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   OLG München, 12.10.2023 - 32 U 936/23 e   

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https://dejure.org/2023,27482
OLG München, 12.10.2023 - 32 U 936/23 e (https://dejure.org/2023,27482)
OLG München, Entscheidung vom 12.10.2023 - 32 U 936/23 e (https://dejure.org/2023,27482)
OLG München, Entscheidung vom 12. Oktober 2023 - 32 U 936/23 e (https://dejure.org/2023,27482)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 823 Abs. 1, § 906 Abs. 1 S. 2
    Kein Persönlichkeitsrechtsschutz vor den Folgen des Klimawandels

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 823 Abs. 1, § 906 Abs. 1 S. 2
    Kein Persönlichkeitsrechtsschutz vor den Folgen des Klimawandels

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde, Richterliche Rechtsfortbildung, Klärungsbedürftigkeit, Haupt- und Hilfsanträge, Materielle Rechtskraft, Prozeßführungsbefugnis, Entscheidungserhebliche Rechtsfrage, verfassungsrechtliche Zulässigkeit, Rechtsschutzbedürfnis, ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Umwelthilfe scheitert mit Klage gegen BMW

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe hat keinen Anspruch gegen BMW auf Unterlassung des Vertriebs von PKW mit Verbrennungsmotoren ab dem 31.10.2030

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Produktion von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG München, 12.10.2023 - 32 U 936/23

    Deutsche Umwelthilfe scheitert mit Klage gegen BMW

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Jürgen Resch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 497
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Auszug aus OLG München, 12.10.2023 - 32 U 936/23
    c) Im Zuge mehrere Verfassungsbeschwerden gegen Regelungen des KSG hat das BVerfG in seinem Urteil vom 24.03.2021, 1 BvR 2656/18, eine Beschwerdebefugnis aufgrund einer möglichen Verletzung der Freiheitsrechte der Beschwerdeführenden durch eine Verschiebung erheblicher Anteile der durch Art. 20a GG gebotenen Treibhausgasminderungslasten auf Zeiträume nach 2030 angenommen.

    Durch das Erfordernis, weitere Reduktionslasten dann kurzfristig zu erbringen, könne die grundrechtlich geschützte Freiheit der Beschwerdeführer bedroht sein (BVerfG, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18, Rz. 116ff).

    aa) Ein Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht der Kläger ist derzeit auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG vom 24.03.2021, 1 BvR 2656/18, nicht erkennbar.

    Zu einer anderen Beurteilung führen auch nicht die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, nach denen einem Grundrechtseingriff nicht entgegensteht, dass er erst infolge zukünftiger Regelung droht, wenn er im jetzigen Recht bereits unumkehrbar angelegt ist (BVerfG, Urteil vom 24.03.2021, 1 BvR 2656/18, Rz. 130), nicht.

    Dies steht auch nicht im Widerspruch zu den Feststellungen des BVerfG, der Klimaschutzverpflichtung aus Art. 20a GG könne nicht entgegengehalten werden, "dass Klima und Klimaerwärmung globale Phänomene sind und die Probleme des Klimawandels daher nicht durch die Klimaschutzbeiträge eines Staates allein gelöst werden können" (BVerfG, Urteil vom 24.03.2021, 1 BvR 2656/18, Rz. 199).

  • BVerfG, 18.01.2022 - 1 BvR 1565/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden zur gesetzlichen Normierung eines

    Auszug aus OLG München, 12.10.2023 - 32 U 936/23
    Weitere Verfassungsbeschwerden gegen bzw. im Zusammenhang mit Klimaschutzgesetzen wurden vom Bundesverfassungsgericht aus unterschiedlichen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. BVerfG Beschluss vom 18.01.2022 - 1 BvR 1565/21, BVerfG Beschluss vom 15.12.2022 - 1 BvR 2146/22 und BVerfG Beschluss vom 25.05.2022 - 1 BvR 188/22).

    So hat das BVerfG jeweils in Entscheidungen vom 18.01.2022 und vom 15.12.2022 in Zusammenhang mit den Anforderungen an Länderklimagesetze und dem Erfordernis eines Tempolimits ausdrücklich festgestellt, dass sich zukünftige Grundrechtseingriffe durch das derzeitige Zulassen zu hoher COÕ· Emissionen nur aus der Gesamtheit der zugelassenen Emissionen und nicht aus den in einem Sektor zugelassenen Emissionen ergeben können, weil regelmäßig nur diese, nicht aber punktuelles Tun oder Unterlassen des Staates die Reduktionslasten insgesamt unverhältnismäßig auf die Zukunft verschieben kann (BVerfG Beschluss vom 18.1.2022 - 1 BvR 1565/21 und BVerfG Beschluss vom 15.12.2022 - 1 BvR 2146/22).

  • BVerfG, 15.12.2022 - 1 BvR 2146/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzgeberische Unterlassen der

    Auszug aus OLG München, 12.10.2023 - 32 U 936/23
    Weitere Verfassungsbeschwerden gegen bzw. im Zusammenhang mit Klimaschutzgesetzen wurden vom Bundesverfassungsgericht aus unterschiedlichen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. BVerfG Beschluss vom 18.01.2022 - 1 BvR 1565/21, BVerfG Beschluss vom 15.12.2022 - 1 BvR 2146/22 und BVerfG Beschluss vom 25.05.2022 - 1 BvR 188/22).

    So hat das BVerfG jeweils in Entscheidungen vom 18.01.2022 und vom 15.12.2022 in Zusammenhang mit den Anforderungen an Länderklimagesetze und dem Erfordernis eines Tempolimits ausdrücklich festgestellt, dass sich zukünftige Grundrechtseingriffe durch das derzeitige Zulassen zu hoher COÕ· Emissionen nur aus der Gesamtheit der zugelassenen Emissionen und nicht aus den in einem Sektor zugelassenen Emissionen ergeben können, weil regelmäßig nur diese, nicht aber punktuelles Tun oder Unterlassen des Staates die Reduktionslasten insgesamt unverhältnismäßig auf die Zukunft verschieben kann (BVerfG Beschluss vom 18.1.2022 - 1 BvR 1565/21 und BVerfG Beschluss vom 15.12.2022 - 1 BvR 2146/22).

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZR 311/11

    Zur Haftung des Waldbesitzers für Verletzung eines Spaziergängers durch

    Auszug aus OLG München, 12.10.2023 - 32 U 936/23
    Daher reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die den Umständen nach zuzumuten sind" (BGH, Urt. v. 2.10.2012 - VI ZR 311/11, Rz. 6f).
  • BGH, 21.09.2012 - V ZR 230/11

    Besitzschutz: Kraftfahrzeughalterhaftung auf Unterlassung eines Falschparkens auf

    Auszug aus OLG München, 12.10.2023 - 32 U 936/23
    aa) Nach der Rechtsprechung des BGH und der herrschenden Meinung in der Literatur kann als Störer im Rahmen des § 1004 BGB nur derjenige angesehen werden, der eine Beeinträchtigung durch die Handlung eines Dritten adäquat willentlich verursacht hat und die Beeinträchtigung verhindern kann (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 14.11.2014 - V ZR 118/13, Rz. 15 und BGH, Urt. v. 21.9. 2012 - V ZR 230/11 und Raff in Münchener Kommentar zum BGB, 9. Auflage 2023, Rz. 181ff zu § 1004 BGB mwN).
  • BGH, 18.09.2009 - V ZR 75/08

    Haftung für Schäden durch Abschießen einer Feuerwerksrakete auf dem

    Auszug aus OLG München, 12.10.2023 - 32 U 936/23
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist es insoweit erforderlich und ausreichend, dass sich objektiv eine die Beeinträchtigung ermöglichende konkrete Gefahrenquelle gebildet hat, auf Grund derer ein Einschreiten geboten ist (BGH, Urteil vom 18. September 2009 - V ZR 75/08).
  • BGH, 14.11.2014 - V ZR 118/13

    Wohnungseigentum: Verpflichtung des Wohnungserwerbers zur Beseitigung eines

    Auszug aus OLG München, 12.10.2023 - 32 U 936/23
    aa) Nach der Rechtsprechung des BGH und der herrschenden Meinung in der Literatur kann als Störer im Rahmen des § 1004 BGB nur derjenige angesehen werden, der eine Beeinträchtigung durch die Handlung eines Dritten adäquat willentlich verursacht hat und die Beeinträchtigung verhindern kann (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 14.11.2014 - V ZR 118/13, Rz. 15 und BGH, Urt. v. 21.9. 2012 - V ZR 230/11 und Raff in Münchener Kommentar zum BGB, 9. Auflage 2023, Rz. 181ff zu § 1004 BGB mwN).
  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13

    Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

    Auszug aus OLG München, 12.10.2023 - 32 U 936/23
    Diese Ausführungen stehen im Zusammenhang mit den Anforderungen an die Beschwerdebefugnis nach § 90 Abs. 1 BVerfGG, die eine gegenwärtige Betroffenheit des Beschwerdeführers voraussetzt (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 15.7.2015 - 2 BvR 2292/13, Rz. 58f) und sind auf die Anforderungen an die Konkretheit der drohenden Beeinträchtigung im Rahmen eines Unterlassungsanspruchs nach § 1004 Abs. 1 BGB nicht übertragbar.
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG München, 12.10.2023 - 32 U 936/23
    Hierzu besteht nur dann Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH, Beschluss vom 4.7. 2002 - V ZB 16/02).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 156/09

    Haftung von Vereinsvorständen für masseschmälernde Zahlungen nach Insolvenzreife:

    Auszug aus OLG München, 12.10.2023 - 32 U 936/23
    Derartige Unklarheiten bestehen nicht, wenn abweichende Ansichten in der Literatur vereinzelt geblieben und nicht oder nicht nachvollziehbar begründet sind (BGH, Beschluss vom 8.2. 2010 - II ZR 156/09).
  • BGH, 12.07.1985 - V ZR 172/84

    "bordellartige Vorgänge" im Nachbarhaus - §§ 906, 1004 BGB, "moralische

  • BGH, 05.11.2002 - VI ZB 40/02

    Eigenverantwortliche Prüfung der Berufungsbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt

  • BGH, 18.09.2003 - V ZB 9/03

    Begriff der Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage; Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 13.10.2015 - VI ZR 271/14

    Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beziehungsende

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BVerfG, 22.08.2006 - 1 BvR 1168/04

    Der blaue Engel

  • BGH, 05.11.2013 - VI ZR 304/12

    Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Vornamen und Alter des Kindes eines

  • BGH, 06.04.2022 - VIII ZR 262/20

    Anforderungen an die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der

  • LG München I, 07.02.2023 - 3 O 12581/21

    "Deutsche Umwelthilfe"

  • BVerfG, 25.05.2022 - 1 BvR 188/22

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

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