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   OLG München, 05.03.2024 - 8 U 2827/23 Pre e   

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OLG München, 05.03.2024 - 8 U 2827/23 Pre e (https://dejure.org/2024,5224)
OLG München, Entscheidung vom 05.03.2024 - 8 U 2827/23 Pre e (https://dejure.org/2024,5224)
OLG München, Entscheidung vom 05. März 2024 - 8 U 2827/23 Pre e (https://dejure.org/2024,5224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Beschwerde, Berufung, Verdachtsberichterstattung, Berichterstattung, Meinungsfreiheit, Haftbefehl, Generalstaatsanwaltschaft, Untersuchungshaft, Staatsanwaltschaft, Unterlassungsanspruch, Zeitpunkt, Bildberichterstattung, Ermittlungsverfahren, ...

  • rewis.io

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Beschwerde, Berufung, Verdachtsberichterstattung, Berichterstattung, Meinungsfreiheit, Haftbefehl, Generalstaatsanwaltschaft, Untersuchungshaft, Staatsanwaltschaft, Unterlassungsanspruch, Zeitpunkt, Bildberichterstattung, Ermittlungsverfahren, ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18

    Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung:

    Auszug aus OLG München, 05.03.2024 - 8 U 2827/23
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einer Verdachtsberichterstattung, bei der im Unterlassungsklageverfahren der Wahrheitsbeweis für eine Straftat durch rechtskräftiges Strafurteil gem. § 190 Satz 1 StGB als erbracht anzusehen war (Urteil vom 18.06.2019 - VI ZR 80/18, NJW 2020, 45) sei vorliegend nicht anwendbar.

    Die Beklagte sei daher nach wie vor gehalten, die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung bzw. zumindest die Maßgaben einzuhalten, die nach dem Bundesgerichtshof für die rückblickende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit einer strafverfahrensbegleitenden identifizierenden Wortberichterstattung auch dann gelten, wenn im Unterlassungsklageverfahren der Wahrheitsbeweis für eine Straftat durch rechtskräftiges Strafurteil als erbracht anzusehen ist (siehe zu diesen BGH, Urteil vom 18.06.2019 - VI ZR 80/18, NJW 2020, 45, 50, Rn. 42).

    Überdies habe das Landgericht falsche Schlüsse aus der "Staranwalt"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 18.06.2019 - VI ZR 80/18, NJW 2020, 45) gezogen.

    Mit dem vorstehenden Aussagegehalt handelt es sich bei den unter 2.a) genannten Textpassagen aus der klägerseits beanstandeten identifizierenden Berichterstattung um Tatsachenbehauptungen; diese werden beklagtenseits in den Artikeln teilweise als feststehend, teilweise auch als bloßer Verdacht (was aber nichts am Charakter als wahre Tatsachenbehauptung ändert, vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2019 - VI ZR 80/18, NJW 2020, 45, 47, Rn. 25 m.w.N.) dargestellt.

    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 18.06.2019 - VI ZR 80/18, BGHZ 222, 196 = NJW 2020, 45, 46 f., Rn. 20 m.w.N.).

    bb) Anders als die klägerische Berufung meint, ist es insoweit auch unerheblich, ab wann die Tatsachen unstreitig waren bzw. wann die Beklagte erfahren hat, dass die Tatsachen unstreitig sind (vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2019 - VI ZR 80/18, NJW 2020, 45, 49 f., Rn. 39 m.w.N.; siehe dazu auch Hager, AfP 2022, 469, 471 f., Rn. 13 f.).

    Auch die klägerseits herangezogene "Staranwalt"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 18.06.2019 - VI ZR 80/18, NJW 2020, 45) ändert hieran nichts.

  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 251/80

    Rechtmäßigkeit des Abdrucks rufschädigender Äußerungen - Begründetheit einer

    Auszug aus OLG München, 05.03.2024 - 8 U 2827/23
    Auch die Einstufung eines Vorgangs als strafrechtlich relevanter Tatbestand ist prinzipiell keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil (vgl. BGH, Urteil vom 22.06.1982 - VI ZR 251/80 - "Klinikdirektoren", GRUR 1982, 631, 632 m.w.N.).

    Anderes gilt auch nicht deshalb, weil das strafrechtliche Ermittlungsverfahren inzwischen eingestellt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.06.1982 - VI ZR 251/80 - "Klinikdirektoren", GRUR 1982, 631, 632).

    Auch hier ist nichts dafür ersichtlich, dass der Kläger nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens besorgen müsste, die Beklagte würde den Vorwurf der Strafbarkeit der Provisionszahlungen trotzdem noch einmal erheben (siehe dazu BGH, Urteil vom 22.06.1982 - VI ZR 251/80 - "Klinikdirektoren", GRUR 1982, 631, 632 f.).

  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus OLG München, 05.03.2024 - 8 U 2827/23
    Durch die Provisionszahlungen dürfte sich der Kläger aus Sicht der Beklagten - die sich die betreffende Bewertung der Generalstaatsanwaltschaft München jedenfalls zu Beginn der Berichterstattung noch konkludent zu eigen gemacht hatte (siehe dazu BGH, Urteil vom 11.12.2012 - VI ZR 314/10 - IM "Christoph", juris Rn. 14 m.w.N.) - wegen Bestechung von Mandatsträgern gem. § 108e StGB strafbar gemacht haben (vgl. Artikel Anlage K 4, 5, 6, 9).

    bb) An der Zulässigkeit der Berichterstattung ändert sich im Ergebnis auch dann nichts, wenn man - wie der Kläger - davon ausgehen wollte, die Beklagte habe sich die Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft München und des Oberlandesgerichts München, dass er sich wegen Abgeordnetenbestechung strafbar gemacht hat, gar nicht (auch nicht konkludent) zu eigen gemacht (siehe dazu BGH, Urteil vom 11.12.2012 - VI ZR 314/10 - IM "Christoph", juris Rn. 14 m.w.N.), sondern habe nur die Rechtsmeinung Dritter wiedergegeben.

    Von diesem Wahrheitsbeweis (siehe dazu BGH, Urteil vom 11.12.2012 - VI ZR 314/10 - IM "Christoph", juris R. 13 ff. m.w.N.) ist die Beklagte im hiesigen Verfahren indes befreit, weil die von ihr behaupteten Tatsachen unstreitig wahr sind.

  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    Auszug aus OLG München, 05.03.2024 - 8 U 2827/23
    Ebenfalls von der Meinungsfreiheit gedeckt ist selbstverständlich auch die Äußerung der nicht zuletzt auch von der Generalstaatsanwaltschaft München vertretenen, wenn auch letztlich von den Beschwerdegerichten (vgl. BGH Beschluss vom 05.07.2022 - StB 7 - 9/22, StB 7/22, StB 8/22, StB 9/22, NJW 2022, 2856) nicht geteilten Annahme, Vorgänge und Verhaltensweisen der Beteiligten an den in den streitgegenständlichen Presseberichten beschriebenen Maskengeschäften des Klägers und der genannten Mandatsträger seien nicht nur strafwürdig (hierzu BGH a.a.O., Rn. 70), sondern würden bereits durch geltendes deutsches Strafrecht - zumal in Form einer Strafvorschrift mit der amtlichen Überschrift "Abgeordnetenbestechung" - erfasst.

    Die Rechtsmeinung der Klagepartei, der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 05.07.2022 - StB 7-9/22 (Anlage K 3) sei zwar kein "Freispruch", führe gem. § 190 Satz 2 StGB aber gleichwohl dazu, dass die Äußerung, der Kläger habe sich wegen Abgeordnetenbestechung strafbar gemacht, als von Anfang an rechtswidrig gewertet werden müsste, geht mithin fehl.

  • BGH, 16.02.2016 - VI ZR 367/15

    Rechtmäßigkeit der Abrufbarkeit von Altmeldungen im Online-Archiv einer

    Auszug aus OLG München, 05.03.2024 - 8 U 2827/23
    Die Beklagte kann sich hinsichtlich der identifizierenden Berichterstattung zwar nicht auf ein gesteigertes Vertrauen berufen, das sie den Kläger ebenfalls identifizierenden Verlautbarungen amtlicher Stellen entgegengebracht hätte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16.02.2016 - VI ZR 367/15, juris Rn. 28 m.w.N.).

    Dabei ist im Hinblick auf die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende und in Art. 6 Abs. 2 EMRK anerkannte Unschuldsvermutung die Gefahr in den Blick zu nehmen, dass die Öffentlichkeit die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit dem Nachweis der Schuld gleichsetzt und deshalb im Fall einer späteren Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder eines Freispruchs vom Schuldvorwurf "etwas hängenbleibt" (vgl. BGH, Urteil vom 20.06.2023 - VI ZR 262/21, NJW 2023, 3233, 3236, Rn. 24 m.w.N.; BGH, Urteil vom 16.02.2016 - VI ZR 367/15, MDR 2016, 520, Rn. 23 m.w.N; BGH, Urteil vom 18.12.2018 - VI ZR 439/17, NJW 2019, 1881, Rn. 15).

  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 504/18

    Anspruch auf Unterlassung einer identifizierenden Bildberichterstattung über ein

    Auszug aus OLG München, 05.03.2024 - 8 U 2827/23
    Denn eine identifizierende Berichterstattung über ein mögliches Fehlverhalten - insbesondere, aber nicht nur, über Straftaten - beeinträchtigt zwangsläufig das Recht des Betroffenen auf Schutz seiner Persönlichkeit und seines guten Rufs, weil sie sein mögliches Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten negativ qualifiziert (st. Rspr., vgl. nur BGH, a.a.O., Rn. 19; Urteil vom 17.12.2019 - VI ZR 504/18, GRUR 2020, 555, 556 f., Rn. 15, jeweils m.w.N.).

    Die Berichterstattung dient mithin nicht allein der Befriedigung der Neugier der Leserschaft, sondern sie leistet einen Beitrag zur Meinungsbildung in einer demokratischen Gesellschaft und die Beklagte nimmt insoweit ihre Funktion als "Wachhund der Öffentlichkeit" wahr (vgl. BGH, Urteile vom 30.10.2012 - VI ZR 4/12, ZUM-RD 2013, 63, 65, Rn. 13, und vom 17.12.2019 - VI ZR 504/18, GRUR 2020, 555, 557, Rn. 15, jeweils m.w.N.).

  • OLG Köln, 07.03.2017 - 15 U 7/17

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Berichterstattung in

    Auszug aus OLG München, 05.03.2024 - 8 U 2827/23
    Nur bei solchen kann im Zeitpunkt der Äußerung der Wahrheitsgehalt ungeklärt sein (Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 10, Rn. 155a m.w.N.; siehe auch OLG Köln, Beschlüsse vom 07.03.2017 - 15 U 7/17, BeckRS 2017, 107140, Rn. 6, und vom 15.10.2020 - 15 W 52/20, GRUR-RS 2020, 39121, Rn. 7, jeweils m.w.N.).

    Es erscheint zudem ohnehin mindestens zweifelhaft, ob Medien unter dem Gesichtspunkt einer bewusst unvollständigen Berichterstattung in Ansehung der Meinungs- und Pressefreiheit gezwungen sind, eine von ihnen nicht vertretene rechtliche Auffassung wiederzugeben (siehe OLG Köln, Beschluss vom 07.03.2017 - 15 U 7/17, BeckRS 2017, 107140, Rn. 8 m.w.N.).

  • BGH, 20.06.2023 - VI ZR 262/21

    Erfordernis eines Mindestbestands an Beweistatsachen für eine identifizierende

    Auszug aus OLG München, 05.03.2024 - 8 U 2827/23
    Allerdings ist auch das Interesse der Öffentlichkeit an derartigen Äußerungen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 20.06.2023 - VI ZR 262/21, NJW 2023, 3233, 3236, Rn. 23 m.w.N.; BGH, Urteil vom 12.04.2016 - VI ZR 505/14, MDR 2016, 648, Rn. 38; Soehring/Hoene: Presserecht, 6. Aufl., § 16, Rn. 53 m.w.N.; Korte: Praxis des Presserechts, 2. Aufl., § 2, Rn. 250).

    Dabei ist im Hinblick auf die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende und in Art. 6 Abs. 2 EMRK anerkannte Unschuldsvermutung die Gefahr in den Blick zu nehmen, dass die Öffentlichkeit die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit dem Nachweis der Schuld gleichsetzt und deshalb im Fall einer späteren Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder eines Freispruchs vom Schuldvorwurf "etwas hängenbleibt" (vgl. BGH, Urteil vom 20.06.2023 - VI ZR 262/21, NJW 2023, 3233, 3236, Rn. 24 m.w.N.; BGH, Urteil vom 16.02.2016 - VI ZR 367/15, MDR 2016, 520, Rn. 23 m.w.N; BGH, Urteil vom 18.12.2018 - VI ZR 439/17, NJW 2019, 1881, Rn. 15).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG München, 05.03.2024 - 8 U 2827/23
    Würde in einem solchen Fall das tatsächliche Element als ausschlaggebend angesehen, so könnte der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88, juris Rn. 46).

    Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.06.1982 - 1376/79; BVerfGE 61, 1, juris Rn. 13; BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88; BVerfGE 85, 1, juris Rn. 44).

  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen

    Auszug aus OLG München, 05.03.2024 - 8 U 2827/23
    Zu berücksichtigen ist im Rahmen der Abwägung zu Gunsten der Beklagten, dass sich derjenige, der sich im Wirtschaftsleben betätigt, in weitem Umfang der Kritik aussetzen muss (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2006 - VI ZR 259/05, juris Rn. 14 m.w.N.; siehe auch Urteil vom 22.09.2009 - VI ZR 19/08, NJW 2009, 3580, 3582).
  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 505/14

    Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme

  • BGH, 18.12.2018 - VI ZR 439/17

    Anspruch auf Unterlassen der Bereitsstellung einer identifizierende

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher

  • BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche

  • OLG Köln, 15.10.2020 - 15 W 52/20
  • BGH, 16.12.1959 - 4 StR 484/59
  • BGH, 13.10.2021 - VII ZR 179/21

    Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

  • BGH, 31.05.2022 - VI ZR 95/21

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen

  • BGH, 22.02.2022 - VI ZR 1175/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Voraussetzungen

  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

  • BGH, 29.09.2020 - VI ZR 449/19

    "Fahndung" der Bildzeitung war erlaubt

  • BGH, 05.07.2022 - StB 7/22

    BGH entscheidet zur Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung von

  • BGH, 19.01.2016 - VI ZR 302/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Boykottaufruf gegen einen

  • BGH, 17.10.2023 - VI ZR 192/22

    Sexuell übergriffiges Verhalten - und die identifizierende Tatschilderung durch

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

  • BGH, 06.06.2023 - VI ZR 309/22

    Teilweise Unzulässigkeit einer Filmberichterstattung über eine Kindesentführung

  • BGH, 17.11.1992 - VI ZR 344/91

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen - Sorgfaltspflichten bei

  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 255/80

    Abgrenzung von Werturteilen gegenüber Tatsachenbehauptungen - Vorwurf des

  • BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvR 1081/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zum Abdruck von

  • BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16

    Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche

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