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   OLG München, 24.05.2018 - 11 W 1889/17 - 11 W 1892/17   

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https://dejure.org/2018,38417
OLG München, 24.05.2018 - 11 W 1889/17 - 11 W 1892/17 (https://dejure.org/2018,38417)
OLG München, Entscheidung vom 24.05.2018 - 11 W 1889/17 - 11 W 1892/17 (https://dejure.org/2018,38417)
OLG München, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - 11 W 1889/17 - 11 W 1892/17 (https://dejure.org/2018,38417)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 91, § 406, § 567, § 572; RVG VV Nr. 3500
    Erstattungsfähige Kosten im Beschwerdeverfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen

  • rewis.io

    Erstattungsfähige Kosten im Beschwerdeverfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen

  • ra.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04

    Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 24.05.2018 - 11 W 1889/17
    Die Einreichung eines Schriftsatzes ist nicht erforderlich (BGH NJW 2005, 2233/2235 Rn. 6, zitiert nach JURIS, wonach bereits die Entgegennahme der vom Gericht mitgeteilten Beschwerdeschrift genügt).

    Teilweise wird aus dem Umstand, dass es sich nicht um ein kontradiktorisches Verfahren handelt, geschlossen, dass unabhängig von einer etwaigen Beteiligung des Beschwerdegegners im Verfahren ein erstattungsfähiger Anspruch nicht entsteht (vgl. z.B. Senat MDR 1994, 627; weitere Nachweise bei BGH NJW 2005, 2233/2235 Rn. 9; Wieczorek/Schütze/Ahrens ZPO 4. Aufl. 2014 § 406).

  • OLG Celle, 07.06.2010 - 2 W 147/10

    Gesonderte Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts bezüglich der Ablehnung

    Auszug aus OLG München, 24.05.2018 - 11 W 1889/17
    Demgegenüber wird die Meinung vertreten, dass unabhängig von den genannten Einschränkungen die für die Richterablehnung maßgeblichen Erwägungen auch für das Verfahren der Sachverständigenablehnung gelten (OLG Celle, Beschluss v. 07.06.2010, Az.: 2 W 147/10; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe a.a.O. § 19 Rn. 53; Zöller/Greger a.a.O., § 406 Rn. 17; Musielak/Voit/Huber ZPO 14. Aufl. 2017 § 406 Rn. 23).
  • OLG Brandenburg, 16.07.2008 - 12 W 15/08

    Zur Frage, ob im konkreten Fall Anlass für die Besorgnis einer Voreingenommenheit

    Auszug aus OLG München, 24.05.2018 - 11 W 1889/17
    Nach anderer Auffassung fällt eine erstattungsfähige Gebühr nur dann an, wenn die nicht ablehnende Partei sich an dem Beschwerdeverfahren, z.B. durch schriftsätzliche Äußerung, beteiligt oder wenn sie ausdrücklich vom Gericht zu einer Stellungnahme aufgefordert worden ist oder eine Kostenentscheidung ergangen ist (vgl. die Nachweise bei BGH a.a.O.; OLG Brandenburg Beschluss v. 16.07.2008, Az.: 12 W 15/08; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe a.a.O. § 19 Rn. 51, 52).
  • OLG München, 16.02.1994 - 11 W 698/94
    Auszug aus OLG München, 24.05.2018 - 11 W 1889/17
    c) Der Senat schließt sich der zuletzt genannten Auffassung an; die in der Senatsentscheidung vom 16.02.1994, Az. 11 W 698/94 vertretene Rechtsauffassung wird nicht aufrecht erhalten.
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