Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 11 Wx 73/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufteilung eines ausländischen Eigennamens in einen Vor- und einen Geburtsnamen
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 1355 Abs 2 BGB, Art 10 Abs 2 Nr 2 BGBEG, Art 47 Abs 1 Nr 1 BGBEG, § 51 Abs 1 Nr 1 PStG
Personenstandsverfahren: Bestimmungsrecht eines indonesischen Namenträgers über die Führung seines Namens als Vor- und Familiennamen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGBGB Art. 47
Aufteilung eines ausländischen Eigennamens in einen Vor- und einen Geburtsnamen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der ausländische Eigenname - und der deutsche Vor- und Familienname
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Indonesischer Namensträger kann nach deutschem Recht Vor- und Nachnamen bestimmen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Indonesischer Namensträger kann nach deutschem Recht Vor- und Nachnamen bestimmen
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 30.06.2013 - Vö 8 UR III 38/12
- OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 11 Wx 73/13
- BGH, 03.12.2014 - XII ZB 101/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 12.09.2002 - 1Z BR 10/02
Namensführung einer in Deutschland geschiedenen türkischen Staatsangehörigen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 11 Wx 73/13
aa) Nach der ganz überwiegend vertretenen Auffassung, der der erkennende Senat folgt, ist das nach Artikel 10 Absatz 2 EGBGB gewählte Recht auch für die Namensführung nach einer Scheidung bindend (OLG Dresden StAZ 2004, 170; BayObLGZ 2002, 299, juris-Rn. 11;… OLG Hamm StAZ 1999, 370, juris-Rn. 24;… Münchener Kommentar/Birk, 5. Auflage, Art. 10 EGBGB, Rn. 95;… BeckOK EGBGB/Mäsch, Edition 29, Art. 10, Rn. 54). - BGH, 03.12.2014 - XII ZB 101/14
Eheregistereintragung einer gemischtnationalen Ehe: Ehename eines indonesischen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 11 Wx 73/13
Die zugelassene Rechtsbeschwerde wurde eingelegt und ist beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen XII ZB 101/14 anhängig. - OLG Frankfurt, 03.05.2011 - 20 W 102/11
Personenstandsrecht: Ablegung des nach Heimatrecht geführten Vatersnamens
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 11 Wx 73/13
Der Vorname der Beteiligten zu 1 richtet sich weiterhin nach indonesischem Recht, so dass die von der Beteiligten zu 1 anlässlich der Eheschließung vorgenommene Rechtswahl nach Artikel 10 Absatz 2 Nr. 2 EGBG nur hinsichtlich ihres Familiennamens zur Anwendung deutschen Rechts führen konnte (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 20 W 102/11, juris Rn. 13; Krömer StAZ 2013, 130, 132).
- BGH, 03.12.2014 - XII ZB 101/14
Eheregistereintragung einer gemischtnationalen Ehe: Ehename eines indonesischen …
Das Oberlandesgericht hat seine in StAZ 2014, 334 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet:. - AG Stuttgart, 19.07.2021 - 4 UR III 42/19
Personenstandssache: Rechtswahländerung zur Änderung des Geburtsnamen des Kindes
Den Gegenstand des Verfahrens bildet eine schwierige und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht geklärte Frage, weshalb das Gericht die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht für angemessen hält (vgl. auch OLG Karlsruhe, BeckRS 2014, 05667;… OLG Düsseldorf Beschl. v. 6.10.2014 - I-3 Wx 38/14, BeckRS 2014, 19180 Rn. 10-12, beck-online).