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   OLG Karlsruhe, 28.09.2020 - 3 Ws 308/20   

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https://dejure.org/2020,29534
OLG Karlsruhe, 28.09.2020 - 3 Ws 308/20 (https://dejure.org/2020,29534)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.09.2020 - 3 Ws 308/20 (https://dejure.org/2020,29534)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. September 2020 - 3 Ws 308/20 (https://dejure.org/2020,29534)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 62
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 11.11.2010 - 2 Ws 504/10

    Strafvollstreckung: Vorrang der Freiheitsstrafenvollstreckung vor

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.09.2020 - 3 Ws 308/20
    Dabei tritt die Vorrangstellung der Vollstreckung sonstiger freiheitsentziehender Maßnahmen automatisch ohne haftrichterliche Entscheidung ein und gilt unabhängig davon, ob es um die Vollstreckung einer bereits laufenden oder gleichzeitig mit der Vollstreckung der Untersuchungshaft anstehenden freiheitsentziehenden Maßnahme geht oder um die Vollstreckung einer sich erst im Laufe der Untersuchungshaft ergebenden Freiheitsstrafe (vgl. KG, StraFo 2011, 108; BeckOK - Krauß, a.a.O., Rdn. 5 zu § 116b).

    Aus dem eindeutigen Wortlaut und Sinn des § 116b Satz 2 StPO ergibt sich, dass der StA diesbezüglich kein Ermessensspielraum zusteht (vgl. KG, StraFo 2011, 108).

    Die Korrektur der Strafzeitberechnung erfolgt dergestalt, dass rückwirkend die Unterbrechung der Untersuchungshaft im Sinne einer Umschreibung und neuer Strafzeitberechnung anzuordnen ist (vgl. KG, StraFo 2011, 108 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 26.04.2022 - 1 Ws 115/22

    Strafvollstreckung: Vollstreckung von Untersuchungshaft nach Entlassung des

    Durch die Regelung des § 116b Satz 2 StPO soll nach dem Willen des Gesetzgebers sichergestellt werden, dass Untersuchungshaft nur dann vollstreckt wird, wenn dies unabdingbar ist (vgl. BT - Drucks. 16/11644, S. 22; BeckOK - Krauß, 42. Edition, Rdn. 3 zu § 116b; Laue in Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl., Rdn. 1 zu § 116b; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. September 2020 - 3 Ws 308/20 -, Rn. 10, juris).
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