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   OLG Karlsruhe, 25.06.2020 - 9 U 8/18   

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https://dejure.org/2020,31303
OLG Karlsruhe, 25.06.2020 - 9 U 8/18 (https://dejure.org/2020,31303)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.06.2020 - 9 U 8/18 (https://dejure.org/2020,31303)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - 9 U 8/18 (https://dejure.org/2020,31303)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 93; BGB § 199; BGB § 313; ZPO § 256
    Deklaratorisches Anerkenntnis zum Anfall der Neuwertspitze bei Vereinbarung einer sukzessiven Auszahlung gemäß Baufortschritt

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 26 Nr 7 VGB 2002, § 93 VVG, § 133 BGB, § 157 BGB, § 195 BGB
    Wohngebäudeversicherung: Auslegung einer Vereinbarung über die Auszahlung der Neuwertspitze nach dem Brand des Gebäudes; Verjährungsbeginn für den Anspruch des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2020, 1378
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.03.1961 - VII ZR 145/60

    Einordnung des Unvermögenes eines Unternehmers i.R.e. Architektenvertrags als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2020 - 9 U 8/18
    Die aufschiebende Bedingung ändert nichts daran, dass es um ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO geht, da der Grund des Anspruchs in der Vereinbarung vom 03.05./09.05.2012 bereits gelegt ist (vgl. BGH, NJW 1961, 1165, 1166; vgl. zu einem Feststellungsantrag wegen einer Verpflichtung zur Zahlung der Neuwertspitze in der Gebäudeversicherung - bei einer etwas anderen Fallkonstellation - auch OLG Karlsruhe - 12. Zivilsenat - Urteil vom 18.01.2019 - 12 U 129/18 -, zitiert nach juris).

    Denn bei einem aufschiebend bedingten Anspruch beginnt die Verjährungsfrist erst mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung zu laufen (vgl. Palandt/Ellenberger, Bürgerliches Gesetzbuch, 78. Auflage 2019, § 199 BGB Rn. 3; BGH, NJW 1961, 1165; BGH, NJW 1987, 2743, 2745).

  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 148/10

    Wohngebäudeversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2020 - 9 U 8/18
    Die Festlegung der Neuwertentschädigung in Ziffer 1 der Vereinbarung führt dabei dazu, dass dem Kläger bei einer Wiederherstellung die volle Neuwertspitze auch dann zusteht, wenn die Summe der vorzulegenden Rechnungen hinter der vereinbarten Entschädigung zurückbleibt (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 1403).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2019 - 12 U 129/18

    Neuwertentschädigung in der Sachversicherung: Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2020 - 9 U 8/18
    Die aufschiebende Bedingung ändert nichts daran, dass es um ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO geht, da der Grund des Anspruchs in der Vereinbarung vom 03.05./09.05.2012 bereits gelegt ist (vgl. BGH, NJW 1961, 1165, 1166; vgl. zu einem Feststellungsantrag wegen einer Verpflichtung zur Zahlung der Neuwertspitze in der Gebäudeversicherung - bei einer etwas anderen Fallkonstellation - auch OLG Karlsruhe - 12. Zivilsenat - Urteil vom 18.01.2019 - 12 U 129/18 -, zitiert nach juris).
  • BGH, 22.01.1987 - VII ZR 88/85

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2020 - 9 U 8/18
    Denn bei einem aufschiebend bedingten Anspruch beginnt die Verjährungsfrist erst mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung zu laufen (vgl. Palandt/Ellenberger, Bürgerliches Gesetzbuch, 78. Auflage 2019, § 199 BGB Rn. 3; BGH, NJW 1961, 1165; BGH, NJW 1987, 2743, 2745).
  • BGH, 20.12.1974 - IV ZR 191/73

    Verhandlungsbegriff - Leistungsfreiheit - Feststellungsklage -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2020 - 9 U 8/18
    Ein Feststellungsantrag, der sich auf die Frage der Verjährung eines Anspruchs beschränken würde, wäre unzulässig, da ein solcher Antrag nur eine Rechtsfrage und kein Rechtsverhältnis betreffen würde (vgl. zu einer ähnlichen Frage BGH, Versicherungsrecht 1975, 440).
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