amtsgericht vorgenommenen Bewertung beizutreten, dass auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen nach der sog. "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" (BGHSt 41, 182 und 231 BVerfG NJW 2011, 3020) in allen drei Fällen der Tatbestand der Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB) in objektiver und subjektiver Hinsicht verwirklicht ist.
  • OLG Schleswig, 09.08.2023 - 1 ORs 4 Ss 7/23

    Revision gegen Baumbesetzer-Freispruch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2024 - 2 ORs 35 Ss 120/23
    Eine Rechtfertigung von Straßenblockaden, mit denen allein Aufmerksamkeit für das Anliegen des Klimaschutzes geweckt werden soll, durch allgemeine Rechtfertigungsgründe, insbesondere § 34 StGB, scheidet aus (dazu OLG Celle NStZ 2023, 113; BayObLG StV 2023, 543; OLG Schleswig NStZ 2023, 740; Horter/Zimmermann GA 2023, 440 und 481; Erb NStZ 2023, 577; Homann JA 2023, 554), weshalb eine nähere Erörterung im angefochtenen Urteil nicht geboten war.
  • OLG Celle, 29.07.2022 - 2 Ss 91/22

    Klimawandel; Rechtfertigung; Notstand; ziviler Ungehorsam; Strafrecht;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2024 - 2 ORs 35 Ss 120/23
    Eine Rechtfertigung von Straßenblockaden, mit denen allein Aufmerksamkeit für das Anliegen des Klimaschutzes geweckt werden soll, durch allgemeine Rechtfertigungsgründe, insbesondere § 34 StGB, scheidet aus (dazu OLG Celle NStZ 2023, 113; BayObLG StV 2023, 543; OLG Schleswig NStZ 2023, 740; Horter/Zimmermann GA 2023, 440 und 481; Erb NStZ 2023, 577; Homann JA 2023, 554), weshalb eine nähere Erörterung im angefochtenen Urteil nicht geboten war.
  • BayObLG, 21.04.2023 - 205 StRR 63/23

    Nötigung, Sekundenkleber, Fahrbahn, Straßenblockade, Beweisantrag,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2024 - 2 ORs 35 Ss 120/23
    Eine Rechtfertigung von Straßenblockaden, mit denen allein Aufmerksamkeit für das Anliegen des Klimaschutzes geweckt werden soll, durch allgemeine Rechtfertigungsgründe, insbesondere § 34 StGB, scheidet aus (dazu OLG Celle NStZ 2023, 113; BayObLG StV 2023, 543; OLG Schleswig NStZ 2023, 740; Horter/Zimmermann GA 2023, 440 und 481; Erb NStZ 2023, 577; Homann JA 2023, 554), weshalb eine nähere Erörterung im angefochtenen Urteil nicht geboten war.
  • OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 (8) Ss 510/13

    Nötigung durch friedliche Blockadeaktion: Anforderungen an die

  • BGH, 24.04.1986 - 2 StR 565/85

    Verwerflichkeit einer Verkehrsbehinderung

  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 321/91

    Strafbarkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmittelimitaten

  • KG, 05.05.2023 - 3 ORs 12/23

    Nötigung: Notwendige Urteilsfeststellungen bei einer Straßenblockade

  • OLG Stuttgart, 16.02.2024 - 1 ORs 25 Ss 1/23

    Klimaaktivist, Nötigung, Hausfriedensbruch, Verwerflichkeit

    Anlass, von dieser - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (vgl. BVerfG NJW 2011, 3020) - sog. "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" abzuweichen, besteht nicht (ebenso OLG Karlsruhe Urt. v. 20.2.2024 - 2 ORs 35 Ss 120/23).
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