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   OLG München, 29.02.2024 - 33 Wx 309/23 e   

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https://dejure.org/2024,6658
OLG München, 29.02.2024 - 33 Wx 309/23 e (https://dejure.org/2024,6658)
OLG München, Entscheidung vom 29.02.2024 - 33 Wx 309/23 e (https://dejure.org/2024,6658)
OLG München, Entscheidung vom 29. Februar 2024 - 33 Wx 309/23 e (https://dejure.org/2024,6658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    FamFG § 68; BGB § 2087, § 2084, § 2274, § 2278, § 2299
    Gemeinschaftliches Testament, Nachlaßgericht, Ehe- und Erbvertrag, Pflichtteilsstrafklausel, Erbeinsetzung, Abhilfeverfahren, Abhilfeentscheidung, Anfechtungsfrist, Erblasserwillens, Wechselbezüglichkeit, Beschwerdeführer, Annahme der Erbschaft, Notarielles Testament, ...

  • rewis.io

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 16.01.1997 - 1Z BR 84/96

    Erbvertragliche Bestimmungen bei Alleinerbschaft des behinderten Sohnes aus

    Auszug aus OLG München, 29.02.2024 - 33 Wx 309/23
    Ob die in einem Erbvertrag enthaltenen Verfügungen vertragsmäßig oder einseitig getroffen sind, bestimmt sich nach dem Erblasserwillen und ist gegebenenfalls im Wege der Auslegung zu klären (Anschluss an: BayObLG, Beschluss vom 16.01.1997, 1Z BR 84/96, NJWE-FER 1997, 133).

    Ob in einem Erbvertrag enthaltene Verfügungen vertragsmäßig oder einseitig getroffen sind, bestimmt sich nach dem Erblasserwillen und ist im Wege der Auslegung zu klären (BayObLG, Beschluss vom 16.01.1997, 1Z BR 84/96, NJWE-FER 1997, 133).

  • BayObLG, 27.05.1960 - BReg. 1 Z 191/59
    Auszug aus OLG München, 29.02.2024 - 33 Wx 309/23
    Hinter der Anordnung einer Pflichtteilsstrafklausel kann sich eine Erbeinsetzung für den zweiten Erbfall verbergen (Anschluss an BayObLG, 1 Z 191/1959, BayObLGZ 1960, 216).

    Der Senat weist aber auf die Entscheidung des BayObLG (1 Z 191/1959, BayObLGZ 1960, 216) hin, in der dargestellt wird, unter welchen Voraussetzungen sich hinter einer Pflichtteilsstrafklausel eine Erbeinsetzung für den zweiten Erbfall verbergen kann.

  • BayObLG, 14.09.1994 - 1Z BR 29/94

    Beginn der Frist für die Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments nach dem

    Auszug aus OLG München, 29.02.2024 - 33 Wx 309/23
    Sie fehlt, wenn sich der Erblasser daran selbst dann nicht erinnert, wenn er sich mit Fragen der Nachlassregelung befasst (BayObLG, Beschluss vom 14.09.1994, 1Z BR 29/94, BeckRS 1994, 9986).
  • OLG München, 13.09.2016 - 31 Wx 99/16

    Anforderungen an ordnungsgemäße Abhilfeentscheidung - Zuständigkeit des

    Auszug aus OLG München, 29.02.2024 - 33 Wx 309/23
    Zweck des Abhilfeverfahrens - auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - ist es, dass das Ausgangsgericht seine Entscheidung noch einmal überprüft und der Beschwerde gegebenenfalls abhilft, bevor das Obergericht mit ihr befasst wird (OLG München, 31 Wx 99/16, FGPrax 2017, 42; MüKoZPO/Hamdorf, 6. Auflage 2020, § 572 Rn. 5).
  • AG Traunstein, 21.11.2023 - 7 VI 724/22

    Angefochtener Beschluss, Beschwerde des Antragstellers, Beschwerdevortrag,

    Auszug aus OLG München, 29.02.2024 - 33 Wx 309/23
    Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts Traunstein - Nachlassgericht - vom 21.11.2023, Az. 7 VI 724/22, samt Vorlageverfügung vom selben Tag aufgehoben.
  • BayObLG, 30.03.1990 - BReg. 1a Z 14/90

    Anfechtungsfrist; Beginn; Anfechtungsberechtigter; Gemeinschaftlich;

    Auszug aus OLG München, 29.02.2024 - 33 Wx 309/23
    Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Erblasser alle Tatsachen kennt, die für die Anfechtung erforderlich sind (BayObLG, Beschluss vom 30.03.1990, BReg. 1 a Z 14/90; BayObLGZ 1990, 95), vorliegend also der Tod des Ehemanns, die Annahme der Erbschaft nach dessen Tod, die Tatsache der Adoption und das Vorhandensein des Erbvertrages bzw. des gemeinschaftlichen Testaments mit der Schlusserbeneinsetzung.
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