Rechtsprechung
OLG München, 28.07.2020 - 8 St ObWs 5/20 |
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- BAYERN | RECHT
Zeugnisverweigerungsrecht, Beschwerdeführer, Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß, Zeugnisverweigerungsberechtigten, Durchsuchung und Beschlagnahme, Ermittlungsrichter, Mitgliedschaft, Beschlagnahmeverbot, Nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit, ...
Kurzfassungen/Presse
- Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) (Kurzinformation)
Kein Zeugnisverweigerungsrecht bei wissenschaftlicher Publikationstätigkeit
Besprechungen u.ä.
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Kein Zeugnisverweigerungsrecht bei wissenschaftlicher Publikationstätigkeit
Verfahrensgang
- OLG München, 23.01.2020 - OGs 19/20
- OLG München, 28.07.2020 - 8 St ObWs 5/20
- BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 2219/20
Papierfundstellen
- NStZ 2021, 631
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07
Fachhochschullehrer
Auszug aus OLG München, 28.07.2020 - 8 St ObWs 5/20
Allerdings kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in die Wissenschafts- bzw. hier die Forschungsfreiheit, wie bei anderen vorbehaltlos gewährleisteten Grundrechten, mit Rücksicht auf kollidierendes Verfassungsrecht eingegriffen werden, wobei es grundsätzlich auch insoweit einer gesetzlichen Grundlage bedarf (BVerfGE 126, 1 Rn. 54). - BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86
Beschlagnahme von Filmmaterial
Auszug aus OLG München, 28.07.2020 - 8 St ObWs 5/20
Bei Verbrechenstatbeständen ist außerdem das Zeugnisverweigerungsrecht aus § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO durch § 53 Abs. 2 S. 2 StPO eingeschränkt, zumal es verfassungsrechtlich nicht geboten war, selbst recherchierte Materialien dem Anwendungsbereich dieser Norm zu unterstellen (BVerfG Beschluss vom 01.10.1987 2 BvR 1434/86 Rdn. 16 zit. nach juris zu § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO a.F.). - BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02
Zur Verwerfung der Beschwerde gegen einen Durchsuchungs- und …
Auszug aus OLG München, 28.07.2020 - 8 St ObWs 5/20
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde bei erledigten Durchsuchungsanordnungen für zulässig erklärt, sofern Grundrechte, insbesondere aus Art. 13 GG bei der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen, betroffen sind und deren Inhaber somit einer fortwirkenden schwerwiegenden Grundrechtsbeeinträchtigung ausgesetzt wurden (BVerfG. 2 BvR 1660/02 vom 18.12.2002 Rn. 5 zit. nach juris). - BVerfG, 16.04.2015 - 2 BvR 2279/13
Durchsuchung bei einer Gesellschaft wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung …
Auszug aus OLG München, 28.07.2020 - 8 St ObWs 5/20
Es kann dahinstehen, ob der Beschwerdeführer als ordentlicher Professor der FAU E.-N., der somit in einem Dienstverhältnis steht, hinsichtlich der ihm von der Universität zugeteilten und durchsuchten Räume als Inhaber anzusehen ist und eine tiefgreifende Grundrechtsbeeinträchtigung aus Art. 13 GG geltend machen kann, oder vielmehr wie auch sonst etwa bei Durchsuchungen von Arbeitsplätzen und Geschäftsräumen nur der jeweilige Eigentümer oder etwa kraft Mietvertrages Besitzberechtigte (vgl. BVerfG 2 BvR 2279/13 v. 16.04.2015 Rn. 13 ff. zit. nach juris), hier etwa der Präsident der FAU E.
- BVerwG, 04.01.2024 - 20 F 3.22
Geheimhaltung von Prüfervoten
Dies wird teilweise bezweifelt (BayObLG, Beschluss vom 28. Juli 2020 âEURŒ- 8 St ObWs 5/20 - NStZ 2021, 631 Rn. 19 - 23 unter Verweis auf EGMR, Urteil vom 3. April 2012 - 41723/06 - NLMR 2012, 100 ).Soweit die Strafprozessordnung keine Beschlagnahmeverbote oder Zeugnisverweigerungsrechte in Bezug auf geheim gehaltene Forschungsunterlagen enthält, wird dies auch mit einer gesetzlichen Abwägungsentscheidung zugunsten des rechtsstaatlichen Interesses an einer funktionierenden Strafrechtspflege begründet (BayObLG, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 8 St ObWs 5/20 - NStZ 2021, 631 Rn. 24).
- BVerwG, 04.01.2024 - 20 F 4.22 Dies wird teilweise bezweifelt (BayObLG, Beschluss vom 28. Juli 2020 âEURŒ- 8 St ObWs 5/20 - NStZ 2021, 631 Rn. 19 - 23 unter Verweis auf EGMR, Urteil vom 3. April 2012 - 41723/06 - NLMR 2012, 100 ).
Soweit die Strafprozessordnung keine Beschlagnahmeverbote oder Zeugnisverweigerungsrechte in Bezug auf geheim gehaltene Forschungsunterlagen enthält, wird dies auch mit einer gesetzlichen Abwägungsentscheidung zugunsten des rechtsstaatlichen Interesses an einer funktionierenden Strafrechtspflege begründet (BayObLG, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 8 St ObWs 5/20 - NStZ 2021, 631 Rn. 24).