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   OLG München, 16.11.2021 - 6 St 4/21 (9), 6 St 5/21 (9)   

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https://dejure.org/2021,49966
OLG München, 16.11.2021 - 6 St 4/21 (9), 6 St 5/21 (9) (https://dejure.org/2021,49966)
OLG München, Entscheidung vom 16.11.2021 - 6 St 4/21 (9), 6 St 5/21 (9) (https://dejure.org/2021,49966)
OLG München, Entscheidung vom 16. November 2021 - 6 St 4/21 (9), 6 St 5/21 (9) (https://dejure.org/2021,49966)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 108 e StGB
    Bestechlichkeit von Mandatsträgern nur bei Handeln im Rahmen von parlamentarischen Verhandlungsgenständen

  • rewis.io

    Leistungen, Verbraucherschutz, Auslegung, Unterlassung, Arbeit, Fraktion, Wahlkreis, Strafe, Abgeordneter, Wahrnehmung, Unternehmer, Strafbarkeit, Verpflichtung, Bestechlichkeit, freie Willensbildung, Sinn und Zweck

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 108e
    Ein Mandatsträger handelt nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers ausschließlich im Rahmen von parlamentarischen Verhandlungsgegenständen 'bei der Wahrnehmung seines Mandats'i.S.d. § 108e Abs. 1 StGB, nicht jedoch im Rahmen seiner sonstigen ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 108e
    Handeln eines Mandatsträgers nur innerhalb parlamentarischer Verfahrensgegenstände Außerparlamentarische Aufgaben keine Mandatswahrnehmung Nebenberufliche Tätigkeit kein Wahrnehmen des Mandats nach § 108e Abs. 1 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 110

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus OLG München, 16.11.2021 - 6 St 4/21
    Die Eindeutigkeit der im Wege der Auslegung gewonnenen gesetzgeberischen Grundentscheidung wird nicht notwendig dadurch relativiert, dass der Wortlaut der einschlägigen Norm auch andere Deutungsmöglichkeiten eröffnet, soweit diese Deutungen offensichtlich eher fern liegen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11, NJW 2013, 1058 Rn. 66).
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus OLG München, 16.11.2021 - 6 St 4/21
    Jedenfalls darf der klar erkennbare Wille des Gesetzgebers nicht übergangen oder verfälscht werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14, NJW 2018, 2542, Rn. 73 ff.).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus OLG München, 16.11.2021 - 6 St 4/21
    Den Gerichten ist es verwehrt, seine Entscheidung zu korrigieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 -, NJW 2010, 3209 Rn. 78, 80).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus OLG München, 16.11.2021 - 6 St 4/21
    Dies gilt allerdings nur für die in dieser Regelung erkennbar ausgeprägten und in ihr angelegten Grundentscheidungen, Wertsetzungen und Regelungszwecke; konkrete Vorstellungen, die von Ausschüssen oder einzelnen Mitgliedern der gesetzgebenden Körperschaften über die nähere Bedeutung oder Reichweite einer einzelnen Bestimmung, eines Normbestandteils oder eines Begriffs und ihrer Handhabung wie Wirkung geäußert werden, stellen für die Gerichte jedenfalls keine bindende Anleitung dar (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79, NJW 1981, 39, 42).
  • BVerfG, 19.09.2017 - 2 BvC 46/14

    Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag erfolglos

    Auszug aus OLG München, 16.11.2021 - 6 St 4/21
    Dabei ist die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen auch in diesem Fall auf Tätigkeiten beschränkt, die den Abgeordneten bei der Ausübung seines Mandats unterstützen (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2017 - 2 BvC 46/14, NVwZ 2018, 648 Rn. 85 f.).
  • BGH, 05.07.2022 - StB 7/22

    BGH entscheidet zur Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung von

    Auf seine Beschwerde hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts mit Beschluss vom 16. November 2021 (6 St 4-5/21 (9)) die Maßnahme aufgehoben.
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