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   OLG Karlsruhe, 30.06.2022 - 18 UF 22/22   

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https://dejure.org/2022,16283
OLG Karlsruhe, 30.06.2022 - 18 UF 22/22 (https://dejure.org/2022,16283)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.06.2022 - 18 UF 22/22 (https://dejure.org/2022,16283)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Juni 2022 - 18 UF 22/22 (https://dejure.org/2022,16283)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • familienrechtsiegen.de

    Umgangsrecht für in gleichgeschlechtlicher nichtehelicher Lebensgemeinschaft geborene Kinder

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1626 Abs 3 S 2 BGB, § 1685 Abs 2 BGB, § 1685 Abs 3 BGB
    Umgangsrecht für in einer gleichgeschlechtlichen nichtehelichen Lebensgemeinschaft geborene Kinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1685 Abs. 2
    Umgangsrecht; sozial-familiäre Beziehung; Kindeswohldienlichkeit; Verweigerung des Umgangs; Bürgerliches Recht; Familienrecht; Umgangsrecht für in einer gleichgeschlechtlichen nichtehelichen Lebensgemeinschaft geborene Kinder

  • rechtsportal.de

    BGB § 1685 Abs. 2
    Umgangsrecht; sozial-familiäre Beziehung; Kindeswohldienlichkeit; Verweigerung des Umgangs; Bürgerliches Recht; Familienrecht; Umgangsrecht für in einer gleichgeschlechtlichen nichtehelichen Lebensgemeinschaft geborene Kinder

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umgangsrecht bei Loyalitätskonflikt des Kindes?

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Kindeswohl und begleitete Umgänge

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Umgangsrecht für Ex-Partner bei Loyalitätskonflikt des Kindes wegen vehementer Ablehnung des Umgangs durch leiblichen Elternteil - Umgangskontakte dienen nicht dem Kindeswohl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2418
  • MDR 2023, 44
  • FamRZ 2022, 1288
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Braunschweig, 05.10.2020 - 2 UF 185/19

    Trennung einer Lebenspartnerschaft - und der Umgang mit den Kindern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2022 - 18 UF 22/22
    Bei der Beurteilung, welche Zeitspanne hierfür erforderlich ist, ist maßgeblich auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen, wobei es wesentlich auf das Zeitempfinden des Kindes ankommt (OLG Braunschweig vom 05.10.2020 - 2 UF 185/19, juris Rn. 28).

    Die Anordnung von Umgangskontakten kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn positiv feststeht, dass der Umgang dem Kindeswohl tatsächlich dient (OLG Frankfurt vom 11.05.2020 - 4 UF 17/20, juris Rn. 13), was ausschließlich aus dem Blickwinkel des Kindes zu beurteilen ist (OLG Braunschweig vom 05.10.2020 - 2 UF 185/19, juris Rn. 35).

    Danach gehört zum Wohl des Kindes der Umgang mit anderen Personen (als den Eltern), zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn - was weitere Voraussetzung für die Vermutung ist - deren Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist (BGH vom 12.07.2017 - XII ZB 350/16, juris Rn. 27, 29; OLG Braunschweig vom 05.10.2020 - 2 UF 185/19, juris Rn. 35).

    Grundsätzlich ist Umgang dem Kindeswohl dienlich, wenn ein enges Vertrauensverhältnis zwischen der Bezugsperson und dem Kind besteht, welches es aufrecht zu erhalten gilt, das Kind dem Umgang nicht verweigert, seine Alltagsgestaltung weitere Umgangs zulässt und schließlich keine, das Kind beeinträchtigenden Konflikte zwischen der zum Umgang verpflichteten und der Umgang begehrenden Person bestehen (OLG Braunschweig vom 05.10.2020 - 2 UF 185/19, juris Rn. 37).

    Bei einer verbleibenden Ungewissheit trägt der Umgangsberechtigte die Feststellungslast (OLG Braunschweig vom 05.10.2020 - 2 UF 185/19, juris Rn. 36).

    Die Anordnung von Umgangskontakten ermöglicht es dem betroffenen Kind, eine Beziehung zu einer außerhalb ihrer sozialen Familie stehenden Personen zu entwickeln und sich dadurch Klarheit über seine Familienverhältnisse und seine eigene Herkunft im Sinne einer Identitätsfindung zu verschaffen (OLG Braunschweig vom 05.10.2020 - 2 UF 185/19, juris Rn. 38).

    Das Gericht verkennt nicht, dass allein der entgegenstehende Wille der Antragsgegnerin nicht ausreicht, um der Antragstellerin den Umgang mit den Kindern zu verwehren (OLG Braunschweig vom 05.10.2020 - 2 UF 185/19, juris Rn. 40).

    Anders liegt es aber, wenn - wie hier - das Kind wegen seiner bestehenden Zuneigung in einen es schwer belastenden Loyalitätskonflikt gerät (OLG Braunschweig vom 05.10.2020 - 2 UF 185/19, juris Rn. 41).

  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16

    Umgang des Kindes mit Großeltern: Kindeswohldienlichkeit bei Ablehnung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2022 - 18 UF 22/22
    aa) Zur Feststellung der Kindeswohldienlichkeit des Umgangs ist eine umfassende Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls durchzuführen (BGH vom 12.07.2017 - XII ZB 350/16, juris Rn. 27).

    Danach gehört zum Wohl des Kindes der Umgang mit anderen Personen (als den Eltern), zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn - was weitere Voraussetzung für die Vermutung ist - deren Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist (BGH vom 12.07.2017 - XII ZB 350/16, juris Rn. 27, 29; OLG Braunschweig vom 05.10.2020 - 2 UF 185/19, juris Rn. 35).

    Es bestehen aber keine Anhaltspunkte dafür, dass die Antragstellerin nicht bereit und in der Lage wäre, im Rahmen von Umgangskontakten den der Antragsgegnerin zugewiesenen Erziehungsvorrang (vgl. BGH vom 12.07.2017 - XII ZB 350/16, juris Rn. 27) anzuerkennen und zu berücksichtigen.

  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 40/02

    Recht des leiblichen, nicht aber juristischen Vaters auf Umfang mit dem Kind

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2022 - 18 UF 22/22
    Jedenfalls bei jüngeren Kindern erscheint eine Dauer des Zusammenlebens von einem Jahr ausreichend (vgl. BGH vom 09.02.2005 - XII ZB 40/02, juris Rn. 8).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2010 - 5 UF 217/10

    Umgangsrecht für ein in einer Lebenspartnerschaft geborenes Kind nach Trennung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2022 - 18 UF 22/22
    Eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 1684 BGB auf die vorliegende Konstellation scheidet aus, weil es an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt (OLG Karlsruhe vom 16.11.2010 - 5 UF 217/10, juris Rn. 11 ff.).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2020 - 4 UF 17/20

    Kein Umgangsrecht für den Partner der Kindsmutter eines durch Fremdinsemination

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.06.2022 - 18 UF 22/22
    Die Anordnung von Umgangskontakten kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn positiv feststeht, dass der Umgang dem Kindeswohl tatsächlich dient (OLG Frankfurt vom 11.05.2020 - 4 UF 17/20, juris Rn. 13), was ausschließlich aus dem Blickwinkel des Kindes zu beurteilen ist (OLG Braunschweig vom 05.10.2020 - 2 UF 185/19, juris Rn. 35).
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