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   OLG München, 06.02.2019 - 32 Wx 147/18 WEG   

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https://dejure.org/2019,4203
OLG München, 06.02.2019 - 32 Wx 147/18 WEG (https://dejure.org/2019,4203)
OLG München, Entscheidung vom 06.02.2019 - 32 Wx 147/18 WEG (https://dejure.org/2019,4203)
OLG München, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - 32 Wx 147/18 WEG (https://dejure.org/2019,4203)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WEG § 15 Abs. 3, § 22 Abs. 1, § 62 Abs. 1; BGB § 428, § 883, §§ 1004
    Wohnungseigentum: Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung in einem Altfall

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 10 Abs. 3 u. 6 S. 3 Var. 2, 14 Nr. 1, 15 Abs. 3, 22 Abs. 1, 62 Abs. 1; BGB §§ 428, 883, 1004
    Anspruch auf Beseitigung von baulichen Veränderungen; anwendbare Vorschriften in Altfällen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen gegen einen Wohnungseigentümer durch die Wohnungseigentümergemeinschaft; Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Zustimmung zu einer baulichen Veränderung; Voraussetzungen des Eintritts eines Erwerbers in rein schuldrechtliche ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 5 Abs. 4 Satz 1, § 10 Abs. 3, § 14 Nr. 1, § 15 Abs. 3, § 22 Abs. 1; BGB § 1004
    Zur Übernahme einer schuldrechtlichen Vereinbarung durch den Erwerber von Wohnungseigentum bei fehlender Eintragung im Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nicht im Grundbuch eingetragene schuldrechtliche Verpflichtungen wirken nicht gegen den Rechtsnachfolger; §§ 15 Abs. 3, 22 Abs. 1, 62 WEG; 1004 BGB

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen gegen einen Wohnungseigentümer durch die Wohnungseigentümergemeinschaft; Wirksamkeit einer Ve...

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung in einem Altfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungseigentümer; Beseitigung; Bewilligung; Eintragungsbewilligung; Gemeinschaftsordnung; Grundbuch; Kaufvertrag; Schadensersatz; Sondereigentum; Sondernutzungsrecht; vertragliche Übernahme; Widerruf; Wohnungseigentümergemeinschaft; Zustimmung; Auslegung; altes Recht

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen gegen einen Wohnungseigentümer durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann Eigentümer von anderem Eigentümer Beseitigung einer baulichen Veränderung verlangen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch eines Wohnungseigentümers bei Zustimmung zu baulicher Veränderung in Gemeinschaftsordnung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch eines Wohnungseigentümers bei Zustimmung zu baulicher Veränderung in Gemeinschaftsordnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tritt der Käufer von Wohnungseigentum in schuldrechtliche Vereinbarungen ein? (IMR 2019, 209)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2019, 872
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG München, 19.09.2005 - 34 Wx 76/05

    Neugestaltung maßgeblicher Teile der Außenanlagen und Neuerrichtung einer

    Auszug aus OLG München, 06.02.2019 - 32 Wx 147/18
    Die Kenntnis von dem Bestehen der schuldrechtlichen Vereinbarung allein ist nicht ausreichend (OLG München, Beschluss vom 19. September 2005 - 34 Wx 76/05 -, Rn. 53, juris Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 10 Rn. 68).

    Denn die Kenntnis von dem Bestehen der schuldrechtlichen Vereinbarung allein ist nicht ausreichend (OLG München, Beschluss vom 19. September 2005 34 Wx 76/05 -, Rn. 53, juris).

  • BayObLG, 02.02.2005 - 2Z BR 222/04

    Rechtsschutzinteresse bei Anfechtung eines Negativbeschlusses - Eintritt des

    Auszug aus OLG München, 06.02.2019 - 32 Wx 147/18
    Eine nicht in das Grundbuch eingetragene, die Gemeinschaftsordnung ändernde Vereinbarung, die eine nur für alle Wohnungseigentümer einheitlich zu beurteilende Regelung zum Gegenstand hat, ist nicht ohne dessen Zustimmung gegenüber einem Sondernachfolger wirksam, der in die Gemeinschaft eintritt und zu dessen Ungunsten die Vereinbarung wirken würde (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 10. Januar 2002 - 2Z BR 180/01, NZM 2003, 321; Beschluss vom 02. Februar 2005 - 2Z BR 222/04, ZWE 2005, 345 Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 10 Rn. 68).

    Die Rechtsprechung hat auch eine kaufvertragliche Regelung, nach der der Käufer mit dem Tage des Besitzübergangs in alle auch nur schuldrechtlich wirkenden hierdurch begründeten Rechte und Pflichten eintritt, dahin ausgelegt, dass damit keine pauschale Übernahme solcher schuldrechtlichen Verpflichtungen gewollt war, die sonst grundsätzlich nur bei Eintragung im Grundbuch Wirkungen gegen den Sondernachfolger entfalten können (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 02. Februar 2005 - 2Z BR 222/04, ZWE 2005, 345).

  • OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06

    Wirksamkeit von Vereinbarungen ggü. Sonderrechtsnachfolgern

    Auszug aus OLG München, 06.02.2019 - 32 Wx 147/18
    Diese bindet grundsätzlich nur die an der Vereinbarung beteiligten Eigentümer (Bärmann/Suilmann, WEG, 14. Aufl., § 10 Rn. 107; OLG Hamm, Beschluss vom 19. September 2007 - 15 W 444/06 -, Rn. 17, juris).

    Die gleichen Rechtsfolgen können durch rein schuldrechtliche Vereinbarungen erzielt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 19. September 2007 - 15 W 444/06, ZMR 2008, 159).

  • BayObLG, 10.01.2002 - 2Z BR 180/01

    Vereinbarungen der Wohnungseigentümer ohne Grundbucheintragung - Wirkung

    Auszug aus OLG München, 06.02.2019 - 32 Wx 147/18
    Eine nicht in das Grundbuch eingetragene, die Gemeinschaftsordnung ändernde Vereinbarung, die eine nur für alle Wohnungseigentümer einheitlich zu beurteilende Regelung zum Gegenstand hat, ist nicht ohne dessen Zustimmung gegenüber einem Sondernachfolger wirksam, der in die Gemeinschaft eintritt und zu dessen Ungunsten die Vereinbarung wirken würde (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 10. Januar 2002 - 2Z BR 180/01).

    Eine nicht in das Grundbuch eingetragene, die Gemeinschaftsordnung ändernde Vereinbarung, die eine nur für alle Wohnungseigentümer einheitlich zu beurteilende Regelung zum Gegenstand hat, ist nicht ohne dessen Zustimmung gegenüber einem Sondernachfolger wirksam, der in die Gemeinschaft eintritt und zu dessen Ungunsten die Vereinbarung wirken würde (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 10. Januar 2002 - 2Z BR 180/01, NZM 2003, 321; Beschluss vom 02. Februar 2005 - 2Z BR 222/04, ZWE 2005, 345 Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 10 Rn. 68).

  • OLG Zweibrücken, 21.01.2005 - 3 W 198/04

    Wohnungseigentum: Bindungswirkung einer schuldrechtlichen

    Auszug aus OLG München, 06.02.2019 - 32 Wx 147/18
    Eine derartige Vertragsübernahme setzt nach der Rechtsprechung die positive Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen einer Vereinbarung und die Feststellung seines rechtsgeschäftlichen Willens, in diese Vereinbarung eintreten zu wollen, voraus (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. Januar 2005 - 3 W 198/04, NZM 2005, 343).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 06.02.2019 - 32 Wx 147/18
    Dies entsprach der Rechtsprechung, nach der auf der Aktivseite die Verwendung der Sammelbezeichnung "Wohnungseigentümergemeinschaft X-Straße, vertreten durch den Verwalter Y" genügte, wenn die Wohnungseigentümer als Gläubiger einen Leistungsanspruch verfolgen (BGH NJW 2005, 2061 Rn. 30).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus OLG München, 06.02.2019 - 32 Wx 147/18
    Soweit dieser Grundsatz einzuschränken ist, wie bspw. bei der Beurteilung der Gültigkeit von Beschlüssen (vgl. BGH NJW 2009, 999; Bärmann /Roth, WEG, 14. Aufl., § 62 Rn. 16- 18), liegen die Voraussetzungen für eine solche Einschränkung hier nicht vor.
  • BGH, 12.07.2017 - XII ZR 26/16

    Gewerberaummiete: Fehlende Identität zwischen Vermieter und Veräußerer bei

    Auszug aus OLG München, 06.02.2019 - 32 Wx 147/18
    Die Vertragsübernahme kann grundsätzlich als dreiseitiger Vertrag oder durch Vertrag zwischen zwei Beteiligten geschlossen werden, der durch den dritten Beteiligten genehmigt wird (BGH, Urteil vom 12. Juli 2017 - XII ZR 26/16 -, Rn. 19, juris; BGH, Urteil vom 30. Januar 2013 - XII ZR 38/12 -, Rn. 19, juris).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 130/09

    Pflicht des Zustandsstörers zur Beseitigung einer Störung: Rückschnitt einer

    Auszug aus OLG München, 06.02.2019 - 32 Wx 147/18
    Es entsprach damaliger Rechtspraxis die Ansprüche der Wohnungseigentümer durch die gewillkürte Verfahrensstandschaft zu bündeln (BGH NZM 2010, 365).
  • BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete

    Auszug aus OLG München, 06.02.2019 - 32 Wx 147/18
    bb) Nimmt ein Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum vor, ohne dass die nach § 22 Abs. 1 WEG erforderlichen Zustimmungen erteilt wurden bzw. ohne dass ein die Zustimmung aussprechender Beschluss der Wohnungseigentümer gefasst wurde, hat jeder Wohnungseigentümer einen individuellen Anspruch auf Beseitigung der baulichen Veränderung aus § 1004 Abs. 1 BGB (vgl. BGH NZM 2018, 794 NJW 2014, 1090).
  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 328/17

    Bestehen einer gekorenen Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für

  • BGH, 30.01.2013 - XII ZR 38/12

    Gewerberaummiete: Anforderungen an die wegen der Vertragslaufzeit erforderlichen

  • BGH, 20.07.2018 - V ZR 56/17

    Wohnungseigentumssache: Anspruch von Wohnungseigentümern auf Beseitigung der von

  • BGH, 18.06.2009 - VII ZR 196/08

    Gesamtschuldnerische persönliche Haftung der Wohnungseigentümer für die Entgelte

  • OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05

    Beseitigungsanspruch bei Anbringung äußerlich sichtbarer Parabolantenne in

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