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   OLG München, 03.01.2013 - 34 Wx 481/12   

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https://dejure.org/2013,193
OLG München, 03.01.2013 - 34 Wx 481/12 (https://dejure.org/2013,193)
OLG München, Entscheidung vom 03.01.2013 - 34 Wx 481/12 (https://dejure.org/2013,193)
OLG München, Entscheidung vom 03. Januar 2013 - 34 Wx 481/12 (https://dejure.org/2013,193)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Der zukünftige Anteil am Gesamtgut einer Gütergemeinschaft kann während des Bestehens dieses Güterstandes nicht gepfändet werden.

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1415, 1416; ZPO §§ 740, 860
    Zwangsvollstreckung in ein zum Gesamtgut gehörendes Grundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pfändbarkeit des zukünftigen Anteils am Gesamtgut während des Bestehens der Gütergemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 740
    Pfändbarkeit des zukünftigen Anteils am Gesamtgut der Gütergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 527
  • FamRZ 2013, 1404
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 18.10.2012 - 34 Wx 320/12

    Zwangsvollstreckung: Eintragung einer Zwangssicherungshypothek bei Vorlage von

    Auszug aus OLG München, 03.01.2013 - 34 Wx 481/12
    Die mit dem Hauptantrag beantragte Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nach §§ 866, 867 ZPO kommt bei Vorliegen eines Titels nur gegen einen der beiden in Gütergemeinschaft (§§ 1415 ff. BGB) lebenden Ehegatten allein dann in Betracht, wenn derjenige Ehegatte, gegen den sich der Titel richtet, das Gesamtgut allein verwaltet (§ 740 Abs. 1 ZPO) und dies dem Grundbuchamt gegenüber nachgewiesen ist (Senat vom 18.10.2012, 34 Wx 320/12, zitiert nach juris; Hügel/Wilsch Stichwort Zwangssicherungshypothek Rn. 24; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 2214).
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