Rechtsprechung
   OLG München, 25.01.2013 - 1 Ws 32/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,46543
OLG München, 25.01.2013 - 1 Ws 32/13 (https://dejure.org/2013,46543)
OLG München, Entscheidung vom 25.01.2013 - 1 Ws 32/13 (https://dejure.org/2013,46543)
OLG München, Entscheidung vom 25. Januar 2013 - 1 Ws 32/13 (https://dejure.org/2013,46543)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,46543) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12

    Erörterungsmangel hinsichtlich einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG München, 25.01.2013 - 1 Ws 32/13
    Ein näheres Eingehen auf diese Thematik erübrigt sich vorliegend, da nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Beschluss vom 16.02.2012 in NStZ-RR 2012, 202) die von § 331 Abs. 2 StPO eröffnete Möglichkeit nur dann (noch) durch das Verschlechterungsverbot eingeschränkt ist (und insoweit einer Rechtsmittelbeschränkung wie der vorliegenden zugänglich wäre), wenn und soweit die (Nicht-) Anwendung von § 64 StGB nicht in einem untrennbaren Zusammenhang mit den angefochtenen Urteilsteilen steht (vgl. hierzu auch OLG München NStZ-RR 2009, 10 und Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss vom 10.05.2012, VRS 123, 83-87 m. w. N.).

    23 Vorliegend besteht ohne jeden Zweifel ein solch untrennbarer Zusammenhang, da es sich bei den vom Berufungsgericht in dem vom Angeklagten "gewünschten" Überprüfungsrahmen zu treffenden Feststellungen um doppelrelevante Feststellungen handelt (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 202) bzw. die zu treffenden Feststellungen in einem wechselseitigen Abhängigkeitsverhältnis stehen (vgl. BGH NStZ 2009, 441), sodass der Angeklagte die Frage der Maßregelanordnung nach § 64 StGB nicht wirksam der Überprüfung durch das Berufungsgericht entziehen konnte.

  • BGH, 04.03.2009 - 2 StR 37/09

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung zur Anwendung von § 35 BtMG

    Auszug aus OLG München, 25.01.2013 - 1 Ws 32/13
    Eine Rechtsmittelbeschränkung derart, wie sie vorliegend vom berufungsführenden Angeklagten erfolgt ist, wird von Teilen der Literatur für ausgeschlossen bzw. unwirksam gehalten (vgl. hierzu nur Meyer-Goßner, § 331 Rn. 22 und KK/Paul, StPO, 6. Aufl., § 331 Rn. 7), während eine solche Beschränkung nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich für zulässig erachtet wird (vgl. BGHSt 38, 362; BGH Beschluss vom 04.03.2009 in NStZ 09, 441).

    23 Vorliegend besteht ohne jeden Zweifel ein solch untrennbarer Zusammenhang, da es sich bei den vom Berufungsgericht in dem vom Angeklagten "gewünschten" Überprüfungsrahmen zu treffenden Feststellungen um doppelrelevante Feststellungen handelt (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 202) bzw. die zu treffenden Feststellungen in einem wechselseitigen Abhängigkeitsverhältnis stehen (vgl. BGH NStZ 2009, 441), sodass der Angeklagte die Frage der Maßregelanordnung nach § 64 StGB nicht wirksam der Überprüfung durch das Berufungsgericht entziehen konnte.

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus OLG München, 25.01.2013 - 1 Ws 32/13
    Eine Rechtsmittelbeschränkung derart, wie sie vorliegend vom berufungsführenden Angeklagten erfolgt ist, wird von Teilen der Literatur für ausgeschlossen bzw. unwirksam gehalten (vgl. hierzu nur Meyer-Goßner, § 331 Rn. 22 und KK/Paul, StPO, 6. Aufl., § 331 Rn. 7), während eine solche Beschränkung nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich für zulässig erachtet wird (vgl. BGHSt 38, 362; BGH Beschluss vom 04.03.2009 in NStZ 09, 441).
  • BGH, 28.08.2012 - 5 StR 295/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus OLG München, 25.01.2013 - 1 Ws 32/13
    Ob vorliegend eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gem. § 64 StGB beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) entspricht (vgl. zur Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes hinsichtlich einer Unterbringung nach § 63 StGB das Urteil des BGH vom 28.08.2012 in NStZ-RR 2012, 366-367), kann das Berufungsgericht erst nach durchgeführter Berufungshauptverhandlung abschließend beurteilen.
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2006 - 3 Ws 524/06

    Möglichkeit des Ausnehmens der unterbliebenen Anordnung der Maßregel der

    Auszug aus OLG München, 25.01.2013 - 1 Ws 32/13
    Soweit das OLG Düsseldorf in seiner von der Verteidigung angeführten Entscheidung vom 27.11.2006 (StV 2007, 520) bei einer hinsichtlich der Urteilsgründe des Ausgangsurteils vergleichbaren Sachlage eine Rechtsmittelbeschränkung entsprechend der im vorliegenden Verfahren vorgenommenen Beschränkung für wirksam erachtet hat (allerdings hinsichtlich einer Maßregelanordnung nach § 63 StGB), dürfte diese Ansicht nach den jüngsten höchstrichterlichen Entscheidungen überholt sein.
  • OLG München, 10.09.2008 - 5St RR 170/08

    Revision im Strafverfahren: Urteilsaufhebung wegen Absehen von der Unterbringung

    Auszug aus OLG München, 25.01.2013 - 1 Ws 32/13
    Ein näheres Eingehen auf diese Thematik erübrigt sich vorliegend, da nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Beschluss vom 16.02.2012 in NStZ-RR 2012, 202) die von § 331 Abs. 2 StPO eröffnete Möglichkeit nur dann (noch) durch das Verschlechterungsverbot eingeschränkt ist (und insoweit einer Rechtsmittelbeschränkung wie der vorliegenden zugänglich wäre), wenn und soweit die (Nicht-) Anwendung von § 64 StGB nicht in einem untrennbaren Zusammenhang mit den angefochtenen Urteilsteilen steht (vgl. hierzu auch OLG München NStZ-RR 2009, 10 und Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss vom 10.05.2012, VRS 123, 83-87 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 14.06.2012 - 5 RVs 47/12

    Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG München, 25.01.2013 - 1 Ws 32/13
    Das Berufungsgericht hat es nach Aktenlage zu Recht für erforderlich gehalten, nicht nur der Frage der Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt, sondern auch der Frage, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt aus medizinischer Sicht vorliegen, durch Erholung eines Sachverständigengutachtens nachzugehen (vgl. zur notwendigen Prüfung und Entscheidung über eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt auch OLG Hamm, Beschluss vom 14.06.2012 - 5 RVs 47/12, III-5 RVs 47/12, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2022 - 1 Ws 21/22

    (Keine) Wiederaufnahme des Verfahrens nach stattgebender Entscheidung des

    Diese für die Wiederaufnahmegründe des § 359 Nr. 1 bis 5 StPO entwickelten Grundsätze gelten auch für die durch das Gesetz zur Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts vom 09. Juli 1998 mit Wirkung vom 15. Juli 1998 eingeführte Bestimmung des § 359 Nr. 6 StPO (ständige Rechtsprechung des Senats, vergl. z.B. Beschl. vom 29. April 2013, 1 Ws 32/13 unter Verweis auf OLG Stuttgart, Beschl. v. 26. Oktober 1999, 1 Ws 157/99, NStZ-RR 2000, 243-244).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht