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   OLG München, 02.09.2021 - 8 U 1796/18   

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OLG München, 02.09.2021 - 8 U 1796/18 (https://dejure.org/2021,35890)
OLG München, Entscheidung vom 02.09.2021 - 8 U 1796/18 (https://dejure.org/2021,35890)
OLG München, Entscheidung vom 02. September 2021 - 8 U 1796/18 (https://dejure.org/2021,35890)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 437 Nr. 1; BGB § 439; BGB § 444; BBodSchG § 8 i.V.m. BBodSchV
    Verpflichtung zur Altlastenbeseitigung am Gemeinschaftseigentum einer WEG im Wege der kaufrechtlichen Nacherfüllung

  • rewis.io

    Verpflichtung zur Altlastenbeseitigung am Gemeinschaftseigentum einer WEG im Wege der kaufrechtlichen Nacherfüllung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 437 Nr. 1, §§ 439, 444; BBodSchG § 8 i. V. m. BBodSchV
    Verpflichtung zur Altlastenbeseitigung am Gemeinschaftseigentum einer WEG im Wege der kaufrechtlichen Nacherfüllung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz; Nichtzulassungsbeschwerde; Abtretung; Berufung; Leistungen; Gemeinschaftseigentum; Sachmangel; Umwelt; Haftung; Pflichtverletzung; Auslegung; Beschaffenheit; Gesetzgebungskompetenz; Arglist; culpa in contrahendo; positive Kenntnis; arglistiges ...

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz; Nichtzulassungsbeschwerde; Abtretung; Berufung; Leistungen; Gemeinschaftseigentum; Sachmangel; Umwelt; Haftung; Pflichtverletzung; Auslegung; Beschaffenheit; Gesetzgebungskompetenz; Arglist; culpa in contrahendo; positive Kenntnis; arglistiges ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeinschaftseigentum muss mangelfrei sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Kaufvertragsrecht - Verkauf einer Eigentumswohnung - Altlastenverdacht

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Offenlegung eines Altenlastenverdachts? (IMR 2021, 477)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Altlastenverdacht ist offenzulegen! (IBR 2021, 604)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 24.07.2015 - V ZR 167/14

    Mangelhaftigkeit einer gekauften Eigentumswohnung: Verbandszuständigkeit der

    Auszug aus OLG München, 02.09.2021 - 8 U 1796/18
    Auch der gewerbliche Verkäufer einer gebrauchten Eigentumswohnung ist grundsätzlich verpflichtet, den einzelnen Käufern insgesamt mangelfreies Gemeinschaftseigentum zu verschaffen, weil ansonsten in diesen Fällen der vom Gesetzgeber primär vorgesehene Nacherfüllungsanspruch gemäß §§ 437 Nr. 1, 439 BGB praktisch leerliefe (vom BGH bisher offen gelassen, Urteil vom 24.7.2015 - V ZR 167/14, Rz. 22 ff.).

    Die Entscheidung des BGH vom 24.7.2015, Az. V ZR 167/14 sei nicht einschlägig.

    Die bisher vom BGH offengelassene Frage, ob diese Grundsätze auch auf ausschließlich nach Kaufrecht zu beurteilende Veräußerungen gebrauchter Eigentumswohnungen übertragbar sind, hat der BGH in seiner Entscheidung vom 24.7.2015 (V ZR 167/14) dahingehend entschieden, dass allein nach Kaufrecht zu beurteilende Ansprüche auf Minderung und "kleinen" Schadensersatz jedenfalls dann nicht in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 6 S. 3 Halbs. 1 WEG fielen, wenn eine gebrauchte Eigentumswohnung unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel verkauft und eine Beschaffenheitsgarantie nicht vereinbart worden sei, da - anders als bei einem Erwerb vom Bauträger - in der Regel schon keine gleichgerichteten Ansprüche mehrerer Erwerber gegen den einzigen Veräußerer existierten und eine einheitliche Rechtsverfolgung auch nicht aus Gründen des Schuldnerschutzes geboten sei (BGH, Urteil vom 24.07.2015 - V ZR 167/14 Tz. 15 ff und 18 ff.).

    Hinsichtlich eines Anspruchs auf Nacherfüllung hat der BGH bislang offengelassen, ob der Verkäufer einer gebrauchten Eigentumswohnung mit Blick auf das Gemeinschaftseigentum über die Übertragung des Miteigentumsanteils hinaus gehalten ist, dem Käufer insgesamt mangelfreies Gemeinschaftseigentum mit der Folge einer entsprechenden Nachbesserungspflicht zu verschaffen, wie bereits ausgeführt (sh. vorstehend unter Berufungsantrag II. 2., I. b. aa) (Urteil vom 24.7.2015 - V ZR 167/14, Tz. 22 ff.).

    Käme man zu dem Ergebnis, dass dem anspruchsberechtigten Käufer ein Anspruch auf Verschaffung von insgesamt mangelfreiem Gemeinschaftseigentums nicht zustünde, käme nur ein - dann quotaler - Anspruch auf Freistellung von den Kosten zur Beseitigung des Mangels in Betracht (vgl. BGH - V ZR 167/14, Tz. 23).

    Die Revision zum BGH wird zugelassen, soweit der Senat in der vorliegenden Entscheidung angenommen hat, dass die Beklagte neben der Übertragung des Miteigentumsanteils verpflichtet ist, den anspruchsberechtigten Käufern insgesamt mangelfreies Gemeinschaftseigentum zu verschaffen mit der Folge einer entsprechenden Nachbesserungspflicht der Beklagten, worüber der BGH bislang nicht entschieden hat (Urteil vom 24. Juli 2015 - V ZR 167/14).

  • BGH, 30.11.2012 - V ZR 25/12

    Rücktritt vom Eigentumswohnungskaufvertrag: Mangelhaftigkeit des Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG München, 02.09.2021 - 8 U 1796/18
    Mit giftigen Stoffen sind nämlich besondere Gefahren und Risiken verbunden, die ein Käufer in der Regel nicht ohne Weiteres hinzunehmen bereit ist (BGH, Urteil vom 30.11.2012 - V ZR 25/12, Rz. 15).

    Mit giftigen Stoffen sind nämlich besondere Gefahren und Risiken verbunden, die ein Käufer in der Regel ohne Weiteres nicht hinzunehmen bereit ist (BGH, Urt. v. 30.11.2012 - V ZR 25/12, Rz. 15).

    cc) Vor diesem Hintergrund stellen sowohl die im Innenhof- als auch im südlichen Außenbereich von der T. vorgefundenen Altlasten Sachmängel dar, da die bei Analyse der Proben festgestellten Kontaminationen die Prüf- und Maßnahmewerte von BaP (Benzo(a) Pyren) i.S. von § 8 Abs. 1 S. 3 BBodSchG überschritten haben, die im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht unerheblich sind (BGH, Urt. v. 30.11.2012 - V ZR 25/12), sodass aufgrund der Gegebenheiten im konkreten Fall Maßnahmen nach § 4 Abs. 3 BBodSchV zu ergreifen sind.

    Ein arglistiges Verschweigen kommt nämlich bereits dann in Betracht, wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält, wobei es genügt, dass er die den Mangel begründenden Umstände kennt (BGH, Urt. vom 30.11.2012 - V ZR 25/12, Rz. 18 ff.).

  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG München, 02.09.2021 - 8 U 1796/18
    Arglistiges Verschweigen des Mangels setzt zudem voraus, dass der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn für möglich hält (BGH NJW 2007, 835).

    Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Aufklärung den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW 2007, 835).

  • BGH, 25.02.2016 - VII ZR 156/13

    Wohnungseigentum: Gerichtliche Durchsetzung von kaufvertraglichen

    Auszug aus OLG München, 02.09.2021 - 8 U 1796/18
    Dies galt auch für kaufvertragliche Nacherfüllungsansprüche der Erwerber gemäß §§ 437 Nr. 1, 439 BGB betreffend das Gemeinschaftseigentum, wenn diese Ansprüche - wie die werkvertraglichen Erfüllungs- und Nacherfüllungsansprüche - jeweils in vollem Umfang auf Beseitigung der Mängel am Gemeinschaftseigentum und damit auf das gleiche Ziel gerichtet sind (BGH vom 25.2.16 - VII ZR 156/13, Rz. 15 ff.).

    Die Sachmängelhaftung richtet sich im Streitfall nach Kaufvertragsrecht, da die Eigentumswohnungen durch Aufteilung des streitgegenständlichen Anwesens - Baujahr 1927 - in Wohnungseigentum entstanden sind, und die Eigentumswohnungen daher nach der Verkehrsanschauung im Allgemeinen nicht als neu errichtete Objekte zu qualifizierten sind (vgl. BGH vom 25.2.16 - VII ZR 156/13 zur Anwendung von kaufvertragsrechtlicher Sachmängelhaftung bei Veräußerung von Eigentumswohnungen durch einen Bauträger ca. 3 Jahre nach Errichtung).

  • BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19

    Auswirkungen von § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines

    Auszug aus OLG München, 02.09.2021 - 8 U 1796/18
    Im Anwendungsbereich der Vorschrift steht die Ausübungs- und Wahrnehmungsbefugnis und damit auch das Recht zur gerichtlichen Geltendmachung nunmehr ausschließlich dem Verband und nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer zu (BGH, Urteil vom 07.05.2021 - V ZR 299/19).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 02.09.2021 - 8 U 1796/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind Rechte auf Minderung und sog. "kleinen" Schadensersatz wegen behebbarer Mängel am Gemeinschaftseigentum jedenfalls bei dem nach Werkvertragsrecht zu beurteilenden Erwerb einer neu errichteten Wohnung vom Bauträger als gemeinschaftsbezogen zu qualifizieren und begründen daher eine geborene Ausübungsbefugnis der WEG (BGH, Urteil vom 15.2.1990 - VII ZR 269/88; Urteil vom 23.2.2006 - VII ZR 84/05; Urteil vom 12.4.2007 - VII ZR 236/05).
  • BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00

    Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer

    Auszug aus OLG München, 02.09.2021 - 8 U 1796/18
    Ist der Empfänger wegen Urlaubs an der Kenntnisnahme gehindert, so steht das dem Zugang nicht entgegen (BGH, Urteil vom 21.04.2004 - XII ZR 214/00, 1320, 1321).
  • BGH, 21.07.2017 - V ZR 250/15

    Grundstückskaufvertrag: Altlastenverdacht als Sachmangel; arglistiges

    Auszug aus OLG München, 02.09.2021 - 8 U 1796/18
    Ein altenlastenverdächtiges Grundstück weist unabhängig von dem mit dem Kauf verfolgten Zweck in aller Regel schon wegen des Risikos der öffentlich-rechtlichen Inanspruchnahme und wegen der mit einem Altlastenverdacht verbundenen Wertminderung nicht die übliche Beschaffenheit im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB auf (BGH, Urt. vom 21.7.2017 - V ZR 250/15 = NJW 2018, 389).
  • BGH, 12.03.2010 - V ZR 147/09

    Gewährleistung beim Kauf einer Eigentumswohnung: Erlöschen des Rücktrittsrechts

    Auszug aus OLG München, 02.09.2021 - 8 U 1796/18
    Soweit ausschließlich Kaufrecht zur Anwendung komme, verteile sich bei Mängeln des gemeinschaftlichen Eigentums der insgesamt entstehende Minderwert daher auf die einzelnen Wohnungseigentümer, und zwar nach Maßgabe des jeweiligen Anteils am Gemeinschaftseigentum (BGH, Urteil vom 12. März 2010 - V ZR 147/09).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG München, 02.09.2021 - 8 U 1796/18
    Grundsätzlich ist ein Klageantrag hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch durch gegenständliche Beschreibung so konkret bezeichnet, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) klar abgegrenzt ist, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennbar sind, das Risiko des eventuell teilweisen Unterliegens der Klagepartei nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abgewälzt und eine etwaige Zwangsvollstreckung nicht mit einer Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren belastet wird (BGH NJW 2003, 668; NJW 1999, 954).
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

  • BGH, 23.02.2006 - VII ZR 84/05

    Fälligkeit von Mängelbeseitigungsansprüchen der Erwerber von Wohnungseigentum;

  • BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 1/80

    Begriff der arglistigen Täuschung

  • BGH, 10.03.2005 - VII ZR 321/03

    Umfang des Schadenersatzanspruchs bei geringer Wertminderung des Werks

  • BGH, 15.02.1990 - VII ZR 269/88

    Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch einen

  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 208/97

    Umfang des Schadensersatzanspruchs eines Bauherrn einer Bauherrengemeinschaft

  • BGH, 16.06.1989 - V ZR 74/88
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

  • BGH, 23.02.2005 - VIII ZR 100/04

    Zum Kostenerstattungsanspruch des Autokäufers gegen den Verkäufer im Falle der

  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 123/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Befreiung von öffentlich-rechtlichen

  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 159/11

    Erbbaurechtsvertrag: Voraussetzungen einer Erbbauzinsanpassung nach der

  • BGH, 04.04.1952 - III ZA 20/52

    Feststellungsinteresse bei Rentenansprüchen

  • OLG Stuttgart, 17.11.2010 - 3 U 101/10

    Bauprozess: Feststellungsklage auf Bestehen eines Schadensersatzanspruchs aus

  • BGH, 24.05.2012 - VII ZR 216/10

    Auftraggeber lässt trotz Gründungsmangels weiterbauen: Kein Abriss nach

  • LG München I, 27.04.2018 - 25 O 24162/14

    Schadensersatz, Kaufvertrag, Abtretung, Schadensersatzanspruch, Minderung,

  • OLG Brandenburg, 13.12.2023 - 4 U 22/23

    Kauf einer Wohnung: Vereinbarung der werkvertraglichen Gewährleistung möglich?

    Anders als das Landgericht im Anschluss an das OLG München (Urteil vom 02.09.2021 - 8 U 1796/18) angenommen hat, folgt die Prozessführungsbefugnis indes nicht aus dem seit dem 01.12.2020 geltenden § 9a Abs. 2 (WOHNUNGSGESELLSCHAFT 01) n.F. Denn die in dort geregelte Befugnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer - namentlich die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte sowie solche Rechte der Wohnungseigentümer auszuüben, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erfordern, und die entsprechenden Pflichten der Wohnungseigentümer wahrzunehmen (sog. Ausübungsbefugnis) - umfasst nicht ohne Weiteres auch die auf die Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum.
  • KG, 24.11.2022 - 2 U 1073/20

    Sachliche Erweiterung eines Zwischenurteils über den Grund durch das

    Fehlt eine solche Angabe, ist die Klage unzulässig, weil der Streitgegenstand nicht hinreichend bestimmt ist (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2013 - III ZR 371/12 -, Rn. 1, juris), wenn nicht ausnahmsweise Wahlschuld im Sinne von § 262 BGB oder sog. elektive Konkurrenz in Betracht kommen (vgl. OLG München, Endurteil vom 2. September 2021 - 8 U 1796/18, BeckRS 2021, 24544 Rn. 43).
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