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   OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11   

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https://dejure.org/2014,39575
OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11 (https://dejure.org/2014,39575)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.10.2014 - 9 U 9/11 (https://dejure.org/2014,39575)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - 9 U 9/11 (https://dejure.org/2014,39575)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Formlos wirksames Hofübergabeversprechen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines formlosen Hofübergabevorvertrages durch Versprechen der späteren Hofübergabe; Bestimmung des Inhalts des abzuschließenden Hauptvertrages

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 311b BGB, § 2276 BGB
    Formlos wirksamer Hofübergabevorvertrag: Voraussetzungen des Zustandekommens; Fälligkeitszeitpunkt für den Anspruch auf Abschluss des Hauptvertrages; Bindungswirkung des Hofübergabeversprechens; Inhalt des abzuschließenden Hauptvertrages hinsichtlich der Höhe der ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksamer Hofübergabevorvertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen formlos zustande kommen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Versprechen darf man nicht brechen - Die Zusage eines Landwirts, den Hof an den Sohn zu übergeben, ist ein verpflichtender Vorvertrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamer Hofübergabevorvertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen formlos zustande kommen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Hofübergabe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53

    Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11
    a) Auf Grund der Besonderheiten von Bauernhöfen, die oft in langen Traditionen als Familienbetrieb geführt werden, und auf Grund der Besonderheiten der Umstände, die für eine Fortführung des Betriebs über Generationen erforderlich sind, hat die Rechtsprechung bestimmte Grundsätze entwickelt, die für Verpflichtungen der Beteiligten im Zusammenhang mit Hofübergaben maßgeblich sind (vgl. insbesondere BGHZ 12, 286 und BGHZ 23, 249).

    Allerdings wäre der Beklagte dann nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht mehr an sein Versprechen gebunden, wenn nachträglich wesentliche Veränderungen eingetreten wären, die ein Festhalten des Beklagten an seiner Verpflichtung unbillig erscheinen lassen würden (vgl. ausführlich BGH, Beschluss vom 16.02.1954 - V BLw 60/53 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 31 ff.).

    aa) Die veröffentlichten Entscheidungen zeigen, dass familiäre Auseinandersetzungen nicht selten der Anlass dafür sind, dass der Hofeigentümer die ursprüngliche Absicht, den Hof auf einen bestimmten Abkömmling zu übertragen, aufgeben möchte (vgl. beispielsweise BGHZ 12, 286; BGHZ 23, 249; OLG Hamm, Beschluss vom 04.10.1990 - 10 W 137/89 -, zitiert nach Juris).

    (Vgl. zu der für den Erblasser bindenden Wirkung der Bestimmung der Hofnachfolge in derartigen Fällen BGHZ 23, 249, 258 ff.; BGHZ 12, 286.).

  • BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56

    Formlose Hoferbenbestimmung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11
    a) Auf Grund der Besonderheiten von Bauernhöfen, die oft in langen Traditionen als Familienbetrieb geführt werden, und auf Grund der Besonderheiten der Umstände, die für eine Fortführung des Betriebs über Generationen erforderlich sind, hat die Rechtsprechung bestimmte Grundsätze entwickelt, die für Verpflichtungen der Beteiligten im Zusammenhang mit Hofübergaben maßgeblich sind (vgl. insbesondere BGHZ 12, 286 und BGHZ 23, 249).

    Dabei kommt es insbesondere darauf an, welche Gegenleistungen des Übernehmers bei der Hofübergabe der Üblichkeit entsprechen, wobei die Leistungsfähigkeit des Hofes einerseits und die Versorgungssituation des Beklagten andererseits zu berücksichtigen sind (vgl. BGHZ 23, 249, 262).

    aa) Die veröffentlichten Entscheidungen zeigen, dass familiäre Auseinandersetzungen nicht selten der Anlass dafür sind, dass der Hofeigentümer die ursprüngliche Absicht, den Hof auf einen bestimmten Abkömmling zu übertragen, aufgeben möchte (vgl. beispielsweise BGHZ 12, 286; BGHZ 23, 249; OLG Hamm, Beschluss vom 04.10.1990 - 10 W 137/89 -, zitiert nach Juris).

    (Vgl. zu der für den Erblasser bindenden Wirkung der Bestimmung der Hofnachfolge in derartigen Fällen BGHZ 23, 249, 258 ff.; BGHZ 12, 286.).

  • OLG Hamm, 04.10.1990 - 10 W 137/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11
    Von Bedeutung ist das Vertrauen des Abkömmlings insbesondere dann, wenn er es im Hinblick auf die beabsichtigte spätere Übergabe unterlässt, sich anderweitig eine wirtschaftliche Existenz aufzubauen (vgl. beispielsweise OLG Hamm, Beschluss vom 04.10.1990 - 10 W 137/89 -, zitiert nach Juris unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH).

    aa) Die veröffentlichten Entscheidungen zeigen, dass familiäre Auseinandersetzungen nicht selten der Anlass dafür sind, dass der Hofeigentümer die ursprüngliche Absicht, den Hof auf einen bestimmten Abkömmling zu übertragen, aufgeben möchte (vgl. beispielsweise BGHZ 12, 286; BGHZ 23, 249; OLG Hamm, Beschluss vom 04.10.1990 - 10 W 137/89 -, zitiert nach Juris).

  • BGH, 12.05.2006 - V ZR 97/05

    Rechtsfolgen eines Vorvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11
    In einem derartigen Fall sind die erforderlichen Bedingungen des Hauptvertrags nach Treu und Glauben zu bestimmen (vgl. BGH, NJW 2006, 2843).
  • BGH, 14.05.1987 - BLw 2/87

    Rechtsfolgen der Löschung des Hofvermerks; Fortbestehen der höferechtlich wirksam

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11
    An den Grundsätzen der Rechtsprechung zu formlos wirksamen Übergabeverträgen oder Vorverträgen hat sich bis heute nichts geändert (vgl. BGHZ 101, 57; BGH, WM 1990, 1831; BGHZ 119, 387).
  • BGH, 06.07.1990 - LwZR 5/88

    Besitzrecht des Hoferben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11
    An den Grundsätzen der Rechtsprechung zu formlos wirksamen Übergabeverträgen oder Vorverträgen hat sich bis heute nichts geändert (vgl. BGHZ 101, 57; BGH, WM 1990, 1831; BGHZ 119, 387).
  • BGH, 16.10.1992 - V ZR 125/91

    Übereignungsanspuch bei formlosen Hofübergabevertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11
    An den Grundsätzen der Rechtsprechung zu formlos wirksamen Übergabeverträgen oder Vorverträgen hat sich bis heute nichts geändert (vgl. BGHZ 101, 57; BGH, WM 1990, 1831; BGHZ 119, 387).
  • BFH, 15.03.1994 - X R 93/90

    Rente oder dauernde Last bei Ablösung eines Nießbrauchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11
    Bei der Änderung der Rente gemäß § 323 ZPO sind die Grundsätze des BFH/NV 1994, S. 848 und BFH 1996, 669 und BStBl. I 1996, 1508 zu beachten.
  • BGH, 05.05.1983 - V BLw 12/82

    Formloser bindender Hofübergabevertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.2014 - 9 U 9/11
    Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung sind folgende Voraussetzungen für einen formlos wirksamen Hofübergabevorvertrag entscheidend: Da es um die Erhaltung einer Familientradition geht, kommt ein formlos wirksames Versprechen nur gegenüber einem Abkömmling in Betracht (vgl. BGHZ 87, 237).
  • OLG Karlsruhe, 06.08.2014 - 12 U 18/13
    Die Parteien hätten demnach nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen einen wirksamen, formlosen Hofübergabevorvertrag geschlossen - 9 U 9/11 - Urteil vom 23.10.2014.
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2014 - 7 U 28/13
    Die Parteien hätten demnach nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen einen wirksamen, formlosen Hofübergabevorvertrag geschlossen - 9 U 9/11 - Urteil vom 23.10.2014.
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 6 U 153/13
    Die Parteien hätten demnach nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen einen wirksamen, formlosen Hofübergabevorvertrag geschlossen - 9 U 9/11 - Urteil vom 23.10.2014.
  • OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 7 U 112/14

    Wenn beim "Tag der offenen Tür der Feuerwehr" Besucher verletzt wird

    Die Parteien hätten demnach nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen einen wirksamen, formlosen Hofübergabevorvertrag geschlossen - 9 U 9/11 - Urteil vom 23.10.2014.
  • OLG Karlsruhe, 15.10.2014 - 7 U 13/14
    Die Parteien hätten demnach nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen einen wirksamen, formlosen Hofübergabevorvertrag geschlossen - 9 U 9/11 - Urteil vom 23.10.2014.
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