Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 22.12.2005 - 9 U 84/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Wertpapierrecht: Mitverschulden bei grob fahrlässiger Einlösung eines in Verlust geratenen Schecks
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen eine Bank wegen grob fahrlässiger Hereinnahme eines gestohlenen Schecks; Herausgabepflicht bei Entgegennahme eines Schecks von einem Nichtberechtigten; Voraussetzungen eines eigentumsrechtlichen Schadensersatzanspruch; ...
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 166; BGB § 254 Abs. 1
Versendung eines Schecks über einen hohen Geldbetrag per Post an in Italien ansässigen Empfänger - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254 Abs. 1
Sorgfaltspflichten bei Übersendung eines Schecks nach Italien - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 254 Abs. 1
Mitverschulden bei Versand eines "Order-Schecks"
Verfahrensgang
- LG Freiburg - 14 O 478/03
- OLG Karlsruhe, 22.12.2005 - 9 U 84/05
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 1576
- VersR 2006, 1507
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.06.1998 - XI ZR 254/97
Verrechnungsschecks dürfen mit einfachem Brief versandt werden
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2005 - 9 U 84/05
Richtig ist, dass in der Rechtsprechung ein Mitverschulden erörtert worden ist in Fällen, in denen ohne weiteres erkennbar ist, dass ein Scheck verschickt wird, wie es zum Beispiel bei Fensterumschlägen der Fall sein kann (vgl. BGHZ 139, 108).Dass Briefpost nicht immer ankommt, ist nämlich allgemein bekannt, ohne dass dies - für den Briefverkehr innerhalb Deutschlands gesprochen - geeignet wäre, die Einwendung nach § 254 BGB zu begründen (vgl. hierzu BGHZ 139, 108).
Der Senat setzt sich hiermit nicht in Widerspruch zu der von der Klägerin zitierten Entscheidung BGHZ 139, 108.
- BGH, 15.04.1997 - XI ZR 105/96
Sorgfaltspflichten der Bank bei Hereinnahme eines disparischen Schecks
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2005 - 9 U 84/05
Andernfalls könnte die Bank eine Haftung aus der Hereinnahme abhanden gekommener Schecks schon dadurch vermeiden, dass sie wechselnde Schalterangestellte abschließend über die Hereinnahme von Schecks entscheiden lässt (BGH NJW 1997, 1917). - BGH, 26.09.1989 - XI ZR 178/88
Erwerb des Eigentums an einem in der Schweiz übertragenen Orderscheck; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2005 - 9 U 84/05
Die Beklagte legt zutreffend dar, dass sich das Eigentum an dem Scheck nach den jeweils maßgeblichen Bestimmungen des Lageorts bestimmt (Wertpapiersachstatut; vgl. BGHZ 108, 353). - BGH, 16.03.1993 - XI ZR 103/92
Sorgfaltspflichten bei Entgegennahme hochwertiger Schecks
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2005 - 9 U 84/05
Eine solche Pflicht besteht erst dann, wenn ganz besondere Umstände vor allem in der Person des Einreichers oder der Ungewöhnlichkeit des Geschäfts nach der Lebenserfahrung den Verdacht nahe legen, der Scheck könne abhanden gekommen sein (BGH NJW 1993, 1583). - BGH, 18.10.1965 - VII ZR 203/63
Verletzung von Pflichten aus einem Betreuungsvertrag - Anspruch auf …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2005 - 9 U 84/05
Anerkennenswerte Interessen der Klägerin, den Scheck ohne diese Klausel zu versenden, sind nicht erkennbar (vgl. BGH WM 1966, 64).
- OLG Frankfurt, 20.11.2014 - 1 U 6/12
Amtshaftung wegen Beeinträchtigung durch Straßenbahnbau