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   OLG Nürnberg, 05.05.2020 - 3 U 3878/19   

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https://dejure.org/2020,20632
OLG Nürnberg, 05.05.2020 - 3 U 3878/19 (https://dejure.org/2020,20632)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.05.2020 - 3 U 3878/19 (https://dejure.org/2020,20632)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05. Mai 2020 - 3 U 3878/19 (https://dejure.org/2020,20632)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 312 Abs. 2 u. 3; EGBGB Art. 246a Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ZPO § 253 Abs. 2; UWG § 3a
    Informationspflichten beim Vertrieb von Konsumgütern an Verbraucher im Internet

  • webshoprecht.de

    Gesonderte Bestellbuttons bei inhaltlich unterschiedlichen Verträgen

  • online-und-recht.de

    Zwei Bestellbuttons bei zwei unterschiedlichen Verträgen

  • kanzlei.biz

    Abschluss von Kaufvertrag und Mitgliedsvertrag über einen einzigen Button unzulässig

  • rewis.io

    Berufung, Kaufvertrag, Untersagung, Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, AGB, Verbraucher, Auslegung, Ware, Internet, Hauptsacheerledigung, Mitgliedschaft, Anlage, Unterlassungsantrag, Die Fortbildung des Rechts, qualifizierte Einrichtung, Fortbildung des Rechts

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidriger Verstoß gegen Vorgaben der Button-Lösung wenn mit Bestellbutton "Jetzt Kaufen" neben Kaufvertrag weiterer Vertrag abgeschlossen wird

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ein Button für Bestellung und kostenpflichtige Mitgliedschaft ist unzulässig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Unzulässigkeit eines Buttons für zwei Vertragsschlüsse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Jetzt kaufen" anklicken - Online-Shops dürfen Verbrauchern mit dem Bestellvorgang nicht zugleich eine Mitgliedschaft verkaufen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Vertragsschluss: Reicht ein Bestellbutton für zwei Vertragsarten aus?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Zwei (unterschiedliche) Online-Bestellungen erfordern zwei getrennte Bestell-Buttons

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Darstellung der wesentlichen Merkmale im Check-Out und zum Bestellbutton

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abschluss eines Kaufvertrags und Mitgliedschaftsvertrag über Bestellbutton "Jetzt kaufen" unzulässig - Unzulässigkeit eines Bestellbuttons für beide Verträge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 348
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Regensburg, 01.10.2019 - 1 HKO 358/19

    Unzulässigkeit eines einheitlichen Bestellbuttons zur Bestätigung von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.05.2020 - 3 U 3878/19
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 01.10.2019, Az.: 1 HK O 358/19, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 01 10.2019, Aktenzeichen 1 HK O 358/19, wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt in der Berufung: Das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 01.10.2019, Aktenzeichen 1 HK O 358/19, wird abgeändert, soweit die Beklagte darin unter Androhung von Ordnungsmitteln zur Unterlassung verurteilt worden ist (Tenor gemäß den Ziffern 1 und 2) und soweit die Beklagte zur Tragung von 1/4 der Kosten des Rechtsstreits verurteilt worden ist (Tenor gemäß Ziffer 4), und die Klage wird insgesamt abgewiesen.

  • BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14

    Zur Zulässigkeit der Mitwirkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.05.2020 - 3 U 3878/19
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der gesetzliche Verbotstatbestand eindeutig und konkret gefasst ist, sein Anwendungsbereich durch eine gefestigte Auslegung geklärt ist oder der Kläger hinreichend deutlich macht, dass er kein Verbot im Umfang des Gesetzeswortlauts beansprucht, sondern sich mit seinem Unterlassungsbegehren an der konkreten Verletzungshandlung orientiert (BGH, Urteil vom 26.01.2017 -I ZR 207/14, GRUR 2017, 422 Rn. 18, beck-online).
  • BGH, 17.09.2015 - I ZR 92/14

    Smartphone-Werbung - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Internet- und

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.05.2020 - 3 U 3878/19
    Vielmehr ist unter Berücksichtigung des zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriffs das Vorbringen der Klagepartei, auf das sie die Klage stützt und das zur Auslegung der Klageanträge heranzuziehen ist, zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 17.09.2015 - I ZR 92/14, juris-Rn. 18 - Smartphone-Werbung).
  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 231/14

    Richtlinie 2005/29/EG Art. 7 Abs. 4; UWG § 5a Abs. 2 und 3

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.05.2020 - 3 U 3878/19
    Dabei kann der Kläger eine Anzeige als konkrete Verletzungsform eingeschränkt unter bestimmten - sich aus dem Unterlassungsantrag ergebenden - Aspekten angreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.01.2016 - I ZR 231/14, ju- ris-Rn. 37 f. - MeinPaket.de I).
  • OLG Köln, 08.05.2015 - 6 U 137/14

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Wettbewerbswidrigkeit des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.05.2020 - 3 U 3878/19
    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist es anerkannt, dass ein Zurverfügungstellen der Informationen, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, nur dann vorliegt, wenn sich die Informationen auf der Internetseite befinden, auf der der Kunde den Bestellvorgang abschließt, nicht aber, wenn die Informationen nur über einen Link abrufbar oder aber sogar nur über einen Link auf einer vorgeschalteten Intemetseite erreichbar sind (OLG München, Urteil vom 31.01.2019, Aktenzeichen 29 U1582/18, juris Rn. 30 ff; Palandt-Grüneberg, BGB, 79. Aufl. § 312j Rn. 7; OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 5 W 14/14, juris, dort Tz. 3; OLG Köln, NJW-RR 2015, 1453 Tz. 16).
  • OLG Hamburg, 13.08.2014 - 5 W 14/14

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Pflichtangaben eines Online-Händlers über

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.05.2020 - 3 U 3878/19
    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist es anerkannt, dass ein Zurverfügungstellen der Informationen, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, nur dann vorliegt, wenn sich die Informationen auf der Internetseite befinden, auf der der Kunde den Bestellvorgang abschließt, nicht aber, wenn die Informationen nur über einen Link abrufbar oder aber sogar nur über einen Link auf einer vorgeschalteten Intemetseite erreichbar sind (OLG München, Urteil vom 31.01.2019, Aktenzeichen 29 U1582/18, juris Rn. 30 ff; Palandt-Grüneberg, BGB, 79. Aufl. § 312j Rn. 7; OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 5 W 14/14, juris, dort Tz. 3; OLG Köln, NJW-RR 2015, 1453 Tz. 16).
  • OLG Nürnberg, 16.08.2022 - 3 U 29/22

    Vermeintliches Lockvogelangebot einer Discounter-Kette mittels Handzettelwerbung

    Vielmehr obliegt es der Beklagten selbst, Wege zu finden, die aus dem Verbot herausführen (vgl. OLG Nürnberg, GRUR-RS 2020, 18222 Rn. 29 - Doppelbestellung über Button).
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