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   OLG Koblenz, 12.12.2022 - Verg 3/22   

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https://dejure.org/2022,38166
OLG Koblenz, 12.12.2022 - Verg 3/22 (https://dejure.org/2022,38166)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.12.2022 - Verg 3/22 (https://dejure.org/2022,38166)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Dezember 2022 - Verg 3/22 (https://dejure.org/2022,38166)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 97 Abs 1 S 1 GWB, § 97 Abs 2 GWB, § 133 BGB, § 157 BGB
    Vergabeverfahren: Angabe eines Höchstwerts zu erbringender Dienstleistungen in Rahmenvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschreibung eines Rahmenvertrags: Auftraggeber muss Höchstwert/-menge angeben!

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Höchstmengen müssen bei Rahmenvertragsausschreibungen angegeben werden

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Inwieweit verliert eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschreibung eines Rahmenvertrags: Auftraggeber muss Höchstwert/-menge angeben! (VPR 2023, 16)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschreibung eines Rahmenvertrags: Auftraggeber muss Höchstwert/-menge angeben! (IBR 2023, 360)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (51)

  • EuGH, 17.06.2021 - C-23/20

    Simonsen & Weel - Angabe von Schätzmenge/Schätzwert in der Vergabebekanntmachung

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2022 - Verg 3/22
    Gegenstand der hier verfahrensgegenständlichen Rüge der Antragstellerin ist nämlich ausschließlich die (Rechts-)Behauptung, die Vergabeunterlagen genügten nicht den seitens des Europäischen Gerichtshofs mit Urteil vom 17. Juni 2021 - C-23/20 - postulierten - vergaberechtlichen Normen bei deren bloßer Lektüre nicht ohne Weiteres zu entnehmenden - Anforderungen.

    48 Sie gebieten unter anderem, dass im Falle der Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung in der entsprechenden (Auftrags-)Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen sowohl die Schätzmenge und/oder der Schätzwert als auch eine Höchstmenge und/oder ein Höchstwert der gemäß der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Dienstleistungen beziehungsweise der zu liefernden Waren anzugeben sind, und dass die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung verliert, wenn diese Menge oder dieser Wert erreicht ist (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juni 2021 - C-23/20 -, juris, Tenor Ziffer 1. und Rdnr. 61, Rdnr. 68 sowie Rdnr. 71).

    Es ist nämlich nicht auszuschließen, dass im Falle einer Neuausschreibung mit den seitens des Europäischen Gerichtshofs mit Urteil vom 17. Juni 2021 - C-23/20 - postulierten Anforderungen entsprechenden Vergabeunterlagen die Antragstellerin eventuell den Zuschlag erhalten kann (vgl. insoweit auch OLG München, Beschluss vom 21. Mai 2010 - Verg 2/10 -, BeckRS 13748; BeckOK Gabriel/Mertens/Prieß/Stein-Prell, 26. Edition, Stand: 31. Oktober 2022, § 168, Rdnr. 27).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2022 - Verg 3/22
    In einem solchen Fall liegt auch ohne weitere Darlegung auf der Hand, dass als Folge der stattdessen gewählten oder beabsichtigten vergaberechtswidrigen Vorgehensweise des öffentlichen Auftraggebers dem Bieter ein Schaden zu entstehen droht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - X ZB 8/09 -, juris, Rdnr. 32; Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06 -, juris, Rdnr. 30; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2021 - 11 Verg 18/20 -, juris, Rdnr. 61; OLG Rostock, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 17 Verg 1/19 -, juris, Rdnr. 40, m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Mai 2018 - VII-Verg 3/18 -, juris, Rdnr. 22; BeckOK Gabriel/Mertens/Prieß/Stein-Gabriel/Mertens, Vergaberecht, 26. Edition, Stand: 31. Oktober 2022, § 160 GWB, Rdnr. 106, m.w.N.; Burgi/Dreher/Opitz-Horn/Hofmann, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 4. Aufl. 2022, § 160 GWB, Rdnr. 35).

    Danach sind im - hier vorliegenden - auf die Beseitigung eines mit nicht heilbaren Fehlern behafteten Vergabeverfahrens (mit der Konsequenz einer Neuausschreibung und der damit eröffneten Chance, an dem neuen Verfahren unter Bedingungen, die die Chancengleichheit gewährleisten, teilzunehmen) gerichteten Nachprüfungsverfahrens weitere Darlegungen des Antragstellers dazu, dass ihm als Folge der stattdessen gewählten oder beabsichtigten vergaberechtswidrigen Vorgehensweise des öffentlichen Auftraggebers ein Schaden zu entstehen droht, gerade nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - X ZB 8/09 -, juris, Rdnr. 32; Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06 -, juris, Rdnr. 30).

    Die Vergaberechtswidrigkeit folgt daher erst aus den oben wiedergegebenen seitens des Europäischen Gerichtshofs entwickelten Erwägungen rechtlicher Art. Entscheidend sowohl für die Erkennbarkeit im Sinne von § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB (vgl. insoweit Senat, a.a.O.; OLG Düsseldorf, a.a.O.; KG, a.a.O.; OLG Frankfurt am Main, NZBau 2017, 569, 571, Rdnr. 46; MünchKomm-Jaeger, Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2022, § 160 GWB, Rdnr. 81, m.w.N.; Ziekow/Völlink-Dicks, a.a.O., Rdnr. 48; Burgi/Dreher/Opitz-Horn/Hofmann, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 4. Aufl. 2022, § 160 GWB, Rdnr. 50) als auch für die Kenntnis im Sinne von § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06 -, juris, Rdnr. 35; MünchKomm-Jaeger, a.a.O., Rdnr. 56; Burgi/Dreher/Opitz-Horn/Hofmann, a.a.O., Rdnr. 44, m.w.N.) kommt es - auch - auf die rechtliche Wertung an, dass eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren vorliegt.

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2022 - Verg 3/22
    In einem solchen Fall liegt auch ohne weitere Darlegung auf der Hand, dass als Folge der stattdessen gewählten oder beabsichtigten vergaberechtswidrigen Vorgehensweise des öffentlichen Auftraggebers dem Bieter ein Schaden zu entstehen droht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - X ZB 8/09 -, juris, Rdnr. 32; Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06 -, juris, Rdnr. 30; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. März 2021 - 11 Verg 18/20 -, juris, Rdnr. 61; OLG Rostock, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 17 Verg 1/19 -, juris, Rdnr. 40, m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Mai 2018 - VII-Verg 3/18 -, juris, Rdnr. 22; BeckOK Gabriel/Mertens/Prieß/Stein-Gabriel/Mertens, Vergaberecht, 26. Edition, Stand: 31. Oktober 2022, § 160 GWB, Rdnr. 106, m.w.N.; Burgi/Dreher/Opitz-Horn/Hofmann, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 4. Aufl. 2022, § 160 GWB, Rdnr. 35).

    Denn hiernach reicht schon die Möglichkeit einer Verschlechterung der Aussichten des den Nachprüfungsantrag stellenden Bieters infolge der Nichtbeachtung von Vergabevorschriften aus (vgl. zu allem Vorstehenden BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - X ZB 8/09 -, juris, Rdnr. 32, m.w.N.; Burgi/Dreher/Opitz-Horn/Hofmann, a.a.O.).

    Danach sind im - hier vorliegenden - auf die Beseitigung eines mit nicht heilbaren Fehlern behafteten Vergabeverfahrens (mit der Konsequenz einer Neuausschreibung und der damit eröffneten Chance, an dem neuen Verfahren unter Bedingungen, die die Chancengleichheit gewährleisten, teilzunehmen) gerichteten Nachprüfungsverfahrens weitere Darlegungen des Antragstellers dazu, dass ihm als Folge der stattdessen gewählten oder beabsichtigten vergaberechtswidrigen Vorgehensweise des öffentlichen Auftraggebers ein Schaden zu entstehen droht, gerade nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - X ZB 8/09 -, juris, Rdnr. 32; Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06 -, juris, Rdnr. 30).

  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2022 - Verg 3/22
    Diese entspricht grundsätzlich dem Preis, den der Bieter für seine Leistung vom Auftraggeber als Gegenleistung fordert, und ist daher im Regelfall - wie auch hier - dem Angebot des Antragstellers bzw. Beschwerdeführers (hier: der Antragstellerin) zu entnehmen (vgl. BGH, NZBau 2014, 452, 453, Rdnr. 7; OLG Naumburg, Beschluss vom 30. Dezember 2002 - 1 Verg 11/02 -, juris, Rdnr. 11; BeckOK Dörndorfer/Wendtland/Gerlach/Diehn-Toussaint, a.a.O., Rdnr. 24; Schneider/Volpert/Fölsch-Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl. 2021, § 50 GKG, Rdnr. 33).

    Insoweit war hinsichtlich der optional möglichen Zeiträume etwaiger Vertragsverlängerungen allerdings ein Abschlag von 50 % vorzunehmen (vgl. BGH, NZBau 2014, 452, 454, Rdnr. 10 bis Rdnr. 13).

  • BGH, 22.04.1993 - VII ZR 118/92

    Auslegung von Leistungsbeschreibungen nach VOB/A

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2022 - Verg 3/22
    Dabei ist im Rahmen einer normativen Auslegung auf den objektiven Empfängerhorizont der potenziellen Bieter beziehungsweise Bewerber, also einen abstrakten Adressatenkreis, abzustellen (BGH, a.a.O.; NZBau 2012, 513, 514, Rdnr. 10; NJW-RR 1993, 1109, 1110; OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Rostock, a.a.O.).

    Es kommt nicht darauf an, wie die Antragstellerin als einzelne Bieterin die Unterlagen verstanden hat, sondern wie der durchschnittliche Bieter des angesprochenen Bewerberkreises sie verstehen musste oder konnte (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1109, 1110; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2022 - VII-Verg 19/22 -, juris, Rdnr. 37; NZBau 2018, 563, 565, Rdnr. 31; 242, 245, Rdnr. 41).

  • OLG Frankfurt, 11.04.2017 - 11 Verg 4/17

    Pflicht zur regelmäßigen Beauftragung des ersten Preisträgers bei Vergabe nach

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2022 - Verg 3/22
    Das Tatbestandsmerkmal der Erkennbarkeit in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB bezieht sich zudem nicht ausschließlich auf die den Vergabeverstoß begründenden Tatsachen, sondern zudem auf deren rechtliche Bewertung als Vergaberechtsverstöße (vgl. Senat, a.a.O.; OLG Düsseldorf, a.a.O.; KG, a.a.O.; OLG Frankfurt am Main, NZBau 2017, 569, 571, Rdnr. 46; MünchKomm-Jaeger, Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2022, § 160 GWB, Rdnr. 81, m.w.N.; Ziekow/Völlink-Dicks, a.a.O., Rdnr. 48; Burgi/Dreher/Opitz-Horn/Hofmann, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 4. Aufl. 2022, § 160 GWB, Rdnr. 50).

    Die Vergaberechtswidrigkeit folgt daher erst aus den oben wiedergegebenen seitens des Europäischen Gerichtshofs entwickelten Erwägungen rechtlicher Art. Entscheidend sowohl für die Erkennbarkeit im Sinne von § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB (vgl. insoweit Senat, a.a.O.; OLG Düsseldorf, a.a.O.; KG, a.a.O.; OLG Frankfurt am Main, NZBau 2017, 569, 571, Rdnr. 46; MünchKomm-Jaeger, Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2022, § 160 GWB, Rdnr. 81, m.w.N.; Ziekow/Völlink-Dicks, a.a.O., Rdnr. 48; Burgi/Dreher/Opitz-Horn/Hofmann, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 4. Aufl. 2022, § 160 GWB, Rdnr. 50) als auch für die Kenntnis im Sinne von § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06 -, juris, Rdnr. 35; MünchKomm-Jaeger, a.a.O., Rdnr. 56; Burgi/Dreher/Opitz-Horn/Hofmann, a.a.O., Rdnr. 44, m.w.N.) kommt es - auch - auf die rechtliche Wertung an, dass eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren vorliegt.

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2022 - Verg 19/22

    Ausschließung eines Angebots in einem Vergabeverfahren betreffend die Erneuerung

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2022 - Verg 3/22
    Die Frage, welcher Erklärungswert den maßgeblichen Teilen der Vergabeunterlagen zukommt, ist nämlich nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB) zu entscheiden (vgl. BGH, NZBau 2014, 185, 188, Rdnr. 31; 2013, 180, 181, Rdnr. 9; 2008, 592, 592, Rdnr. 10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2022 - VII-Verg 19/22 -, juris, Rdnr. 36; NZBau 2018, 563, 565, Rdnr. 31; 242, 245, Rdnr. 41; OLG Celle, Beschluss vom 18. November 2021 - 13 Verg 6/21 -, Rdnr. 15; OLG Rostock, Beschluss vom 30. September 2021 - 17 Verg 3/21 -, juris, Rdnr. 66; OLG Dresden, Beschluss vom 5. Februar 2021 - Verg 4/20 -, juris, Rdnr. 34).

    Es kommt nicht darauf an, wie die Antragstellerin als einzelne Bieterin die Unterlagen verstanden hat, sondern wie der durchschnittliche Bieter des angesprochenen Bewerberkreises sie verstehen musste oder konnte (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1109, 1110; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2022 - VII-Verg 19/22 -, juris, Rdnr. 37; NZBau 2018, 563, 565, Rdnr. 31; 242, 245, Rdnr. 41).

  • EuGH, 14.07.2022 - C-274/21

    EPIC Financial Consulting - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2022 - Verg 3/22
    50 Dabei verkennt der Senat nicht, dass in der Regel allein die Angabe einer Höchstmenge und/oder eines Höchstwerts der gemäß der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung zu erbringenden Dienstleistungen beziehungsweise der zu liefernden Waren dazu führt, dass sich der öffentliche Auftraggeber nur bis zu dieser Höchstmenge und/oder des Höchstwerts verpflichten kann und die Rahmenvereinbarung damit ohne Weiteres ihre Wirkung verliert, wenn die Menge oder der Wert erreicht ist (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-274/21 und C-275/21 -, Rdnr. 66, m.w.N.).

    Denn ohne ein entsprechendes Kündigungsrecht würde die Rahmenvereinbarung - wie oben bereits dargestellt - ohne Weiteres mit Erreichen der angegebenen Höchstmenge und/oder des Höchstwerts der zu erbringenden Dienstleistungen beziehungsweise der zu liefernden Waren "automatisch" ihre Wirkung verlieren (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-274/21 und C-275/21 -, Rdnr. 66, m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 52/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2022 - Verg 3/22
    Die Frage, welcher Erklärungswert den maßgeblichen Teilen der Vergabeunterlagen zukommt, ist nämlich nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB) zu entscheiden (vgl. BGH, NZBau 2014, 185, 188, Rdnr. 31; 2013, 180, 181, Rdnr. 9; 2008, 592, 592, Rdnr. 10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2022 - VII-Verg 19/22 -, juris, Rdnr. 36; NZBau 2018, 563, 565, Rdnr. 31; 242, 245, Rdnr. 41; OLG Celle, Beschluss vom 18. November 2021 - 13 Verg 6/21 -, Rdnr. 15; OLG Rostock, Beschluss vom 30. September 2021 - 17 Verg 3/21 -, juris, Rdnr. 66; OLG Dresden, Beschluss vom 5. Februar 2021 - Verg 4/20 -, juris, Rdnr. 34).

    Es kommt nicht darauf an, wie die Antragstellerin als einzelne Bieterin die Unterlagen verstanden hat, sondern wie der durchschnittliche Bieter des angesprochenen Bewerberkreises sie verstehen musste oder konnte (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1109, 1110; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2022 - VII-Verg 19/22 -, juris, Rdnr. 37; NZBau 2018, 563, 565, Rdnr. 31; 242, 245, Rdnr. 41).

  • OLG Naumburg, 16.12.2016 - 7 Verg 6/16

    Schutzausstattung - Vergaberecht: Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.12.2022 - Verg 3/22
    Hinsichtlich der Erkennbarkeit ist jedoch auf den - objektiven - Maßstab eines durchschnittlich fachkundigen Bieters abzustellen, der die übliche Sorgfalt anwendet (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Mai 2022 - Verg 2/22 - EuGH, NZBau 2015, 306, 311, Rdnr. 55; OLG Schleswig, Beschluss vom 12. November 2020 - 54 Verg 2/20 -, juris, Rdnr. 73; OLG Düsseldorf, NZBau 2019, 742, 744, Rdnr. 25; KG, Beschluss vom 15. Februar 2019 - Verg 9/17 -, juris, Rdnr. 36; OLG Rostock, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 17 Verg 8/18 -, BeckRS 2019, 28975, Rdnr. 15; OLG Naumburg, Beschluss vom 16. Dezember 2016 - 7 Verg 6/16 -, juris, Rdnr. 55; BeckOK Gabriel/Mertens/Prieß/Stein-Gabriel/ Mertens, 26. Edition, Stand: 31. Oktober 2022, § 160, Rdnr. 162 f.; Heiermann/Zeiss/Summa-Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl. 2016, Stand: 21. Juni 2021, § 160 GWB, Rdnr. 267; Ziekow/Völlink-Dicks, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, § 160, Rdnr. 50).

    Erkennbar in diesem Sinne sind nur solche Verstöße, die laienhaft und ohne Anwendung juristischen Sachverstands ins Auge fallen (vgl. OLG Frankfurt am Main, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 16. Dezember 2016 - 7 Verg 6/16 -, juris, Rdnr. 54; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2011 - Verg 30/11 -, BeckRS 2011, 21699).

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11

    Zulässigkeit der Ausschreibung der Versorgung von Krankenkassen mit Arzneimitteln

  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

  • BGH, 10.09.2009 - VII ZR 152/08

    Klausel zum Baubeginn in öffentlichen Ausschreibungen muss vergabekonform

  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

  • OLG Rostock, 09.12.2020 - 17 Verg 4/20

    Corona-Tests - Vergaberechtliche Wirksamkeit eines direkt vergebenen Auftrags zur

  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

  • BGH, 06.09.2012 - VII ZR 193/10

    Keine Mehrvergütungsansprüche des Bauunternehmers wegen Bauzeitverschiebung

  • OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Sofortige Beschwerde eines Beigeladenen gegen die

  • EuGH, 12.03.2015 - C-538/13

    eVigilo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen -

  • OLG Koblenz, 03.12.2014 - Verg 8/14

    Abfallwirtschaftszentrum - Anwendbarkeit des Vergaberechts: Vereinbarung zwischen

  • OLG Schleswig, 12.11.2020 - 54 Verg 2/20

    Fahrzeugreserve - (Vergabenachprüfungsverfahren: Präklusion von Rügen in einem

  • BGH, 25.11.2010 - VII ZR 201/08

    Auslegung des Zuschlags in einem Vergabeverfahren für Bauleistungen: Annahme

  • OLG Schleswig, 28.10.2021 - 54 Verg 5/21

    DB Regio AG erringt Teilerfolg - Land muss ein Vergabeverfahren im

  • OLG Dresden, 05.02.2021 - Verg 4/20

    Nur den Umsatz abgefragt: Null-Euro-Angabe ist kein Ausschlussgrund!

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2019 - Verg 61/18

    Offenes Verfahren über die Vergabe von Abbrucharbeiten

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2017 - Verg 9/17

    Zulässigkeit der Vorgabe eines Mindestrabatts bei der Ausschreibung von

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2020 - Verg 40/19

    Auftragswert bei Rahmenvereinbarungen in Losen: Funktionale Betrachtung

  • OLG München, 21.09.2018 - Verg 4/18

    Vergabeverfahren: Jahresumsatz als Auswahlkriterium; Auswirkung von

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 30/11

    Ausschluss eines Bieters bei fehlender Zusammenstellung der verlangten Nachweise

  • OLG Koblenz, 17.06.2020 - Verg 1/20

    Beschluss einer Vergabekammer ohne Unterschriften: Entscheidungsentwurf ohne

  • VK Bund, 26.10.2021 - VK 1-108/21

    Bustransfer von Besuchergruppen

  • OLG Koblenz, 16.01.2017 - Verg 5/16

    Alarmierungsnetz - Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit der Hinzuziehung

  • OLG Naumburg, 30.12.2002 - 1 Verg 11/02

    Streitwert für Rechtsanwaltsgebühren im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

  • OLG Rostock, 30.09.2021 - 17 Verg 3/21

    Abfall-ÖPP - Nachprüfungsantrag in einem Vergabeverfahren bezüglich der Gründung

  • OLG Celle, 18.11.2021 - 13 Verg 6/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Hinreichende

  • OLG München, 27.08.2009 - Verg 4/09

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Höhe der Geschäftsgebühr

  • OLG Schleswig, 19.09.2022 - 54 Verg 3/22

    Funk- und Notrufabfragesystem - Zurücksetzung eines Vergabeverfahrens über die

  • OLG Brandenburg, 21.05.2012 - Verg W 1/12

    Wann ist die Hinzuziehung eines Anwalts notwendig?

  • OLG Celle, 07.07.2022 - 13 Verg 4/22

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Europaweite

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 83/04

    Festlegung der angemessenen Rechtsanwaltsgebühr

  • OLG Rostock, 21.01.2019 - 17 Verg 8/18

    Ausschluss eines Angebots von Vergabeverfahren wegen Nichterbringung geforderter

  • OLG Koblenz, 23.05.2022 - Verg 2/22

    Rüge eines Vergaberechtsverstoßes durch Verständnisfrage

  • KG, 15.02.2019 - Verg 9/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Prüfung der Antragsbefugnis von Amts wegen;

  • BGH, 13.05.1959 - 4 StR 115/59
  • OLG Dresden, 10.06.2010 - WVerg 4/10
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • OLG Frankfurt, 30.03.2021 - 11 Verg 18/20

    Unangemessen hohe Eignungsanforderungen

  • OLG Düsseldorf, 02.05.2018 - Verg 3/18

    Umrechnung von Preisen in Preispunkte ist zulässige Wertungsmethode!

  • OLG Rostock, 17.07.2019 - 17 Verg 1/19

    LED-Straßenbeleuchtung - Vergabeverfahren: Zwingender Ausschluss eines Angebots

  • VK Westfalen, 21.02.2024 - VK 3-42/23

    Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung nur mit Schätz-/Höchstmenge!

    Ausgehend von Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz muss die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung sowohl die Angabe der Schätzmenge und/oder des Schätzwerts als auch eine Höchstmenge und/oder einen Höchstwert sowie den Hinweis enthalten, dass die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung verliert, wenn diese Menge oder dieser Wert erreicht ist (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juni 2021, C-23/20 und hieran anknüpfend OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Dezember 2022, Verg 3/22; andere Auffassung noch die am Wortlaut des § 21 VgV orientierte Rechtsprechung des KG Berlin, Beschluss vom 20. März 2020, Verg 7/19 und der VK Bund, Beschluss vom 19. Juli 2019, VK 1 - 39/19).

    Dabei ist zu beachten, dass ein Durchschnittsbieter weder umfassend die vergaberechtliche Literatur noch im Einzelnen die Rechtsprechung zur Auslegung der maßgeblichen Bestimmungen kennen muss (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Dezember 2022, Verg 3/22).

    Die Rechtswidrigkeit ergibt sich erst aus einer Auslegung des Gleichheits- und des Transparenzgrundsatzes (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Dezember 2022, Verg 3/22) und begründet sich mit dem nicht zumutbaren und unüberschaubaren Risiko, das einer nicht begrenzten Rahmenvereinbarung immanent ist (EuGH, Beschluss vom 17. Juni 2021, C-23/20).

    Insbesondere musste einem durchschnittlich fachkundigen, die übliche Sorgfalt anwendenden (objektiven) Bieter (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Dezember 2022, Verg 3/22) bereits bei der Angebotserstellung auffallen, dass die Preisblätter in Bezug auf die verschiedenen zu sichernden Objekte einen unterschiedlichen Leistungsumfang abfragten und dieser zumindest beim [D] nicht mit den Vorgaben der Leistungsbeschreibung übereinstimmte.

    Ausgehend von Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz muss die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung sowohl die Angabe der Schätzmenge und/oder des Schätzwerts als auch eine Höchstmenge und/oder einen Höchstwert sowie den Hinweis enthalten, dass die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung verliert, wenn diese Menge oder dieser Wert erreicht ist (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juni 2021, C-23/20 und hieran anknüpfend OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Dezember 2022, Verg 3/22; andere Auffassung noch die am Wortlaut des § 21 VgV orientierte Rechtsprechung des KG Berlin, Beschluss vom 20. März 2020, Verg 7/19 und der VK Bund, Beschluss vom 19. Juli 2019, VK 1 - 39/19).

  • KG, 01.03.2024 - Verg 11/22

    Sofortige Beschwerde im sog. S-Bahn Vergabeverfahren

    aa) So beruhen sämtliche der von der Antragstellerin zuletzt in Bezug genommenen Entscheidungen des OLG Koblenz sowie der Vergabekammer des Bundes auf den auch vom Senat zugrunde gelegten Rechtsgrundsätzen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Dezember 2022 - Verg 3/22 - VK Bund, Beschluss vom 6. November 2023 - VK 1-77/23 -).
  • BayObLG, 20.01.2023 - Verg 14/22

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis eines in der Rangfolge weit hinten

    Einem Bieter, der sich an dem beanstandeten Vergabeverfahren durch die Abgabe eines Gebots beteiligt hat, droht zwar regelmäßig ein Schaden im Sinne des § 160 Abs. 2 GWB durch eine Verletzung von Vergabevorschriften, wenn das eingeleitete Vergabeverfahren aufgrund schwerwiegender Mängel nicht durch Zuschlag beendet werden darf und zur Bedarfsdeckung eine Neuausschreibung in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009, X ZB 8/09 - Endoskopiesystem, BGHZ 183, 95, Rn. 31 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Dezember 2022, Verg 3/22, juris Rn. 32 f. m. w. N.; Horn/Hofmann in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, 4. Aufl. 2022, § 160 GWB, Rn. 35 ff.; Schäfer in Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB, § 160 Rn. 71).
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