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   OLG Karlsruhe, 28.10.2020 - 6 W 35/20   

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OLG Karlsruhe, 28.10.2020 - 6 W 35/20 (https://dejure.org/2020,36116)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.10.2020 - 6 W 35/20 (https://dejure.org/2020,36116)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - 6 W 35/20 (https://dejure.org/2020,36116)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährung von Akteneinsicht ist nicht anfechtbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 447
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 14.10.2020 - IV ZB 8/20

    Eröffnung eines Rechtsmittels gegen einen die Anordnung der Geheimhaltung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2020 - 6 W 35/20
    Denn die Parteien sollen nicht die gesamte Amtstätigkeit des Gerichts einer Beschwerde zugänglich machen können (BGH, MDR 2016, 1286 Rn. 15; Beschluss vom 14. Oktober 2020 - IV ZB 8/20, juris Rn. 12 f mwN).

    Ist dagegen die Entscheidung von Amts wegen zu treffen, liegt in dem "Gesuch" einer Partei inhaltlich eine bloße Anregung, die das Rechtsmittel der Beschwerde nicht eröffnet (BGH, NJW 2020, 1074 Rn. 11; vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - IV ZB 8/20, juris Rn. 12 f).

    Im Übrigen kann allein aus Erfordernissen der Waffengleichheit kein ein im Gesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel zugelassen werden, was auch dem Grundsatz der Rechtsmittelklarheit widerspräche (siehe nur BGH, NJOZ 2013, 402 Rn. 5 mwN; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - IV ZB 8/20, juris Rn. 19).

    Auch unter diesem Gesichtspunkt ergibt sich nicht, dass wenigstens aus Gründen der Waffengleichheit die Beschwerde gegen die Gewährung von Akteneinsicht ebenso zu eröffnen ist, wie sie für den Gegner gegen die Versagung von Akteneinsicht gegeben wäre (siehe auch BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - IV ZB 8/20, juris Rn. 15 ff, zur Beschwerde gegen das Absehen von einer Geheimhaltungsverpflichtung).

    Ob bei einer erwogenen analogen Anwendung der §§ 16 ff GeschGehG außerhalb solcher Geschäftsgeheimnisstreitsachen (siehe dazu Alexander in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl., GeschGehG § 16 Rn. 14 ff mwN; dagegen wohl BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - IV ZB 8/20, juris Rn. 14) auch das Rechtsmittelrecht mit Rücksicht auf das Gebot der Rechtsmittelklarheit analog angewendet werden dürfte (dafür Alexander in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl., GeschGehG § 20 Rn. 6), kann dahinstehen.

    Es fehlt mithin an seiner für die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde erforderlichen Zurückweisung (siehe BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - IV ZB 8/20, juris Rn. 23).

    Die Zulassungsentscheidung des Senats folgt allein daraus, dass der genannte Zulassungsgrund vorliegt, zumal sie das Rechtsbeschwerdegericht lediglich insoweit bindet (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2020 - IV ZB 8/20, juris Rn. 8 mwN).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2020 - 6 W 35/20
    Denn Art. 19 Abs. 4 GG gewährt Schutz durch den Richter, nicht gegen den Richter (BVerfGE 138, 33 Rn. 18 mwN; vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924, 1925 mwN).

    Vielmehr nehmen sie auf Antrag eigenständig einen Eingriff vor, der aber, auch soweit er funktional Ausübung vollziehender Gewalt ist, im Interesse eines besonderen rechtsstaatlichen Schutzes nicht der Exekutive oder jedenfalls nicht ihr allein überlassen wird (BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924, 1925 mwN; vgl. BVerfG, NJW 2015, 3432 Rn. 15).

    So liegt es bei der erstmaligen Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch ein Gericht (BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924, 1925; Sachs, GG, 8. Aufl., Art. 19 Rn. 121, Art. 20 Rn. 162 mwN).

    In einem Rechtsstaat gehört zu einer grundrechtlichen Garantie die Möglichkeit einer zumindest einmaligen gerichtlichen Kontrolle ihrer Einhaltung (BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924, 1926).

    Die Verfahrensordnung ist so auszugestalten, dass effektiver Rechtsschutz für den einzelnen Rechtsuchenden besteht, aber auch Rechtssicherheit hergestellt wird (BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924, 1925).

    So muss Rechtsschutz gegen Akte eines Richters nicht zwingend zur Befassung einer höheren Instanz führen, sofern die rechtsstaatlich notwendige Kontrolle des behaupteten Verfahrensfehlers anderweitig in hinreichender Weise gesichert werden kann (BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924, 1926).

  • OLG Köln, 12.01.1967 - 12 W 92/66
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2020 - 6 W 35/20
    Ebenso ist ein Gesuch, mit dem einem auf § 299 Abs. 1 ZPO zu stützenden Antrag des Gegners, sich das Beweisaufnahmeprotokoll zuleiten zu lassen, entgegengetreten worden ist, nicht als Gesuch im Sinn von § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO angesehen worden und ist deshalb eine Beschwerde gegen die Versagung der Übersendung von Protokollabschriften als statthaft angesehen worden (OLG Köln, NJW 1967, 1473 f; zustimmend Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl., § 567 Rn. 33).

    Ausschlaggebend kann nicht allein sein, wessen Antrag im Protokoll an erster Stelle verzeichnet ist oder auf wessen Antrag die ergangene Entscheidung Bezug nimmt (OLG Köln, NJW 1967, 1473 f).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie im Fall von § 299 Abs. 1 ZPO - ein Gesuch mit dem Inhalt der negativen Anregung anders als der positive Antrag des Gegners im Gesetz keine Stütze finden und somit kein selbständiges das Verfahren betreffendes Gesuch darstellen kann (vgl. OLG Köln, NJW 1967, 1473).

  • BGH, 22.06.2016 - XII ZB 142/15

    Bestellung eines Prozesspflegers: Anfechtbarkeit mit der sofortigen Beschwerde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2020 - 6 W 35/20
    Denn die Parteien sollen nicht die gesamte Amtstätigkeit des Gerichts einer Beschwerde zugänglich machen können (BGH, MDR 2016, 1286 Rn. 15; Beschluss vom 14. Oktober 2020 - IV ZB 8/20, juris Rn. 12 f mwN).

    Eine zur Eröffnung der Beschwerde vorausgesetzte Ablehnung liegt nach ganz herrschender und zutreffender Auffassung nicht schon deshalb vor, weil mit der angefochtenen stattgebenden Entscheidung über den Antrag einer Partei zugleich ein auf Zurückweisung gerichteter Gegenantrag des Gegners abschlägig beschieden wird, bei dem es sich es sich lediglich um einen Annex zum Antrag, nicht hingegen um ein eigenständiges Verfahrensgesuch im Sinn von § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO handelt (vgl. BGH, ZfBR 2020, 759 Rn. 26 mwN; MDR 2016, 1286 Rn. 16; …

    Ihr hat der Bundesgerichtshof jüngst erneut (ZfBR 2020, 759 Rn. 26) eine Absage erteilt, ebenso indem er bereits an anderer Stelle (BGH, MDR 2016, 1286 Rn. 16 unter Aufhebung von OLG Oldenburg, aaO) ausgeführt hat: Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass auch die Gegenpartei, die mit ihrem Zurückweisungsantrag erfolglos geblieben ist, beschwerdebefugt sein soll, hätte es in § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO heißen müssen, dass die sofortige Beschwerde gegen erstinstanzliche Entscheidungen stattfindet, wenn es sich um solche eine mündliche Verhandlung nicht erfordernde, auf Antrag ergehende "Entscheidungen das Verfahren betreffend" handelt.

  • BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09

    Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2020 - 6 W 35/20
    Denn Art. 19 Abs. 4 GG gewährt Schutz durch den Richter, nicht gegen den Richter (BVerfGE 138, 33 Rn. 18 mwN; vgl. BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924, 1925 mwN).

    So wird die Erteilung von Auskünften aus einem laufenden Verfahren gegenüber Dritten nicht zum traditionellen Kernbereich der Rechtsprechung gerechnet, zumal sie nicht der letztverbindlichen Klärung der Rechtslage in dem zu Grunde liegenden Rechtsstreit, nämlich weder der Entscheidung des Rechtsstreits noch der Streitbeilegung dient (vgl. BVerfGE 138, 33 Rn. 20 f).

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2018 - 2 W 8/18

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Akteneinsichtsgesuchs der Streithelferin einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2020 - 6 W 35/20
    Eine solche (enumerative) ausdrückliche gesetzliche Zulassung der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des Gerichts über die Akteneinsicht der Parteien nach der Vorschrift in § 299 Abs. 1 ZPO, der das Landgericht zutreffend und unbeanstandet das Akteneinsichtsrecht auch des Nebenintervenienten entnommen hat (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2018 - I-2 W 8/18, juris Rn. 6 mwN; BeckOK-ZPO/Bacher, Stand Sept. 2020, § 299 Rn. 18 mwN), besteht nicht.

    Bei dem auf Akteneinsicht nach § 299 Abs. 1 ZPO gerichteten Antrag handelt es sich um ein das Verfahren betreffendes Gesuch, bei dessen Zurückweisung die Beschwerde nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO eröffnet ist (so die ganz herrschende Meinung, etwa BGH, ZInsO 2020, 85 mwN; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2018 - I-2 W 8/18, juris Rn. 3 mwN).

  • BGH, 14.01.2020 - X ZR 33/19

    Akteneinsicht XXIV

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2020 - 6 W 35/20
    Dass eine stattgebende Entscheidung der Kammer über einen Akteneinsichtsantrag nicht anfechtbar ist, steht auch nicht in Widerspruch zur Rechtslage im Fall der Entscheidung durch die Geschäftsstelle, die an sich zur Gewährung (also der Entscheidung über das "Ob") der Akteneinsicht berufen ist (vgl. BGH, GRUR 2020, 327 Rn. 10; BeckOK-ZPO/Bacher, Stand Sept. 2020, § 299 Rn. 23; § 299 Abs. 3 Satz 1 ZPO).

    Gegen jede Entscheidung der Geschäftsstelle über die Bewilligung von Akteneinsicht, gleich ob versagend (BGH, GRUR 2020, 327 Rn. 10; BeckOK-ZPO/Bacher, Stand Sept, 2020, § 299 Rn. 24) oder stattgebend, kann nach § 573 Abs. 1 ZPO die Entscheidung des Gerichts beantragt werden (Erinnerung).

  • BGH, 07.06.2016 - KZR 6/15

    Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor den deutschen Gerichten unzulässig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2020 - 6 W 35/20
    (1) Der Justizgewährungsanspruch, der aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten hergeleitet wird (BVerfGE 117, 71, 121 f mwN; BGHZ 210, 292 Rn. 52 mwN - Claudia Pechstein), ist nicht nur Grundlage des Rechtsschutzes in zivilrechtlichen Streitigkeiten, sondern auch in weiteren Fällen, in denen dies rechtsstaatlich geboten ist.
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2020 - 6 W 35/20
    (1) Der Justizgewährungsanspruch, der aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten hergeleitet wird (BVerfGE 117, 71, 121 f mwN; BGHZ 210, 292 Rn. 52 mwN - Claudia Pechstein), ist nicht nur Grundlage des Rechtsschutzes in zivilrechtlichen Streitigkeiten, sondern auch in weiteren Fällen, in denen dies rechtsstaatlich geboten ist.
  • BGH, 29.04.2015 - XII ZB 214/14

    Justizverwaltungssache: Akteneinsichtsrecht des Verfahrensgegners in die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.10.2020 - 6 W 35/20
    Das Akteneinsichtsrecht nach § 299 Abs. 1 ZPO dient allein der Prozessführung (BGH, NJW 2015, 1827 Rn. 11).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

  • BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 625/15

    Im Zweifel verdient diejenige Interpretation eines Gesetzes den Vorzug, die

  • BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 881/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Verletzung des allgemeinen

  • BGH, 18.10.2018 - IX ZB 31/18

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters:

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer psychiatrischen

  • BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts

  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 28/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten

  • BGH, 29.11.2019 - IX ZB 56/19

    Sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO gegen die Vollstreckung eines Anspruchs auf

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2001 - 2 E 11624/01
  • VGH Bayern, 19.10.2000 - 5 C 00.1377
  • BGH, 15.01.2020 - VII ZB 96/17

    Rechtsmittel gegen die Ablehnung zur Anweisung des gerichtlich bestellten

  • OLG Karlsruhe, 29.08.2014 - 2 WF 167/14

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Befugnis des Gerichts zur Überlassung

  • OLG Koblenz, 04.11.2010 - 7 WF 872/10

    Getrennt lebender Ehegatte muss bei Antrag auf Verfahrenskostenhilfe dem anderen

  • OLG Karlsruhe, 07.08.2006 - 14 W 35/06

    Beweisaufnahme: Anfechtbarkeit der gerichtlichen Anordnung einer Herausgabe von

  • LG München I, 30.09.2020 - 21 O 13026/19

    Unberechtigte Nutzung eines patentgeschützten Videokompressionsstandards

  • BGH, 17.10.2012 - BLw 1/12

    Landwirtschaftsverfahren: Zulässiges Rechtsmittel gegen Entscheidungen des

  • OLG Naumburg, 20.09.2013 - 8 WF 140/13

    Verfahrenskostenhilfe: Zulässigkeit der Weitergabe von

  • OLG Brandenburg, 01.09.2010 - 9 WF 222/10

    Vollstreckungsabwehrklage: Recht des Gläubigers auf Einsichtnahme in die

  • OLG Bremen, 09.06.2015 - 4 WF 46/15

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Beiordnung eines Prozesspflegers

  • OLG München, 12.03.2014 - 15 W 23/14

    Keine Alleinvertretungsmacht bei Wegfall eines von zwei Gesamtvertretern in der

  • OLG Oldenburg, 17.03.2015 - 14 WF 140/14
  • OLG Bamberg, 19.01.1983 - 2 WF 242/82

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde in Familiensachen; Überprüfung der

  • OLG Karlsruhe, 06.12.2023 - 6 W 43/23
    Andernfalls müsste eine weitere Instanz sich bereits vor Entscheidung in der Hauptsache in die Prozessakten einarbeiten, was mit einem erheblichen Aufwand verbunden sein kann und zu einer beträchtlichen Verzögerung des Rechtsstreits führen könnte (vgl. zu alledem BGH, GRUR 2022, 591 Rn. 8 ff - Geschäftsgeheimnis bei Hohlfasermembranspinnanlagen; Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 6 W 35/20, juris Rn. 43 [insoweit nicht bei MDR 2021, 447]; OLG Düsseldorf, MittdtschPatAnw 2023, 251 [juris Rn. 4 ff]).

    In dem "Gesuch" einer Partei liegt inhaltlich eine bloße Anregung, die das Rechtsmittel der Beschwerde nicht eröffnet, wenn die Entscheidung von Amts wegen zu treffen ist (BGH, NJW 2020, 1074 Rn. 11; vgl. BGH, NJW-RR 2020, 1386 Rn. 12 f), also ohne Antrag von Amts wegen ergehen kann (vgl. BGH, GRUR 2014, 705 Rn. 8 mwN - Inländischer Admin-C; GRUR 2023, 1403 Rn. 15 - Ästhetische Behandlung; Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 6 W 35/20, MDR 2021, 447, 448).

    III. 67/00">RGZ 46, 366, 367 mwN; BGH, MDR 2016, 1286 Rn. 16; ZfBR 2020, 759 Rn. 26 mwN; Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 6 W 35/20, MDR 2021, 447, 448; OLG Karlsruhe, MDR 1983, 943; OLGReport Jena 1996, 102; OLG Bremen, FamRZ 2015, 2077 mwN; Zöller/Feskorn, ZPO, 35. Aufl., § 567 Rn. 6; Ball in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl., § 567 Rn. 14 mwN; MünchKommZPO/Hamdorf, 6. Aufl., § 567 Rn. 13 mwN; kritisch BeckOK-ZPO/Wulf, Stand Sept. 2023, § 567 Rn. 30.1).

    Dieser Auffassung ist der Senat bereits an anderer Stelle ausführlich entgegengetreten (Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 6 W 35/20, juris Rn. 23 f mwN [insoweit nur teilweise bei MDR 2021, 447, 448]; ebenso MünchKommZPO/Hamdorf, 6. Aufl., § 567 Rn. 13 mwN).

    Die Zulassungsentscheidung des Beschwerdegerichts richtet sich allein danach, ob der genannte Zulassungsgrund vorliegt, zumal sie das Rechtsbeschwerdegericht lediglich insoweit bindet (vgl. dazu BGH, NJW-RR 2020, 1386 Rn. 8 mwN; siehe BGH, GRUR 2023, 1403 Rn. 11 - Ästhetische Behandlung; zu alledem Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 6 W 35/20, juris Rn. 49 [insoweit nicht bei MDR 2021, 447]).

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