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   OLG München, 10.04.2019 - 34 Wx 92/18   

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https://dejure.org/2019,9576
OLG München, 10.04.2019 - 34 Wx 92/18 (https://dejure.org/2019,9576)
OLG München, Entscheidung vom 10.04.2019 - 34 Wx 92/18 (https://dejure.org/2019,9576)
OLG München, Entscheidung vom 10. April 2019 - 34 Wx 92/18 (https://dejure.org/2019,9576)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Einräumung eines vertraglich eingeschränkten Sondernutzungsrechts an Zugang zu Gemeinschaftsräumen ermöglichenden Flächen oder Fluren

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 5 Abs. 2, § 10 Abs. 2, § 13 Abs. 2
    Zulässige Eintragung eines Sondernutzungsrechts an zwingenden Gemeinschaftsräumen (hier: Heizungsraum) vorgelagerten Räumen bei in TE enthaltener Einschränkung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sondernutzungsrecht kann auch an gemeinschaftlichen Flächen (hier: Flure) begründet werden; §§ 5 Abs. 2, 10 Abs. 2, 13 WEG

  • rewis.io

    Zugang zu Gemeinschaftsräumen - Einrichten eines Sondernutzungsrechts

  • notar-drkotz.de

    Wohnungsgrundbuch - Eintragung Sondernutzungsrecht an Zugang zu Gemeinschaftsräumen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde; Sondereigentum; Sondernutzungsrecht; Eigentümer; Grundbesitz; Grundbuch; Aufteilungsplan; gemeinschaftliches Eigentum

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Einräumung eines vertraglich eingeschränkten Sondernutzungsrechts an Zugang zu Gemeinschaftsräumen ermöglichenden Flächen oder Fluren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zugang zu Gemeinschaftsräumen: Sondernutzungsrecht an Flächen oder Fluren?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sondernutzungsrecht an Heizungszugang zulässig? (IMR 2019, 253)

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 861
  • FGPrax 2019, 163
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 184/03

    Gemeinschaftliches Eigentum hinsichtlich des Zugangs zum Heizungsraum

    Auszug aus OLG München, 10.04.2019 - 34 Wx 92/18
    Allerdings schließt diese Regelung nicht auch die Einräumung von Sondernutzungsrechten an Flächen oder Fluren aus, die Zugang zu zwingenden Gemeinschaftsräumen ermöglichen (BGH NJW 1991, 2909/2910; BayObLG MittBayNot 2004, 192/193; Hügel/Elzer WEG 12. Aufl. § 13 Rn. 53; Bärmann/Armbrüster § 5 Rn. 29).

    Erst recht gilt dies, wenn mit der Einräumung des Sondernutzungsrechts durch Vereinbarung ein Zutrittsrecht sichergestellt wird (BayObLG MittBayNot 2004, 192/193).

  • BGH, 05.07.1991 - V ZR 222/90

    Sondereigentum an Zugang zur gemeinschaftlichen Heizanlage

    Auszug aus OLG München, 10.04.2019 - 34 Wx 92/18
    Das trifft unter anderem auf Flächen und Flure zu, die als Zugang zu den Gemeinschaftsräumen bestimmt sind oder die zur Bewirtschaftung und Versorgung der Wohnungen und des Gemeinschaftseigentums dienen, weil sich in ihrem Bereich die zentralen Zähl-, Schalt-, Sicherungs- oder Beschickungseinrichtungen der gemeinschaftlichen Wasser-, Wärme- und Energieversorgungsanlagen des Gebäudes befinden (vgl. BGH NJW 1991, 2909; BGHZ 78, 225, 227 f).

    Allerdings schließt diese Regelung nicht auch die Einräumung von Sondernutzungsrechten an Flächen oder Fluren aus, die Zugang zu zwingenden Gemeinschaftsräumen ermöglichen (BGH NJW 1991, 2909/2910; BayObLG MittBayNot 2004, 192/193; Hügel/Elzer WEG 12. Aufl. § 13 Rn. 53; Bärmann/Armbrüster § 5 Rn. 29).

  • KG, 20.12.1989 - 24 W 3084/89

    Bedeutung der Einräumung eines Sondernutzungsrechts an im gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG München, 10.04.2019 - 34 Wx 92/18
    Wird an den Fluren oder vorgelagerten Räumen zu Anlagen und Einrichtungen nach § 5 Abs. 2 WEG ein Sondernutzungsrecht eingeräumt, hindert dies den Zugang zu zwingenden Gemeinschaftsräumen nämlich in der Regel nicht, da in einem solchen Fall immanente Schranken die Ausübung des Sondernutzungsrechts beschränken (KG NJW-RR 1990, 333).
  • BGH, 02.12.2011 - V ZR 74/11

    Wohnungseigentum: Ermächtigung des teilenden Eigentümers in der Teilungserklärung

    Auszug aus OLG München, 10.04.2019 - 34 Wx 92/18
    Wegen des Entzugs der Befugnis zum Mitgebrauch nach § 13 Abs. 2 WEG kann ein Sondernutzungsrecht nur durch Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 Satz 2 WEG) oder durch den teilenden Eigentümer nach § 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 i.V.m. § 10 Abs. 2 WEG begründet oder geändert werden (vgl. BGH NJW 2012, 676/677).
  • BGH, 02.02.1979 - V ZR 14/77

    Eigentum an Heizungsanlage bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 10.04.2019 - 34 Wx 92/18
    Das gilt nach dem Sinn der Vorschrift jedoch nicht nur für Anlagen oder Einrichtungen, sondern auch für die Räume (BGHZ 73, 302, 311; Bärmann/Armbrüster § 5 Rn. 26 f.).
  • BGH, 10.10.1980 - V ZR 47/79

    Zur Sondereigentumsfähigkeit eines Schwimmbades

    Auszug aus OLG München, 10.04.2019 - 34 Wx 92/18
    Das trifft unter anderem auf Flächen und Flure zu, die als Zugang zu den Gemeinschaftsräumen bestimmt sind oder die zur Bewirtschaftung und Versorgung der Wohnungen und des Gemeinschaftseigentums dienen, weil sich in ihrem Bereich die zentralen Zähl-, Schalt-, Sicherungs- oder Beschickungseinrichtungen der gemeinschaftlichen Wasser-, Wärme- und Energieversorgungsanlagen des Gebäudes befinden (vgl. BGH NJW 1991, 2909; BGHZ 78, 225, 227 f).
  • OLG München, 03.11.2021 - 31 Wx 110/19

    Auslegung vertragsgemäßer Verfügungen in einem Erbvertrag

    Demgemäß sind dem Senat auch zwei Beschwerdegegenstände (die Zurückweisung ihres eigenen Erbscheinsantrags sowie die Feststellung der Tatsachen betreffend die Erteilung des von der Beteiligten zu 2 beantragten Erbscheins) zur Entscheidung gestellt (vgl. OLG Köln BeckRS 2018, 28413 Tz. 8.), so dass sowohl die Kostenentscheidung als auch die Festsetzung des Geschäftswerts für das jeweilige Beschwerdeverfahren gesondert zu treffen sind (vgl. OLG München FGPrax 2019, 163).
  • AG Hamburg-Blankenese, 18.03.2020 - 539 C 19/19

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Abgrenzung Sonder- und Gemeinschaftseigentum

    Grundsätzlich ist es möglich, an Flächen, die den Zugang zu zwingendem Gemeinschaftseigentum ermöglichen, ein vertraglich eingeschränktes Sondernutzungsrecht zu begründen (OLG München, ZWE 2019, 263).
  • OLG München, 28.01.2020 - 31 Wx 557/19

    Erbscheinseinziehungsverfahren

    Demgemäß ist sowohl die Kostenentscheidung als auch die Festsetzung des Geschäftswerts für das jeweilige Beschwerdeverfahren gesondert zu treffen (vgl. OLG München FGPrax 2019, 163).
  • LG München I, 14.12.2022 - 36 S 6500/22

    Kein Anspruch der Wohnungseigentümer auf Mitgebrauch des Gemeinschaftsvermögens

    Das trifft vornehmlich auf Anlagen und Einrichtungen zu, die als Zugang zu den Wohnungen und Gemeinschaftsräumen bestimmt sind, wie etwa in der Regel Fahrstühle, Treppenaufgänge und dergleichen, oder die zur Bewirtschaftung und Versorgung der Wohnungen und des Gemeinschaftseigentums dienen, wie z.B. Wasserleitungen, Gas- und Heizungsanlagen (BGH NJW 1981, 455; OLG München ZWE 2019, 263).
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