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   OLG München, 13.11.2018 - 18 U 1280/16 Pre   

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OLG München, 13.11.2018 - 18 U 1280/16 Pre (https://dejure.org/2018,36966)
OLG München, Entscheidung vom 13.11.2018 - 18 U 1280/16 Pre (https://dejure.org/2018,36966)
OLG München, Entscheidung vom 13. November 2018 - 18 U 1280/16 Pre (https://dejure.org/2018,36966)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2; VO (EU) Nr. 1215/2012 Art. 7 Nr. 2; EMRK Art. 8, Art. 10; EGBGB Art. 40 Abs. 1 Satz 2; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3; TMG § 7 Abs. 1
    Störerhaftung von Betreibern eines Bewertungsportals im Internet

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 319
    Offensichtliches Schreibversehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • online-und-recht.de

    Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen Yelp.de

  • rewis.io

    Offensichtliches Schreibversehen

  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung einer fehlerhaften Gesamtbewertung

  • rewis.io
  • rewis.io

    Störerhaftung von Betreibern eines Bewertungsportals im Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertungsportal; Internet; Unterlassungsanspruch; Gesamtbewertung; Unternehmenspersönlichkeit; Empfehlungssoftware; rufschädigende Äußerung; Störerhaftung; Bewertung

  • rechtsportal.de

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Unterlassungsansprüche gegen ein in Irland ansässiges Bewertungsportal für Fitnessstudios

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung von Bewertungsportalen

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Yelp muss Qype-Bewertungen berücksichtigen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Bewertungsplattform »Yelp« zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Online-Bewertungen: Yelp muss Schadensersatz an Fitness-Studios zahlen

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Yelp zu Schadensersatz an Betreiberin von Münchener Fitnessstudios verurteilt - Revision zugelassen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Yelp.de muss Schadensersatz an bewertetes Unternehmen zahlen

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz für unzutreffende Darstellung von Online-Bewertungen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Bewertungsportal Yelp auf dem Prüfstand

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Reputation und Bewertungen im Internet

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verfälschte Gesamtnote: Zur Störerhaftung des Betreibers eines Bewertungsportals

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2019, 195
  • afp 2019, 61
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Auszug aus OLG München, 13.11.2018 - 18 U 1280/16
    Dies scheidet bei Werturteilen aus, weil diese durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet sind und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (BGH, Urteil vom 16.12.2014 -VI ZR 39/14, Rn. 8 m.w.N., AfP 2015, 41).

    Wird eine Äußerung, in der Tatsachen und Meinungen sich vermengen, durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt, ist sie insbesondere dann, wenn eine Trennung der wertenden und der tatsächlichen Gehalte den Sinn der Äußerung aufhöbe oder verfälschte, insgesamt als Meinungsäußerung einzuordnen (BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15, NJW 2016, 2106; Urteil vom 28.07.2015 - VI ZR 340/14, Rn. 24, AfP 2015; vom 16.12.2014 - VI ZR 39/14, Rn. 8, AfP 2015, 41; jeweils m.w.N.).

    Der Eingriff in den Schutzbereich des jeweiligen Rechts ist nur rechtswidrig, wenn das Interesse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2014 - VI ZR 39/14, Rn. 17, AfP 2015, 41).

    Enthält die Meinungsäußerung einen erwiesen falschen oder bewusst unwahren Tatsachenkern, so tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Schutzinteressen des von der Äußerung Betroffenen zurück (BGH, Urteil vom 16.12.2014 - VI ZR 39/14, Rn. 21, AfP 2015, 41).

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08

    Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch

    Auszug aus OLG München, 13.11.2018 - 18 U 1280/16
    Art. 3 der E-Commerce-Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten, vorbehaltlich der bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie gestatteten Ausnahmen sicherzustellen, dass der Anbieter eines Dienstes des elektronischen Geschäftsverkehrs keinen strengeren Anforderungen unterliegt, als sie das im Sitzmitgliedstaat dieses Anbieters geltende Sachrecht vorsieht (BGH, Urteil vom 08.05.2012 - VI ZR 217/08, NJW 2012, 2197; EuGH, Urteil vom 25.10.2011 - C-509/09, NJW 2012, 137).

    a) Rechtsnatur und Reichweite des in § 3 TMG angeordneten Herkunftslandprinzips sind im Einklang mit Art. 3 der E-Commerce-Richtlinie zu bestimmen, dessen Umsetzung die genannte Vorschrift dient (BGH, Urteil vom 08.05.2012 - VI ZR 217/08, Rn. 25, NJW 2012, 2197).

    Diese prozessuale Frage spielt deshalb keine Rolle, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem gebotenen Vergleich des deutschen Rechts mit dem Recht des Sitzmitgliedstaates allein das dort geltende Saehreeht zugrunde zu legen ist (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2012 - VI ZR 217/08, Rn. 28, NJW 2012, 2197).

  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können

    Auszug aus OLG München, 13.11.2018 - 18 U 1280/16
    Art. 3 der E-Commerce-Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten, vorbehaltlich der bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie gestatteten Ausnahmen sicherzustellen, dass der Anbieter eines Dienstes des elektronischen Geschäftsverkehrs keinen strengeren Anforderungen unterliegt, als sie das im Sitzmitgliedstaat dieses Anbieters geltende Sachrecht vorsieht (BGH, Urteil vom 08.05.2012 - VI ZR 217/08, NJW 2012, 2197; EuGH, Urteil vom 25.10.2011 - C-509/09, NJW 2012, 137).

    Nach dem - auf Vorlage des Bundesgerichtshofes ergangenen - Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 25.10.2011 (Az.: C-509/09; veröffentlicht in AfP 2011, 565) müssen die Mitgliedstaaten der Union vorbehaltlich der bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 2001/31 gestatteten Ausnahmen im koordinierten Bereich sicherstellen, dass der Anbieter eines Dienstes des elektronischen Geschäftsverkehrs keinen strengeren Anforderungen unterliegt, als sie das im Sitzmitgliedstaat dieses Anbieters geltende Sachrecht vorsieht (BGH a.a.O., Rn. 28).

  • LG München I, 12.02.2016 - 25 O 24644/14

    Zulässigkeit der Bewertung eines Unternehmens auf Internet-Bewertungsportal

    Auszug aus OLG München, 13.11.2018 - 18 U 1280/16
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 12.02.2016, Az.: 25 O 24644/14, berichtigt mit Beschluss vom 31.03.2016, abgeändert:.

    das Urteil des Landgerichts München I vom 12.02.2016 - 25 O 24644/14 - aufzuheben und wie folgt zu erkennen:.

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Auszug aus OLG München, 13.11.2018 - 18 U 1280/16
    Wird eine Äußerung, in der Tatsachen und Meinungen sich vermengen, durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt, ist sie insbesondere dann, wenn eine Trennung der wertenden und der tatsächlichen Gehalte den Sinn der Äußerung aufhöbe oder verfälschte, insgesamt als Meinungsäußerung einzuordnen (BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15, NJW 2016, 2106; Urteil vom 28.07.2015 - VI ZR 340/14, Rn. 24, AfP 2015; vom 16.12.2014 - VI ZR 39/14, Rn. 8, AfP 2015, 41; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG München, 13.11.2018 - 18 U 1280/16
    Der Sinn wird vielmehr auch von dem sprachlichen Kontext bestimmt, in dem die umstrittene Äußerung steht, und den Begleitumständen, unter denen sie fällt, soweit diese für den Rezipienten erkennbar waren (BVerfG NJW 1995, 3303).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG München, 13.11.2018 - 18 U 1280/16
    Bei der Verletzung eines absoluten Rechts - wie dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht und dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb - reicht es zur Bejahung des Feststellungsinteresses aus, wenn künftige Schadensfolgen möglich, ihre Art und ihr Umfang, ja sogar ihr Eintritt aber noch ungewiss sind (BGH, Urteil vom 21.09.1987 - II ZR 20/87, NJW-RR 1988, 445; Urteil vom 24.01.2006 - XI ZR 384/03, NJW 2006, 830; OLG München, Urteil vom 17.11.1995 - 21 U 3032/95, AfP 1997, 636; Zöller-Greger, ZPO, 32. Aufl., § 256 Rn. 9).
  • BGH, 23.09.2014 - VI ZR 358/13

    Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem

    Auszug aus OLG München, 13.11.2018 - 18 U 1280/16
    Denn die subjektive Einschätzung, die in den Bewertungen zum Ausdruck kommt, kann anderen Personen Hilfestellung bei der Entscheidung geben, welcher Dienstleister ihren Anforderungen und persönlichen Präferenzen am besten entspricht (BGH, Urteil vom 23.9.2014 - VI ZR 358/13, NJW 2015, 489 m.w.N.).
  • BGH, 10.04.2018 - VI ZR 396/16

    Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen

    Auszug aus OLG München, 13.11.2018 - 18 U 1280/16
    Daneben ist auch das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht der Klägerin am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG) berührt (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.2018 - VI ZR 396/16, NJW 2018, 2877).
  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

    Auszug aus OLG München, 13.11.2018 - 18 U 1280/16
    Wird eine Äußerung, in der Tatsachen und Meinungen sich vermengen, durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt, ist sie insbesondere dann, wenn eine Trennung der wertenden und der tatsächlichen Gehalte den Sinn der Äußerung aufhöbe oder verfälschte, insgesamt als Meinungsäußerung einzuordnen (BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15, NJW 2016, 2106; Urteil vom 28.07.2015 - VI ZR 340/14, Rn. 24, AfP 2015; vom 16.12.2014 - VI ZR 39/14, Rn. 8, AfP 2015, 41; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 505/14

    Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

  • BGH, 29.07.2014 - II ZB 1/12

    Kapitalanlegermusterverfahren zur Klärung der Art und Weise der

  • OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09

    Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts;

  • BGH, 29.04.1992 - VIII ZR 77/91

    Pflichten des Treuhänders bei Weiterleitung des vom Bauherrn gezahlten

  • BGH, 21.09.1987 - II ZR 20/87

    Feststellungsinteresse bei Rufschädigung mit möglichen künftigen Schadensfolgen

  • OLG München, 22.08.2017 - 18 U 1632/17

    Umfang des presserechtlichen Gegendarstellungsanspruchs - "Erwischt! Nachts in

  • OLG München, 17.11.1995 - 21 U 3032/95

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch einen Fernsehbericht - "Sex-Papst"

  • BGH, 20.02.2018 - VI ZR 30/17

    jameda.de - Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

  • BGH, 14.01.2020 - VI ZR 495/18

    Internetbewertungsportal

    Nach Auffassung des Berufungsgerichts (K&R 2019, 195; AfP 2019, 61 mAnm Franz) sind die deutschen Gerichte international zuständig, da es sich nach dem Klagevorbringen um ein schädigendes Ereignis im Sinne von Art. 7 Nr. 2 EuGVVO handle.
  • VG Berlin, 01.02.2019 - 27 L 370.18

    Auskunftsanspruch gegen Bundesminister

    Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht (wie auch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) stellen offene Tatbestände dar, deren Inhalt und Grenzen sich erst aus einer Abwägung mit den im Einzelfall betroffenen Interessen anderer ergeben (vgl. OLG München, Urteil vom 13. November 2018 - 18 U 1280/16 - juris Rn. 92 m.w.N.).
  • VG Berlin, 23.09.2019 - 27 L 98.19

    Anspruch eines hauptberuflichen Journalisten auf Erteilung von Auskünften

    Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht wie auch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb stellen offene Tatbestände dar, deren Inhalt und Grenzen sich erst aus einer Abwägung mit den im Einzelfall betroffenen Interessen anderer ergeben (vgl. OLG München, Urteil vom 13. November 2018 - 18 U 1280/16 - juris Rn. 92 m.w.N.).
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