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   OLG Karlsruhe, 30.01.2020 - 1 Ws 255/19   

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OLG Karlsruhe, 30.01.2020 - 1 Ws 255/19 (https://dejure.org/2020,12585)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.01.2020 - 1 Ws 255/19 (https://dejure.org/2020,12585)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Januar 2020 - 1 Ws 255/19 (https://dejure.org/2020,12585)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 19 Abs 4 GG, § 112 Abs 1 S 2 StPO, § 112 Abs 2 Nr 1 StPO, § 132 Abs 1 S 1 Nr 2 StPO, § 310 Abs 1 Nr 1 StPO
    Untersuchungshaft: Beschwerde gegen einen bereits aufgehobenen Haftbefehl; Erlasses eines Haftbefehls zum Zwecke der Zustellung eines Strafbefehls; Anordnung der Erteilung einer Zustellungsvollmacht bei unbekanntem inländischen Aufenthalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verhältnismäßigkeit eines Haftbefehls bei Bagatelldelikten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 19.02.1997 - 1 Ws 127/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2020 - 1 Ws 255/19
    Liegen die allgemeinen Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls nach § 112 StPO vor, ist sein Erlass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (§ 112 Abs. 1 S. 2 StPO) nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil er ausschließlich der Zustellung eines auf Geldstrafe lautenden Strafbefehls an einen flüchtigen Beschuldigten dient (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19. Februar 1997 - 1 Ws 127/97, NJW 1997, 2965).

    Dies ist vor dem Hintergrund, dass mit dem Erlass des Strafbefehls das Strafverfahren - dessen Durchführung die Untersuchungshaft nach den §§ 112 ff. StPO sicherstellen soll - noch nicht abgeschlossen ist und mit Blick auf § 113 StPO jedoch nicht allein schon deshalb anzunehmen, weil der Haftbefehl allein zum Zwecke der Zustellung eines auf Geldstrafe lautenden Strafbefehls erging (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.02.1997 - 1 Ws 127/97 -, NJW 1997, 2965; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., Rn. 11; KK-StPO/Graf a.a.O., Rn. 50).

  • KG, 25.07.2016 - 4 Ws 13/16

    Untersuchungshaft: Zulässigkeit einer prozessual überholten Haftbeschwerde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2020 - 1 Ws 255/19
    Auch wenn das Gericht über die Schuldfrage abschließend noch in der Hauptsache zu befinden hat, findet hinsichtlich des Haftgrundes keine inzidente Überprüfung statt, so dass dem Beschuldigten schon allein daraus ein Rehabilitierungsinteresse erwächst, welches die nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Haftbefehls im gesetzlich vorgesehenen Instanzenzug gebietet (Anschluss an KG Berlin, Beschl. v. 25. Juli 2016 - 4 Ws 13/16, StV 2017, 455, StraFo 2017, 29).(Rn.2).

    Auch wenn das Amtsgericht über die Schuldfrage abschließend noch in der Hauptsache zu befinden haben wird, findet hinsichtlich des Haftgrundes keine inzidente Überprüfung statt, so dass dem Angeklagten schon allein daraus ein Rehabilitierungsinteresse erwächst, welches die nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Haftbefehls im gesetzlich vorgesehenen Instanzenzug gebietet (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 25.07.2016 - 4 Ws 13/16 -, StV 2017, 455 = StraFo 2017, 29).

  • LG Berlin, 12.05.2011 - 533 Qs 162/10

    Haftbefehl: Zulässigkeit des Erlasses zum Zwecke der Zustellung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2020 - 1 Ws 255/19
    Im Hinblick auf den auch bei sog. Bagatelldelikten mit geringer Straferwartung (hier 30 Tagessätze wegen Beleidigung) bestehenden und auf andere Weise nicht durchzusetzenden Strafanspruch des Staates kommt es dabei grundsätzlich nicht darauf an, wie viele Tagessätze mit dem Strafbefehl verhängt werden (entgegen LG Berlin, Beschl. v. 12. Mai 2011 - 533 Qs 162/10, juris).

    Insoweit teilt der Senat im Ergebnis nicht die Bedenken des Landgerichts Berlin (Beschluss vom 12.05.2011 - 533 Qs 162/10 -, juris), wonach Zweifel an der Verhältnismäßigkeit eines Haftbefehls zum Zwecke der Zustellung des Strafbefehls über eine Geldstrafe von (nur) 30 Tagessätzen bestünden, weil nicht so einfach zu prognostizieren sei, wie schnell nach der Festnahme der Strafbefehl tatsächlich zugestellt werden könne; bei einer ungünstigen Festnahmezeit bzw. einem vom zuständigen Gericht weit entfernten Festnahmeort, gegebenenfalls mit der Entscheidung des Richters vor Ort, eine sachliche Entscheidung dem zuständigen Gericht zu überlassen und gar eine Verschubung zu veranlassen, könne durchaus eine längere Zeit verstreichen.

  • LG Dresden, 23.01.2015 - 3 Qs 7/15
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2020 - 1 Ws 255/19
    Es genügt hingegen nicht, wenn lediglich sein Aufenthalt (im Inland) unbekannt ist (Anschluss an LG Dresden, Beschl. v. 23. Januar 2015 - 3 Qs 7/15, juris).(Rn.12).

    Es genügt hingegen nicht, wenn lediglich sein Aufenthalt unbekannt ist (vgl. LG Dresden, Beschluss vom 23.01.2015 - 3 Qs 7/15 -, juris; SK-StPO a.a.O.; Graf, StPO, 3. Aufl. 2018, § 132 Rn. 1; Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl. 2017, § 132 StPO Rn. 1).

  • AG Kehl, 03.03.2015 - 3 Cs 206 Js 13333/14

    Sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2020 - 1 Ws 255/19
    Dabei kann dahinstehen, ob eine solche Anordnung bereits dann ausgeschlossen ist, wenn der Beschuldigte - wie es hier der Fall war - zum Zeitpunkt der Anordnung dem direkten Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen ist und damit die Anordnung nicht unmittelbar vollstreckt werden kann (vgl. AG Kehl, Beschluss vom 03.03.2015 - 3 Cs 206 Js 13333/14 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 132 Rn. 1; KK-StPO/Schultheis a.a.O, § 132 Rn. 1; MüKoStPO/Gerhold, 1. Aufl. 2014, StPO § 132 Rn. 2; Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2007, § 132 Rn. 1), und ob eine solche Anordnung wegen der erheblichen Auswirkungen einer Zustellungsvollmacht für das gesamte Verfahren und ihres gewichtigen Eingriffs in die Verteidigungsmöglichkeiten eines Beschuldigten (vgl. dazu ausführlich AG Kehl a.a.O.) überhaupt als milderes Mittel gegenüber einem lediglich zum Zwecke der Zustellung eines Strafbefehls erlassenen Haftbefehls angesehen werden kann (vgl. auch Löwe-Rosenberg a.a.O.; SK-StPO, 5. Aufl. 2016, § 132 Rn. 3; Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO, 6. Aufl. 2019, § 132 Rn. 3).
  • OLG München, 29.11.2012 - 4 VAs 55/12

    Ausschreibung eines Beschuldigten zur Aufenthaltsermittlung: Ingewahrsamnahme des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2020 - 1 Ws 255/19
    Denn die Erteilung einer Zustellungsvollmacht kann nicht erzwungen werden (vgl. OLG München, Beschluss vom 29.11.2012 - 4 VAs 55/12 -, juris).
  • BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 2601/17

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen aufgehobenen oder gegenstandslos

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2020 - 1 Ws 255/19
    Der Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nach § 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO wegen des Erfordernisses eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) steht nicht entgegen, dass der Haftbefehl bereits anlässlich der Vorführung des Angeklagten nach seiner Festnahme und nach Zustellung des Strafbefehls - mithin noch vor seiner Invollzugsetzung - aufgehoben wurde (vgl. BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 24.08.2017 - 2 BvR 77/16 -, NStZ-RR 2017, 379 = StraFo 2017, 415, und vom 11.04.2018 - 2 BvR 2601/17 -, juris).
  • BVerfG, 24.08.2017 - 2 BvR 77/16

    Razzia Deutsche Bank - Verfassungsverstoß durch Zurückweisung einer Beschwerde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2020 - 1 Ws 255/19
    Der Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nach § 310 Abs. 1 Nr. 1 StPO wegen des Erfordernisses eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) steht nicht entgegen, dass der Haftbefehl bereits anlässlich der Vorführung des Angeklagten nach seiner Festnahme und nach Zustellung des Strafbefehls - mithin noch vor seiner Invollzugsetzung - aufgehoben wurde (vgl. BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 24.08.2017 - 2 BvR 77/16 -, NStZ-RR 2017, 379 = StraFo 2017, 415, und vom 11.04.2018 - 2 BvR 2601/17 -, juris).
  • OLG Braunschweig, 15.01.2015 - 1 Ws 3/15

    Maßregel; Unterbringung; Entlassungsvorbereitung; Aufhebung; Maßregelvollzug;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2020 - 1 Ws 255/19
    Diese Erwägungen sind zwar nicht unberechtigt, weil die Zustellung des Strafbefehls nicht sofort nach der Festnahme durch Übergabe einer im polizeilichen Fahndungssystem hinterlegbaren - einfachen - Kopie, sondern nur einer Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift des Strafbefehls bewirkt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.01.2013 - III-3 Ws 349/12 -, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.01.2015 - 1 Ws 3/15 -, NStZ-RR 2015, 157) und eine Verschubung zum zuständigen Gericht je nach Ergreifungsort mehrere Wochen benötigen kann.
  • OLG Hamm, 17.01.2013 - 3 Ws 349/12

    Unwirksamkeit eines im Vollstreckungsverfahrens abgegebenen Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2020 - 1 Ws 255/19
    Diese Erwägungen sind zwar nicht unberechtigt, weil die Zustellung des Strafbefehls nicht sofort nach der Festnahme durch Übergabe einer im polizeilichen Fahndungssystem hinterlegbaren - einfachen - Kopie, sondern nur einer Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift des Strafbefehls bewirkt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.01.2013 - III-3 Ws 349/12 -, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.01.2015 - 1 Ws 3/15 -, NStZ-RR 2015, 157) und eine Verschubung zum zuständigen Gericht je nach Ergreifungsort mehrere Wochen benötigen kann.
  • AG Kehl, 29.07.2020 - 2 Cs 208 Js 18485/19

    Wirksamkeit der unmittelbaren Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten für

    Denn befolgt der Beschuldigten die Anordnung nach § 132 Abs. 1 StPO nicht, sieht das Gesetz in § 132 Abs. 3 StPO - lediglich - vor, dass Beförderungsmittel und andere Sachen, die der Beschuldigte mit sich führt und die ihm gehören, beschlagnahmt werden können; unmittelbarer Zwang darf zur Erfüllung der Anordnung nicht angewendet werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.01.2020 - 1 Ws 255/19 -, juris, m.w.N. Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 132, Rn. 15; KK-StPO/Schultheis, 8. Aufl. 2019, StPO § 132 Rn. 10 MüKoStPO/Gerhold, 1. Aufl. 2014, StPO § 132 Rn. 11 ff.).
  • AG Kehl, 07.09.2020 - 2 Cs 208 Js 18485/19

    Strafverfahren: Unmittelbare Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten für den

    Der Erlass eines Haftbefehls begegnet selbst dann keinen grundsätzlichen Bedenken, wenn er lediglich der Zustellung eines Strafbefehls über eine geringe Geldstrafe dient (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.01.2020 - 1 Ws 255/19 -, juris).

    In der Logik der Staatsanwaltschaft wäre eine Annexkompetenz somit allenfalls in der Weise denkbar, dass der Beschuldigte durch - als unzulässig angesehenen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.01.2020 - 1 Ws 255/19 -, juris, m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 132, Rn. 15; KK-StPO/Schultheis, 8. Aufl. 2019, StPO § 132 Rn. 10 MüKoStPO/Gerhold, 1. Aufl. 2014, StPO § 132 Rn. 11 ff.) - unmittelbaren Zwang zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten gebracht werden könnte, wobei völlig unklar wäre, wie ein solcher unmittelbare Zwang aussehen sollte.

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