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   OLG München, 27.11.2023 - 11 W 1289/23 e   

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https://dejure.org/2023,41873
OLG München, 27.11.2023 - 11 W 1289/23 e (https://dejure.org/2023,41873)
OLG München, Entscheidung vom 27.11.2023 - 11 W 1289/23 e (https://dejure.org/2023,41873)
OLG München, Entscheidung vom 27. November 2023 - 11 W 1289/23 e (https://dejure.org/2023,41873)
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Volltextveröffentlichung

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    Festsetzung der Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers; Aufhebung der Bestellung in dem die Rechtmäßigkeit der Anordnung der Nachlasspflegschaft betreffenden Beschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 136
  • MDR 2024, 176
  • FGPrax 2024, 37
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.03.2018 - IV ZB 16/17

    Zur Frage, ob § 2 VBVG auf die Vergütung des Nachlassverwalters anzuwenden ist.

    Auszug aus OLG München, 27.11.2023 - 11 W 1289/23
    Dem Nachlasspfleger wird in dieser Hinsicht von der Rechtsprechung ein Ermessensspielraum zuzubilligen (siehe hierzu zuletzt BGH, Beschl. v. 14.03.2018 - IV ZB 16/17 Tz. 22 f.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.03.2015 - 11 Wx 11/15; Grüneberg-Weidlich, a.a.O., § 1960 Rn. 23 sowie 28); dessen Überschreitung ist vorliegend nicht erkennbar.
  • OLG Karlsruhe, 11.03.2015 - 11 Wx 11/15

    Nachlasspflegschaft: Vergütung eines anwaltlichen Nachlasspflegers bei einer

    Auszug aus OLG München, 27.11.2023 - 11 W 1289/23
    Dem Nachlasspfleger wird in dieser Hinsicht von der Rechtsprechung ein Ermessensspielraum zuzubilligen (siehe hierzu zuletzt BGH, Beschl. v. 14.03.2018 - IV ZB 16/17 Tz. 22 f.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.03.2015 - 11 Wx 11/15; Grüneberg-Weidlich, a.a.O., § 1960 Rn. 23 sowie 28); dessen Überschreitung ist vorliegend nicht erkennbar.
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2021 - 3 Wx 236/19

    Vergütung des Nachlasspflegers bei mangelhafter Amtsführung

    Auszug aus OLG München, 27.11.2023 - 11 W 1289/23
    a) Im Verfahren der Festsetzung der Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers ist der Einwand mangelhafter Amtsführung jedoch grundsätzlich nur ausnahmsweise, im Falle einer schweren, zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs führenden Pflichtverletzung beachtlich (vgl. zuletzt etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.01.2021 - 3 Wx 236/19; Müko/BGB-Leipold, a.a.O., § 1960 Rn. 103 m.w.N.); die Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines Nachlasspflegers wird nur dann bejaht, wenn gewichtige, vorsätzliche oder mindestens leichtfertige Verstöße gegen die Treuepflichten gegenüber den (potentiellen) Erben ohne Weiteres festgestellt werden können (siehe weiter z.B. OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.01.2019 - 20 VV 316/16 Tz. 25 ff., 32 ff.).
  • BayObLG, 24.01.1997 - 3Z BR 328/96

    Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betreuten trotz Aufhebung der

    Auszug aus OLG München, 27.11.2023 - 11 W 1289/23
    Grundlage des Vergütungsanspruchs ist allein die Mühewaltung, formell-rechtliche oder materiell-rechtliche Mängel sind demgegenüber nicht beachtlich; die Notwendigkeit der Bestellung des Pflegers ist in diesem Verfahren kein Prüfungsgegenstand (ganz herrschende Ansicht, siehe nur etwa MüKo/BGB-Leipold, 9. Aufl., § 1960 Rn. 101 a.E.; Staudinger-Besina, BGB , Stand 2017, § 1960 Rn. 37 mit zahlr. Nachw.; deutlich auch bereits BayObLG, Beschl. v. 24.01.1997 - 3 Z BR 328/96 Tz. 13).
  • BayObLG, 24.03.1988 - BReg. 3 Z 188/87
    Auszug aus OLG München, 27.11.2023 - 11 W 1289/23
    Vorwürfe dieser Art sind vielmehr in einem Zivilprozess oder einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren aufzuklären (OLG Frankfurt, a.a.O., Tz. 29; ebenso bereits BayObLG, Beschl. v. 24.03.1988 - BReg 3 Z 188/87 Tz. 8), jedoch nicht vom Rechtspfleger im kostenrechtlichen Verfahren der Festsetzung der Vergütung (ergänzend Grüneberg-Weidlich, a.a.O., § 1960 Rn. 26 - insoweit erfolgte keine Änderung durch neues Recht).
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